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Definition Bilanz – was ist eine Bilanz?

Eine Bilanz müssen Unternehmen erstellen, die Buchführungspflichtig sind und müssen diese mit Ausnahmen in regelmäßigen Abständen erstellen. Für Unternehmen ist sie für den Jahresabschluss ein wesentlicher Bestandteil. Die Bilanz spielt eine wichtige Rolle in der Buchhaltung. Sie bietet Unternehmen anhand einer Gegenüberstellung der Finanzen, eine umfassende Übersicht, über das vorhandene Vermögen eines Unternehmens. Für die Durchführung der Bilanz gibt es den sogenannten Bilanzstichtag. Der Stichtag für Ihre Bilanz muss nicht zwingend der 31. Dezember sein, wie der Begriff Jahresabschluss vermuten lässt. Wichtig ist allerdings, dass ein Turnus von 12 Monaten eingehalten wird, dieser Stichtag muss dann aber fest gesetzt werden, um die Beständigkeit wahren zu können. Der Einfachheit halber empfiehlt es sich jedoch, den 31. Dezember zu wählen, um am Jahresende einen ordnungsmäßigen Abschluss aller buchhalterischen Vorgänge vorweisen zu können. Die Erstellung einer Bilanz ist ein Vorgang, der unbedingt professionell durchgeführt werden sollte, um Fehler zu vermeiden.

Ist jedes Unternehmen Bilanzierungspflichtig?

Genau festgelegt ist dies im Handelsgesetzbuch § 242 Pflicht zur Aufstellung des Bundesministeriums der Justiz für Verbraucherschutz.

Grundsätzlich ist nicht jedes Unternehmen dazu verpflichtet. Ein Unternehmen muss eine Bilanz erstellen, ein Grundgedanke, der weitverbreitet ist. Allerdings kann man das so pauschal nicht sagen. Es kommt auf jeweilige Rechtsform und den Umsatz eines Unternehmens an. Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei zwischen folgenden Berufen und Rechtsformen.

  • Freiberufler
    Sie sind nicht verpflichtet eine Bilanz zu erstellen. Zu den freien Berufen zählen unter anderem Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Steuerberater und Heilpraktiker. Für „Freiberufler“ ist die sogenannte Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) verpflichtend. In der Buchführung ein Vorgang, der gleichermaßen Hinweise und detaillierte Auskünfte zum Vermögen des Unternehmers gibt. Bei der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt. Sie können jedoch freiwillig eine Bilanz erstellen, das ist möglich. Sie wird dann bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung berücksichtigt.
  • Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG)
    Kapitalgesellschaften sind haftungsbeschränkt und daher verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen. Einen Teil der Bilanz ist die Gewinn- und Verlustrechnung und somit ein Teil der doppelten Buchführung. Aktiva und Passiva bilden dabei die beiden Säulen der Bilanz ab. Dabei stehen sich die Aktivseite und die Passivseite gegenüber. Die Aktiva gibt Informationen über das bestehende Vermögen, welches dem Unternehmen zur Verfügung steht. Die Passiva gibt Aufschluss darüber, über wie viel Eigenkapital und Fremdkapital das Unternehmen verfügt. Kapitalgesellschaften sind vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, ihre Bilanz über den Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Gläubiger können sich so Auskunft über einen Betrieb einholen, um eine gewisse Sicherheit über die Liquiden Mittel des Betriebs zu erlangen.
  • Einzelunternehmer
    Sie können unter bestimmten Umständen von der Bilanzierungspflicht befreit sein. In diese Berufsgruppe fallen alle Kleingewerbetreibende und voll haftende Kaufleute. Wenn diese einen Umsatz von mehr als 600.000 Euro genieren oder einen Jahresgewinn von mehr als 60.000 Euro erwirtschaften, müssen Sie eine Bilanz erstellen. Wenn dies nicht der Fall ist, ist eine Einnahmenüberschussrechnung ausreichend.
  • Personengesellschaften (KG, GbR, OHG)
    Personengesellschaften müssen zum Ende eines Geschäftsjahres eine Unternehmensbilanz erstellen. Wenn Sie einen Kredit aufnehmen möchten, ein wesentlicher Vorteil, weil Kreditgeber Unternehmen vorziehen, die eine Bilanzierung vornehmen gegenüber jenen, die eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Sie müssen über ihren Abschluss für das Jahr sowie die Gewinn- und Verlustrechnung im Bundesanzeiger jedoch keine Auskunft geben.

