Unser Lohnbüro ist Ihr fairer Partner bei Lohn- und Gehaltsabrechnungen, die Sie gern preiswert auslagern wollen.

Ihr Lohnbüro – Lohn- und Gehaltsabrechnungen einfach auslagern mit Buchhaltung.de

Buchhaltung.de ist Ihr Lohnbüro für die Regionen Baden-Württemberg, Bayern und bundesweit

Das Team von Buchhaltung.de ist Ihr Partner als externes und überregionales Lohnbüro. Schaffen Sie sich und Ihren Mitarbeitern Freiräume für die Lohnabrechnung. Was macht ein externes Lohnbüro? Wir kümmern uns mit Herz und viel Sachverstand um die Lohnabrechnung und Lohnbuchhaltung für Ihre Mitarbeiter. Wir verschaffen Ihnen den Überblick, den Sie benötigen. Und Sie haben Zeit für Ihr Kerngeschäft. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob Sie ein Kleinstbetrieb sind oder ein großes Unternehmen. Es gibt einen Festpreis pro Mitarbeiter, der sich natürlich auch bei Großunternehmen mit der Anzahl an Personal direkt skalieren lässt.

Herr Sven Gründemann ist Diplom-Kaufmann und Ihr Ansprechpartner, wenn Sie ein externes Lohnbüro suchen. Mit Sitz in Baden-Württemberg, sind wir für Sie Ihre Experten im Bereich der Lohnbuchhaltung als Service. Dank der Digitalisierung sogar deutschlandweit über verschlüsselte Datenschnittstellen. Unser Angebot richtet sich an alle gewerblichen Arbeitgeber, die sich auf Ihr Kerngeschäft fokussieren möchten. Wir als Lohnbüro und Lohnbuchhalter halten Ihren Mitarbeitern zudem den Rücken frei. Die Lohnabrechnung ist sehr komplex und nimmt viel Zeit in Anspruch. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Zeit für andere Dinge effizient nutzen können oder Ihre Mitarbeiter zielgerichtet an operativen Aufgaben zur Unternehmensentwicklung einsetzen können. Wir stehen Ihnen als verlässliches Lohnbüro zur Seite.

Hier können Sie unsere Kosten für Ihre Lohn-Buchhaltung berechnen lassen und ein individuelles Angebot anfordern.

Als Lohnbüro übernehmen wir Ihre Lohnbuchhaltung – für Unternehmen und Betriebe jeder Größe

Als professionelles Lohnbüro betreuen wir KMU, Unternehmen, Kleinstbetriebe, Existenzgründer sowie Kapitalgesellschaften. Wir erledigen alle laufenden Geschäftsvorfälle. Ihre Ansprüche und Ihr Rechte sind, dass die Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung jeden Monat, stets pünktlich und übersichtlich bei Ihren Angestellten ankommt. Jeder Arbeitnehmer hat ein Anrecht auf die monatliche Abrechnung, die er bei seinen persönlichen Unterlagen ablegen sollte. Die fristgerechten Abrechnungen können eine Arbeitsbelastung für Ihre Mitarbeiter darstellen oder eine spezielle Ausbildung erfordern. Sie müssen entsprechende Programme haben und der Ablauf kann die Personalarbeit im laufenden Betrieb stören. Wir arbeiten organisiert und haben hohe Qualitätsansprüche an uns selbst. Buchhaltung.de kümmert sich um Ihre Gehaltsabrechnungen und Lohnabrechnungen. Durch regelmäßige Weiterbildung und dem Aufbau von Fachwissen - über viele Jahre - haben wir unser Portfolio stetig erweitert. Wir arbeiten als Lohnbüro ausschließlich mit Software, in der wir Experten sind. Hier finden Sie unsere Leistungen zur Lohnabrechnung.

Diese Vorteile entstehen Ihnen, wenn Sie uns als Lohnbüro und Ihren Partner auswählen.

  • Sie können Ihre Mitarbeiter gezielter in Projekten einsetzen und wir übernehmen Ihre Gehaltsabrechnungen und Lohnabrechnungen.
  • Die Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgt pünktlich und sicher – die Gehälter werden pünktlich überwiesen.
  • Wir bearbeiten ständig wechselnde Daten (Urlaub, Krankheit, Überstunden).
  • Wir arbeiten an Ihrer Mitarbeiterverwaltung und den Stammdaten.
  • Die Rücksprache mit Krankenkassen und Rentenversicherungen (allgemeine Kommunikation mit Behörden) erfolgt auch über uns.
  • Gern arbeiten wir eng mit Ihrem Steuerberater zusammen.
  • Als Ihr Lohnbüro halten wir uns strickt an alle vorgegebenen Fristen.
  • Verschwiegenheit, Datensicherheit, Datenschutz und moderne IT: selbstverständlich.
  • Wir dürfen keine Rechtsberatung durchführen, arbeiten jedoch gern mit Ihrem Steuerberater zusammen und bereiten alle Unterlagen vor.

Welche einzelnen Aufgaben erledigt unser Lohnbüro konkret für Ihr Unternehmen?

