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Baulohn: die Baulohnabrechnung für das Baugewerbe

Den Lohn für Ihre Bauarbeiter im Baugewerbe müssen Sie in Form von Baulohn abrechnen. Im ersten Moment erscheint die Lohn- und Gehaltsabrechnung für Arbeitnehmer aus dem Baugewerbe sehr umständlich. Doch mit unserer Unterstützung wird die Abrechnung des Baulohns für Sie und Ihr Unternehmen zum Kinderspiel.

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Bauarbeiter sind Arbeitnehmer, die meist über eine berufliche Qualifikation im Baugewerbe verfügen. Je nach ihrer Qualifikation können sie als Auszubildende, Facharbeiter oder leitende Angestellte eingestuft werden. Dabei setzt sich der Baulohn anders zusammen als das Gehalt Ihrer Angestellten in der Verwaltung. Für Mitarbeiter, die auf der Baustelle beispielsweise als Gerüstbauer, Maurer oder Maler tätig sind, regelt die SOKA-Bau (Sozialkasse der Bauwirtschaft) unter anderem die Urlaubsansprüche sowie die Altersversorgung. Der Baulohn bietet für die Unternehmen wie auch für die Arbeitnehmer eine gewisse Sicherheit und Stabilität. Zudem dient er ebenfalls der Bekämpfung von Schwarzarbeit. Bei uns erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Baulohn wissen sollten und was es hierbei zu beachten gilt.

Ihre Vorteile auf einen Blick, wenn Sie die Abrechnung des Baulohns zu uns auslagern

  • Wir führen die Baulohnabrechnung komplett für Sie aus
  • Langjährige Erfahrung im Bereich der Lohnabrechnung
  • Sie konzentrieren sich vollkommen auf Ihr Kerngeschäft
  • Pünktliche und zuverlässige Arbeitsweise
  • Erfahrung mit den unterschiedlichsten Meldeverfahren
  • Transparenz der Kosten
  • Wir sind immer auf dem aktuellsten Stand der gesetzlichen Vorgaben
  • Kostengünstig
  • Umfangreiche Kenntnisse zu den Themen Kurzarbeit, Beitragspflicht und den aktuellsten Tarifverhandlungen
  • Erfahrung in der Bearbeitung von Baulohn

Baulohnabrechnung einfach und übersichtlich erklärt

Wenn Sie im Baugewerbe tätig sind und Arbeitnehmer beschäftigen, die mehr als 850 € brutto monatlich verdienen, müssen Sie die spezielle Lohnberechnung „Baulohn“ anwenden, um deren Lohn zu berechnen. Dabei geht es um eine spezielle Lohnberechnung, die der Tatsache Rechnung trägt, dass viele Bauarbeiter auf Stundenbasis bezahlt werden und ihre Arbeitszeit von Woche zu Woche stark schwanken kann.

Aufgrund der hierzulande herrschenden Witterungsbedingungen wird bei den Lohnkosten im Baugewerbe die Tatsache berücksichtigt, dass eine ganzjährige Beschäftigung im Baugewerbe nicht möglich ist. Im Winter werden die Bauarbeiten häufig durch Frost und Schnee unterbrochen. Der Baulohn im Baugewerbe kompensiert diese Ausfallstunden. Demzufolge wird dieser einmalige Lohn an Arbeitnehmer im Baugewerbe gezahlt, die sich oft im Freien aufhalten. Ferner sind bei der Berechnung des Baulohns weitere besondere Umstände zu berücksichtigen. Dazu gehören das Saison-Kurzarbeitergeld, ein zusätzliches Wintergeld sowie ein zusätzlicher Zuschuss zum Wintergeld.

Im Zeitraum vom 01. Dezember bis zum 31. März kann es zusätzliche Leistungen geben. Auch nicht in Anspruch genommene Zahlungen bei Schlechtwetter können für Arbeitgeber anfallen. Außerdem müssen eventuelle frühere Arbeitszeitguthaben berücksichtigt werden. Auch der Zusammenhang mit der Branche, wie z. B. dem Dachdecker- oder Gerüstbaugewerbe, muss berücksichtigt werden.

Wer muss den Baulohn abrechnen?