Was ist unter Eröffnungsbilanz und Schlussbilanz zu verstehen?

Beide Bilanzen geben Aufschluss über das Vermögen oder die Schulden eines Unternehmens. Im Rechnungswesen werden die Bilanzen die beiden Bilanzpositionen in Aktiva und Passiva aufgeteilt. Dabei kann man sich das Ganze wie eine Waage vorstellen. Beide Bilanzpositionen bilden die Grundlage für eine übersichtliche und ordnungsgemäße Bilanz. Diese dient Ihnen als Unternehmer als Überblick für Ihre Buchhaltung und die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation für das Finanzamt. Gerne erläutern wir Ihnen beide Begriffe und deren Bedeutung näher.

    • Eröffnungsbilanz Aufbau
      • Um eine Eröffnungsbilanz erstellen zu können, sollte der Bilanzstichtag unbedingt rechtzeitig festgelegt werden. Diese Bilanz muss alle Vermögensbestandteile wie etwa Eigenkapital beinhalten, die zum Stichtag im Besitz des Unternehmens sind. Diese Bilanz ist mit der Schlussbilanz des vorherigen Geschäftsjahres identisch. Bei der Bilanz ist also unbedingt darauf zu achten, dass Vermögen und Kapital sowie eventuelle Schulden akribisch über das Geschäftsjahr hinweg dokumentiert werden.
      • Wie die Gliederung der auszusehen hat, ist im Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegt. Auf der Aktiva Seite (links), wird das Anlagevermögen sowie das Umlagevermögen dargestellt. Auf der Aktiva Seite wird somit der Mittelwert ersichtlich. Die Mittelverwendung zeigt in diesem Zusammenhang, wie ein Unternehmen vorhandene Mittel verwendet. Die Posten auf der Passivseite stellen die Mittelherkunft dar. Diese Posten machen ersichtlich, woher unter anderem die finanziellen Mittel kommen, mit denen das Unternehmen wirtschaftet. Das können neben dem Eigenkapital auch Fremdkapital und Rückstellungen sein. Rückstellungen sind keine Rücklagen, das darf nicht verwechselt werden. Oft kommen Ausgaben auf Firmen zu, deren Höhe nicht vorhersehbar sind. Dazu gehören unter anderem Forderungen durch Steuern. Dementsprechend handelt es sich bei Rückstellungen um Fremdkapital. Rücklagen sind im Unterschied dazu Eigenkapital. Weiter sind auf der Passivseite die Vermögensgegenstände zu stellen. Dazu zählen unter anderem um Gegenstände wie etwa ein Firmen PC (körperliche Gegenstände) oder aber Rechte (unkörperliche Gegenstände).
    • Eröffnung der Bestandskonten
      Bei der Eröffnung der Bilanz werden Kapital und Vermögen gegenübergestellt. In einer Bilanz dürfen keine Buchungen vorgenommen werden. Im Zuge der Bilanz wird hier in aktive Bestandskonten und passive Bestandskonten unterschieden. Die aktive Bilanzposition ist demnach Soll und die passive Bilanzposition ist, Haben. Beide Seiten sind nun entsprechend gegliedert. Jetzt werden die Buchungssätze in „Aktivkonto an Eröffnungsbilanzkonto“ und „Eröffnungsbilanzkonto an Passivkonto“ unterteilt. Die Eröffnungsbilanz und das Eröffnungsbilanzkonto werden nun seitenverkehrt dargestellt.
    • Schlussbilanz Aufbau
      Die Schlussbilanz ist Bestandteil des Jahresabschlusses. Aus dieser Bilanz ergibt sich die Bilanz für das folgende Geschäftsjahr. Das ganze Vermögen und Kapital eines Unternehmens werden hier ersichtlich. Über, das Schlussbilanzkonto werden die gesamten Salden der Konten fertiggestellt. Alle Hauptbestandteile, die dadurch ermittelt werden, werden übertragen und geben Aufschluss darüber, ob ein Unternehmen im jeweiligen Geschäftsjahr Gewinn oder Verlust gemacht hat. Bei dieser Bilanzierung geht ebenfalls hervor, ob eine Firma steuerliche Gewinne oder Verluste eingefahren hat und gibt gleichermaßen Aufschluss über den Jahresumsatz. Hieraus ergibt sich wiederum die Steuerlast wie Umsatzsteuer oder Einkommenssteuer.

