Buchhaltung.de

Buchen laufender Geschäftsvorfälle

Buchhalter und Steuerberater unterscheiden sich unter anderem durch ihren Zuständigkeitsbereich. Selbstständige Buchhalter dürfen das Buchen Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle und Ihre laufenden Lohnabrechnungen übernehmen, aber nicht Ihren Jahresabschluss und Ihre Steuererklärung. Dies ist nur Steuerberatern erlaubt.

Allerdings zählt zur Buchhaltung auch der Jahresabschluss. Deswegen müssen selbstständige Buchhalter vorsichtig sein, wenn sie mit dem Begriff „Buchhaltung“ auf ihrer Website werben wollen. Sichert man sich nicht ab, kommt es leicht zu einem Verstoß gegen Artikel 8 des Steuerberatungsgesetzes und damit gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Weshalb also einen selbstständigen Buchhalter beauftragen, statt gleich zum Steuerbüro zu gehen?

Benötigen Sie nur einen Jahresabschluss, sind Sie beim Steuerberater richtig. Wenn Sie aber während des laufenden Jahres Unterstützung bei Ihrem „Papierkram“ benötigen, ist die Buchhaltung.de eine kostengünstige Alternative zum Steuerberater. Ihre anfallenden Buchungsarbeiten und Lohnabrechnungen werden fachkundig erledigt, auf Wunsch erhalten Sie betriebswirtschaftliche Auswertungen und vieles mehr. Zum Ende des Jahres bringen Sie Ihre Unterlagen dann bereits gepflegt und wohlsortiert zum Steuerberater.

(0 79 57) 4 11 05 24 | info@buchhaltung.de
Erbracht werden ausschließlich Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 des StBerG, ohne Rechts- und Steuerberatung.
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