Das Bauhauptgewerbe (auch Bauhaupt genannt) ist Teil der Bauwirtschaft. Im Allgemeinen gelten die sogenannten Baulohnvorschriften für alle Unternehmen, die als SOKA-pflichtig gelten. Wenn Sie Arbeitnehmer einstellen und beschäftigen, die für ihre Arbeit Baulohn erhalten, gehören Sie zu diesen SOKA-pflichtigen Unternehmen. Differenziert werden muss hier noch zwischen dem Bauhauptgewerbe und dem Baunebengewerbe.

  • Bauhauptgewerbe:
    Hierzu zählen in der Regel Unternehmen, die hauptsächlich im Rohbau sowie im Hoch- und Tiefbau einschließlich des Straßenbaus tätig sind. Auch Bauunternehmen, die Wasserbau, Dachdeckerei, Gerüstbau und Gebäudetrocknung anbieten, zählen zum Bauhauptgewerbe. Das Bauhauptgewerbe besteht daher aus Unternehmen, die sich auf den Rohbau, den Tiefbau oder bestimmte Spezialbauvorhaben spezialisiert haben. Dazu gehören auch der Bau, die Reparatur und die Instandhaltung bestehender Bauwerke, der Tiefbau und Spezialbauten sowie Abriss, Sprengungen und Schuttbeseitigung.
  • Baunebengewerbe:
    Zu den Baunebengewerben gehören alle verwandten Berufe wie Maler und Zimmerleute, die an der Fertigstellung verschiedener Bauwerke beteiligt sind. Durch Arbeiter im Baunebengewerbe werden Industriegebäude, Büros und Wohnungen nutzbar bzw. bewohnbar gemacht.

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Die Baulohnabrechnung mit kostenloser Software

Für die Berechnung des Baulohns gibt es kostenlose Software von beliebigen Herstellern. Es ist allerdings davon auszugehen, dass diese Software-Produkte nicht mit den Änderungen in der Gesetzgebung und den Tarifverträgen Schritt halten können. Daher kann eine solche Software nur kurzzeitig helfen. Der Verwaltungsaufwand ist somit enorm. Es lohnt sich auf Dauer nicht, eine freie Software zu verwenden und an anderer Stelle Geld für Kontrolle und Anpassung auszugeben. Hier ist es zielführender, die Baulohnabrechnung auszulagern – auch um Ihren Angestellten in der Verwaltung den Rücken freizuhalten und die Arbeitszeiten effektiver zu nutzen, bspw. für die Auftragsannahme.

Baulohn auslagern – wir übernehmen die Lohnabrechnung für Ihren Baulohn

Die Baulohnabrechnung ist ein komplexer Vorgang, den wir für Sie übernehmen können. Entlasten Sie sich und Ihre Lohnabteilung. Die Lohnabrechnung für den Baulohn wird von Unternehmen oft ausgelagert, da für die Baubranche wiederum andere Regelungen gelten als in anderen Branchen. Ihre Mitarbeiter erhalten einen Lohn, der eine andere Lohnform darstellt. Das Gehalt ergibt sich aus einem Tarifvertrag, in dem unter anderem Sonderzahlungen für die Mitarbeiter auf der Baustelle geregelt sind. So ergeben sich beispielsweise in der Wintersaison andere Voraussetzungen als zu den anderen Jahreszeiten, da Bauarbeiten im Winter meist eingestellt werden müssen. Es gibt jedoch noch viele weitere Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Die Lohnbuchhaltung in der Bauwirtschaft hat in erster Linie die Aufgabe, die Beschäftigten des Baugewerbes zu schützen und Stabilität zu bieten. Zu den wichtigsten Aufgaben der speziellen Regelungen zählt die tarifliche Zusatzrente. In der Entgeltabrechnung müssen so unter anderem auch die Sozialkassen, Krankenkassen und die wechselnde Zeiterfassung auf dem Arbeitszeitkonto unbedingt beachtet werden. Wir bearbeiten den Lohn für Ihre Arbeitskräfte, um folgende Fehlerquellen zu verhindern:

  • Falsche Berechnung der Arbeitszeiten
  • Versäumnisse von Meldefristen bei den Sozialkassen
  • Fehlerhafte Berechnung beim Lohnausgleich
  • Ermittlung falscher Beiträge

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Wie hoch ist der Tariflohn am Bau?

