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Der Baulohn für Maler und Lackierer im Überblick

Baulohn: Was ist das eigentlich?

Baulohn ist eine spezielle Form der Gehaltszahlung, die für bestimmte Arbeitnehmer im Baugewerbe greift. Beschäftigte, die vorwiegend außerhalb von Gebäuden arbeiten, erhalten den Baulohn. Er soll dafür sorgen, dass auch längere Arbeitsunterbrechungen ausgeglichen werden.

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Warum sich der Baulohn für Maler und Lackierer lohnt

Sicherheit und Stabilität sind die wichtigsten Vorteile, die Baulohn für Maler und Lackierer mit sich bringt. Die Arbeit im Baugewerbe wird stark durch die Witterung geprägt. Nicht immer ist es möglich, die geplanten Arbeiten auch durchzuführen. Auch Maler und Lackierer sind hier betroffen. Dazu kommt, dass ungeplante Arbeitsunterbrechungen teilweise einen Einfluss auf den Urlaubsanspruch haben. Problematisch wird es hier auch in Hinblick auf die Renten

Die Grundidee des Baulohns ist, dass alle Mitarbeiter im Baugewerbe die gleichen Vorteile genießen können. In den meisten Betrieben erfolgt eine Abrechnung der Leistungen auf Stundenlohn. Fallen geplante Aufträge durch Witterung oder andere äußere Einflüsse weg, erhalten Arbeitnehmer keine verlässlichen Lohnzahlungen. Um zu verhindern, dass dies passiert, wird der Baulohn angesetzt. Die Grundlagen dafür legt die SOKA-Bau fest

Der Baulohn für Maler und Lackierer, sowie für andere Berufsgruppen aus dem Baugewerbe, setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen, die bei der Lohnabrechnung zu berücksichtigen sind. Diese sind: 

  1. 0,5 % Lohnausgleich, der Schlechtwetterzeiten im Winter abdecken soll
  2. 2,9 % Lohnausgleich für Belastungen durch die Witterung
  3. 2,5 % Lohnausgleich durch immer wieder wechselnde Baustellenbereiche

Zusätzlich dazu ist es möglich, dass weitere Leistungen anfallen. Hier greift vor allem die Winterregelung

Als Arbeitgeber für Personen aus der Baubranche kann die Gehaltsabrechnung für Sie also zu einer Herausforderung werden. Die einzelnen Abschnitte, die berücksichtigt werden müssen, dürfen in der Buchhaltung nicht fehlen. 

Wir empfehlen Ihnen daher, einen verlässlichen Partner für die Lohnabrechnung in Anspruch zu nehmen, damit es nicht zu Problemen mit dem Finanzamt oder den Arbeitnehmern kommt. 

Die Malerkasse als wichtige Grundlage

Interessant im Zusammenhang von Lohn für Maler und Lackierer ist die Malerkasse. Es handelt sich hierbei um die Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk e. V. Ebenfalls zur Malerkasse gehört die Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks VVaG. 

Unter anderem stellt die Malerkasse sicher, dass ein jährlicher Urlaubsanspruch für Maler und Lackierer auch dann besteht, wenn es zu witterungsbedingten Unterbrechungen der Arbeit kommt. Gleichzeitig stellt sie eine Rentenbeihilfe zur Verfügung. Die ZVK Zukunft Rente sowie die Maler-Lackierer-Rente sind hier das Stichwort. 

Beiträge für die Malerkasse müssen dann entrichtet werden, wenn die Grundlage für die Zusammenarbeit der Rahmentarifvertrag des Maler- und Lackiererhandwerkes ist. 

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Was ist die SOKA-Bau?

Die SOKA-Bau ist eine Sozialkasse der Bauwirtschaft und vereint unter einem Dach die folgenden Institutionen: 

  1. Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK)
  2. Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK)

Ziel der SOKA-Bau ist es, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber aus der Bauwirtschaft dabei zu unterstützen, faire finanzielle Bedingungen liefern zu können. Ein wichtiges Thema in dem Zusammenhang ist auch der Baulohn

Wer als gewerblicher Arbeitnehmer auf dem Bau aktiv ist, der kennt meist die Problematik der witterungsbedingten Arbeitsausfälle und auch der häufigen Arbeitgeberwechsel. Beides bringt umfassende Probleme mit sich. Durch die Arbeitgeberwechsel entfällt mehrheitlich der Anspruch auf den vollen Urlaub pro Jahr. Dieser Anspruch wird durch den SOKA-Bau gesichert. 

Vorteile der SOKA-Bau für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt es in allen drei Bereichen: 

  1. Urlaubskassenverfahren
  2. Überbetriebliche Altersvorsorge
  3. Berufsausbildung

Arbeitnehmer erhalten eine branchenweite Absicherung der Ansprüche auf Urlaub und einen Ausgleich der Versorgungslücken. Arbeitgeber müssen Urlaubskosten für ihre Angestellten nur für die tatsächlichen Arbeitszeiten aufbringen und können Fachkräften eine attraktive Absicherung bieten, ohne zusätzliche Kosten zu haben. 

Wichtig: Bei der Malerkasse und der SOKA-Bau handelt es sich um zwei unterschiedliche Sozialkassen. Welcher Sozialkasse ein Betrieb zugeteilt wird, ist abhängig davon, welchen Anteil an der Arbeit eines Betriebes die Maler- und Lackierarbeiten ausmachen. 

Das besagt die Winterregelung

Die Winterregelung wird auch als Winterbeschäftigungsumlage bezeichnet und dient als Saison-Kurzarbeitergeld. Es handelt sich hierbei um eine Unterstützung, die durch die Bundesagentur für Arbeit geboten und durch die SOKA-Bau eingezogen wird. 

Sie hat eine Höhe von 2,0 %. Diese berechnen sich auf Basis der Bruttolohnsumme aller Arbeitnehmer, die im Betrieb beschäftigt werden. Die Umlage selbst wird sowohl durch den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer gezahlt. Der Arbeitgeber trägt dabei eine Höhe von 1,2 %, der Arbeitnehmer eine Höhe von 0,8 %. 

Im Rahmen der Lohnsteuer ist es wichtig zu wissen, dass der Arbeitnehmeranteil auch steuer- und sozialversicherungspflichtig ist. 

Das Saison-Kurzarbeitergeld dient als Lohnersatzleistung in der Schlechtwetterzeit von Dezember bis März. Viele Betriebe führen in einer oder in allen Abteilungen während dieser Zeit Kurzarbeit ein. Für Ihre Beschäftigten bedeutet dies, dass sie weniger Geld erhalten. Sie als Betrieb können nun Saison-Kurzarbeitergeld beantragen. 

Die Höhe ist abhängig davon, wie hoch der Nettolohn ist, der durch die Kurzarbeit nicht gezahlt werden kann. Die Auszahlung erfolgt an Ihre Beschäftigten durch Sie in Vorleistung. Auch hier ist es wichtig, bei der Buchhaltung die korrekten Angaben und den richtigen Beleg auszuwählen. 

Wir unterstützen Sie bei der korrekten Lohnabrechnung – auch im Kontext der korrekten Berechnung von Baulohn. Wir übernehmen die laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter. Zusätzlich dazu ermitteln wir die zu erwartende Beitragsschuld und führen die An- und Abmeldungen der Mitarbeiter bei den Krankenkassen durch.

Nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf, wir beantworten Ihre Fragen und beraten Sie gern.

(0 79 57) 4 11 05 24 | info@buchhaltung.de
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