Alle Vermögenswerte eines Betriebs müssen in der Bilanz eindeutig ersichtlich sein.

Verschiedene Arten der Bilanz – Zwischenbilanzen, Steuerbilanz und Sonderbilanzen – wo liegt der Unterschied?

  • Zwischenbilanz: Die Zwischenbilanz oder auch Quartalsbilanz genannt, wird von Betrieben im laufenden Geschäftsjahr meist nach Ende eines Quartals durchgeführt. Das ist für mache Betriebe wichtig, um in regelmäßigen Abschnitten einen Überblick über das Unternehmensvermögen zu erhalten. Das gibt eine gewisse Sicherheit, um die aktuelle Vermögenslage immer genau im Blick zu haben. Aufgrund regelmäßiger Verbindlichkeiten möchten viele Unternehmer nicht bis zum Abschluss des Jahres warten.
  • Steuerbilanz: Durch eine Steuerbilanz wir ein Betriebsvermögen unter dem steuerlichen Aspekt betrachtet. Sie dient Unternehmern, die zur Führung von Büchern verpflichtet sind, der Gewinn- und Verlustermittlung. Sie ist eine Aufstellung des Vermögens und dient dementsprechend auch der Übersicht. Sie ist für das Finanzamt eine Vermögensübersicht und dient als Bemessungsgrundlage für die Einkommens- und Gewerbesteuer.
  • Sonderbilanzen: Eine Sonderbilanz muss dann erstellt werden, wenn mehr als zwei Mitunternehmer in einer Gesellschaft Geldmittel erwirtschaftet. Sie muss für jeden Gesellschafter einzelnen erstellt werden und wird steuerrechtlich gesondert betrachtet.

Am Ende des Geschäftsjahres ergibt sich dann die Bilanzsumme aller Posten. Sowohl auf der aktiv Seite als auch auf der passiv Seite ist die Bilanzsumme gleich. Der Nachweis für die Herkunft des Kapitals sowie die Ausgaben einer Firma müssen Hauptbestandteil der Buchhaltung sein.

Begriffe wie Bilanz, Steuerbilanz sowie Passiva und Aktiva werfen viele Fragen für Unternehmer auf. Verbindlichkeiten, die sich im Laufe des Geschäftsjahres ergeben, sind einen Überblick für Sie als Unternehmer. Der Gesetzgeber hat genau festgehalten, wie eine Bilanz auszusehen hat. Wenn Sie Fragen zur Bilanz haben, oder wir Sie bei Ihrer Buchhaltung unterstützen können, stehen wir Ihnen im Großraum Stuttgart, Crailsheim, Würzburg und Nürnberg zur Verfügung. Gerne betreuen wir Sie dank der Digitalisierung auch deutschlandweit.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktanfrage.

Ihr Team von Buchhaltung.de

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