Seit dem 01. Januar 2021 beträgt der Mindestlohn für das Bauhauptgewerbe bundesweit 12,85 Euro pro Stunde für „Werker“ (Lohngruppe 1). Für „Fachwerker“ in Berlin gilt ein Branchenmindestlohn von 15,55 Euro pro Stunde und in den westdeutschen Bundesländern gilt ein Branchenmindestlohn für „Fachwerker“ von 15,70 Euro pro Stunde (Lohngruppe 2).[1]

Wie werden nun die Lohngruppen unterteilt?

Der Mindestlohn in Lohngruppe 1 soll Arbeitnehmer für leichte Bauarbeiten sowie für leichte Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Baumaschinen und -geräten entlohnen, die keine Ausbildung voraussetzen. In der Baubranche gilt dieser Mindestlohn seit Mai 2021. Wichtig sind diese Regelungen, um auch „Werker“ gerecht zu entlohnen.

Die Abrechnung von Baulohn ist in der Lohn- und Gehaltsabrechnung ein sehr komplexer Vorgang, da es gesonderte Sozialkassenverfahren in der Branche (vtv) gibt.

Im Baugewerbe weist die Lohngruppe 2 gewisse Besonderheiten auf. Sie wird unterteilt in 2 a und 2 b. Dementsprechend unterscheiden sich die Lohnentgelte nach Tarifvertrag. Bauarbeiter aus dieser Lohngruppe führen im Gegensatz zur Lohngruppe 1 fachlich begrenzte Arbeiten durch.

Gibt es beim Baulohn einen Unterschied zwischen Lohn und Gehalt?

Bei der Baulohnabrechnung existieren tatsächlich beide Formen. Angestellte, die Bürotätigkeiten ausführen, also in der Verwaltung arbeiten, erhalten dagegen Lohn oder Gehalt. Dies unterscheidet sich je nach Gewerbe oder Tarifvertrag.

Wann gibt es Zuschuss-Wintergeld zum Baulohn?

Bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen von Arbeitnehmern der Baubranche wird ein Mehraufwands-Wintergeld gezahlt. Dabei wird eine „gesetzliche Schlechtwetterzeit“ in der Zeit vom 01.12. bis 31.03. festgelegt. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn kein Saison-Kurzarbeitergeld gezahlt wird, da der Lohnausfall durch Arbeitszeitguthaben ausgeglichen wird. Derzeit beträgt das Zuschuss-Wintergeld 2,50 Euro und es ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Es ist nicht erforderlich, dass ein Arbeitnehmer in einem witterungsabhängigen Beruf beschäftigt ist, damit er Wintergeld erhält. Arbeitsausfälle können auch saisonale Ursachen haben, es ist also nicht unbedingt erforderlich, dass Sie in einem wetterabhängigen Beruf tätig sind. In der Bauwirtschaft gilt diese Regelung nur für gewerbliche Arbeiter, da schlechtes Wetter meist nur deren Arbeit betrifft.

Ein weiterer Teilbereich ist die Winterbeschäftigungsumlage. Bei der Winterbeschäftigungsumlage handelt es sich um eine Abgabe, die sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern zu entrichten ist. Sie dient dazu, die weiteren Leistungen des Saison-Kurzarbeitergeldes zu decken. Das Saison-Kurzarbeitergeld stellt eine finanzielle Unterstützung für Bauunternehmen dar. Es ermöglicht ihnen, saisonbedingte Kündigungen zu vermeiden, was dazu beiträgt, dass qualifizierte Mitarbeiter langfristig weiterarbeiten können.

Für die Baulohnregelungen ist die SOKA-Bau maßgebend

Unternehmen müssen sich bei der Berechnung für den Baulohn an die Vorgaben der SOKA-Bau (Sozialkassen der Bauwirtschaft) halten. Viele unterschiedliche Arbeitseinflüsse beeinträchtigen den Arbeitsablauf auf dem Bau maßgeblich. Arbeitsunterbrechungen durch schlechtes Wetter oder andere Zwischenfälle führen zu Unregelmäßigkeiten bei der Lohnabrechnung für Bauarbeiter.