  • Die Stammdatenpflege der Mitarbeiter
    Jeder Mitarbeiter benötigt einen eigenen Datensatz (Lohnkonto). In diesem Datensatz werden vertrauliche Daten wie Namen, Vornamen und Geburtstag erfasst. Des Weiteren werden Informationen zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung gespeichert. Als Lohnbüro sind wir auch für die Anmeldung der Mitarbeiter bei der Krankenkasse zuständig. Beim Ausscheiden von Mitarbeitern nehmen wir die Abmeldung bei der Krankenversicherung ebenfalls vor. Wenn Sie Ihren Angestellten vermögenswirksame Leistungen oder eine betriebliche Altersvorsorge anbieten, wird auch das bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigt.
  • Die Abrechnung der Arbeitnehmerbezüge
    Die Arbeitnehmerbezüge werden regelmäßig ermittelt. Das umfasst die Ermittlung der Gesamtbezüge sowie die Lohnsteuer. Weiterhin werden die Lohnnebensteuern und Sozialversicherungsbeiträge berechnet. Auf Basis dieser Ergebnisse ergibt sich die Entgeltabrechnung. Im Lohnkonto müssen zudem Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Jahresfreibeträge, den Zeitraum der Lohnzahlung und der Auszahlungstag vermerkt werden.
  • Die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse |
    die Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV)

    Hier wird ebenfalls durch Gesetze geregelt, wie das Meldeverfahren und die allgemeine Kommunikation zwischen Arbeitgebern und den Trägern der Sozialversicherung erfolgt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Meldungen für die Arbeitnehmer zu übernehmen. Anhand dieser Daten können die beteiligten Träger die Sozialversicherungspflicht eines Dienstverhältnisses feststellen. Arbeitgeber müssen sich dabei an gewisse Fristen halten, um einen Verdacht auf Schwarzarbeit sowie anderweitige Probleme zu vermeiden.
  • Beitragsnachweise für Krankenkassen und die Sozialversicherungsträger
    Diese Abgaben ergeben sich aus allen Beiträgen, die der Arbeitgeber an die jeweilige Krankenkasse abführen muss. Dazu gehören die Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung sowie weitere Umlagen.
  • Die Lohnsteueranmeldung
    Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlich gewordene Lohnsteuer beim Finanzamt anzumelden. Die Lohnsteuer muss unbedingt pünktlich abgeführt werden. Angestellte müssen dieser Pflicht gleichermaßen nachkommen. Die Form der Lohnsteueranmeldung ist vorgegeben und muss eingehalten werden. Die Anmeldung muss spätestens bis zum 10. Tag des Anmeldezeitraums beim zuständigen Finanzamt sein.
  • Erstellung der Jahresmeldung
    Der Arbeitgeber muss einmal im Jahr die sogenannte Jahresanmeldung für versicherungspflichtige Arbeitnehmer erstellen. Die reguläre Frist hierfür ist jeweils der 31.12. des Jahres. Daraufhin sollte der Beschäftigte eine Jahresübersicht seines Gehalts erhalten, spätestens jedoch zum 15.04. des darauffolgenden Jahres.
  • Für diese weiteren Themen bieten wir Ihnen als Lohnbüro Lösungen an
    Baulohn, Kinderfreibeträge, Kurzarbeitergeld, Änderungen der Steuerklasse, Kommunikation mit dem Finanzamt, Änderungen der Gehaltsstufen, Überstundenverrechnungen, Bausparverträge und vermögenswirksame Leistungen

Gründer stehen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung vor besonders großen Herausforderungen

Wenn Sie gerade Gründer eines Unternehmens sind und erfolgreich durchgestartet sind, haben Sie eventuell auch zu Beginn Angestellte. Damit erhöht sich entsprechend auch Ihre Verantwortung für das Gehalt der Mitarbeitenden. Es entsteht ein neues Aufgabengebiet der Personalabrechnung. Genau hier unterstützen Sie Lohnbüros. Unser Lohnbüro bietet Ihnen die Betreuung und Auswertungen von Lohnbestandteilen - für jede Branche und verschiedene Kostenstellen. Sie kaufen sich für ein geringes Entgelt einen unbeschreiblichen Mehrwert ein. Können und wollen Sie Ihre Zeit für die Berechnung der Lohnabrechnungen einsetzen, oder lieber Gespräche mit Kunden führen? Wir sind überzeugt: Der Mehrwert durch unser Lohnbüro bietet den deutlichen Mehrwert für Sie. Sie können diese Zeit anderweitig in Ihre Zukunft investieren.

Wir bieten Ihnen zu diesem Thema auch gern unsere Unternehmensberatung an.

Zusammenfassung

Sie sehen: es ergeben sich eine Vielzahl an Themengebieten und Aufgaben, die Sie als Arbeitgeber beachten müssen. Das Auslagern der Lohn- und Gehaltsabrechnung an ein Lohnbüro kann positive Synergien für Ihr Unternehmen bringen. Unliebsame Arbeit wird Ihnen erspart, Experten kümmern sich um die Gehaltsabrechnungen und Sie bleiben stets flexibel. Eine professionelle Lohnbuchhaltung ist komplex. Unser Team unterstützt Sie gern bei der Erstellung. Wenn Sie Fragen haben und ein Interesse an einer Beratung, dann melden Sie sich bitte bei uns. Als überregionales Lohnbüro spielt es für uns keine Rolle, ob Sie aus Berlin, München, Hamburg, Stuttgart oder anderen Regionen kommen. Gerade in Zeiten von Corona und modernen Kommunikationsmethoden ist eine Zusammenarbeit auch über große Entfernungen problemlos möglich.

Wir freuen uns auf ein Kennenlernen und die Zusammenarbeit mit Ihnen.

Ihr Diplom-Kaufmann Sven Gründemann – Ihr Lohnbüro

(0 79 57) 4 11 05 24 | info@buchhaltung.de
Erbracht werden ausschließlich Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 des StBerG, ohne Rechts- und Steuerberatung.
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