Wenn Ihre Mitarbeiter keine Facharbeiter oder leitenden Angestellten sind, aber dennoch am Bau beteiligt sind, müssen Sie sie nach dem Baulohn bezahlen, damit sie die gleichen Vorteile genießen wie andere Mitarbeiter Ihres Unternehmens. Die SOKA-Bau sieht verschiedene Arten von Urlaubs- und Rentenansprüchen vor, die davon abhängen, ob ein Arbeiter als Facharbeiter oder leitender Angestellter gilt oder ob er überhaupt keine Qualifikation hat.

In der SOKA-Bau werden zwei Institutionen vereint:

  • Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft
  • Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG

Bauarbeiter sind einer Vielzahl von schlechten Bedingungen ausgesetzt, darunter Lärm durch laute Geräte, gefährliche Materialien, extreme Temperaturen in den Sommer- oder Wintermonaten, schlechte Belüftung sowie Verletzungsgefahren durch herabfallende oder hervorstehende Gegenstände. Da auf Baustellen eventuell auch der Arbeitgeber wechselt und es an festen Arbeitsstandorten mangelt, muss das Gewerbe maßgeschneiderte Lösungen entwickeln. Die Sozialkassen der Bauwirtschaft bieten somit allen Beteiligten viele Vorteile.

  • So profitieren die Baubetriebe, Betriebe aus dem Garten- und Landschaftsbau und ganz besonders die Mitarbeiter von den Regelungen.
  • Mindestlohnkontrolle und Kontrolle von Urlaubsregelungen für in- und ausländische Unternehmen
  • Die Branche wird für Arbeitskräfte wieder interessanter: Tarifverträge schaffen Vertrauen
  • Plattform zur Lösung der verschiedenen Anliegen der Tarifvertragsparteien
  • Altersversorgung/Rentenversicherung: Erzielung einer branchenübergreifenden Lösung für überbetriebliche Rentensysteme einschließlich kleiner Unternehmen
  • Auf deutschen Baustellen hat die Regulierungsfunktion die Aufgabe, die Sozialstandards der Branche zu wahren

Die Soka-Bau ist allerdings nicht die einzige Sozialkasse in diesem Gewerbe. Es gibt noch weitere Sozialkassen aus der Baubranche. Da sich die Kasse aus verschiedenen Vereinigungen der Tarifparteien zusammensetzt, gibt es Untergruppen.

Die bekanntesten sind unter anderem die Sozialkassen für Dachdecker, Sozialkassen für Garten- und Landschaftsbau sowie Sozialkassen der Maler und Lackierer. Die einzelnen Sozialkassen setzen sich aus den Verbänden der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretung zusammen. Die Teilnahme am Sozialkassenverfahren ist für alle Unternehmen erforderlich, die der SOKA unterliegen. Das heißt, dass Arbeitgeber, die Baulohn abrechnen, in gleichen Abständen Beiträge zahlen und die monatlichen Meldungen vornehmen müssen.

Warum werden die Sozialkassen benötigt?

Aufgrund der Witterung und der daraus resultierenden schwierigen Bedingungen für Löhne und Arbeitnehmer sollen diese Kassen sicherstellen, dass die Angestellten ihr rechtmäßiges Entgelt erhalten, z. B. wenn sie im Urlaub oder witterungsbedingt abwesend sind. Um das zu garantieren, sind die Arbeitgeber, die von der SOKA betreut werden, gesetzlich verpflichtet, das Urlaubsgeld in die Urlaubskasse (ULAK) einzuzahlen. Nachdem der Arbeiter von seinem Urlaub Gebrauch gemacht hat, wird dem Unternehmen das Geld erstattet. Der Betrag wird vonseiten der ULAK verwaltet, bis er an den Arbeitgeber zurückgezahlt wird. Die Sozialkassen stellen sozusagen die Grundlage für ein geregeltes Arbeitsverhältnis zwischen Betrieb und Arbeiter dar.

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Ihr Team von Buchhaltung.de aus Baden-Württemberg – Diplom-Kaufmann Sven Gründemann.

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