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Differenzbesteuerung buchen: So geht’s!

Die Differenzbesteuerung ist eine spezielle Methode der Umsatzsteuerberechnung, die gemäß § 25a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) angewendet wird. Bei diesem Verfahren wird nicht die gesamte Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis einer Ware erhoben, sondern lediglich die Differenz zwischen dem Einkaufs- und Verkaufspreis besteuert. Dies ermöglicht es Unternehmen, insbesondere solche, die Waren von Privatpersonen oder umsatzsteuerbefreiten Unternehmen erwerben, die Umsatzsteuer korrekt zu versteuern, ohne die Vorsteuer geltend machen zu können.

Wer darf die Differenzbesteuerung anwenden?

Nicht jeder darf jedoch die Differenzbesteuerung nutzen. Sie kommt nur dann zur Anwendung, wenn beim Einkauf der Waren kein Vorsteuerabzug möglich ist. Dies betrifft in der Regel Waren, die von Privatpersonen oder Kleinunternehmern erworben werden.

Voraussetzungen für die Differenzbesteuerung

Um die Differenzbesteuerung nutzen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Händler muss ein Wiederverkäufer sein.
  • Die Ware muss innerhalb der EU erworben worden sein.
  • Der Verkäufer erhebt beim Verkauf keine Umsatzsteuer oder unterliegt selbst der Differenzbesteuerung.

Es ist zu beachten, dass die Differenzbesteuerung nur für bewegliche Gegenstände gilt, auf die keine Umsatzsteuer berechnet wurde. Gegenstände wie Edelmetalle sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Berechnungsgrundlagen für die Differenzbesteuerung

Bei der Differenzbesteuerung wird die Umsatzsteuer aus der Differenz zwischen dem Einkaufs- und dem Verkaufspreis ermittelt. Die Bemessungsgrundlage ist somit der Betrag, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis übersteigt. Die Umsatzsteuer wird einheitlich mit einem Steuersatz von 19 % berechnet.

Die Bemessungsgrundlage muss für jeden Gegenstand einzeln ermittelt werden. Es sei denn, die Gegenstände haben einen Einzelwert von weniger als 500 Euro. Dann kann die Gesamtsumme verwendet werden.

Geschäftsvorfälle mit Differenzbesteuerung buchen

Die Buchung von Geschäftsvorfällen im Zusammenhang mit der Differenzbesteuerung erfordert eine sorgfältige Handhabung, um die Aufzeichnungspflichten zu erfüllen. Es empfiehlt sich, hierfür separate Konten zu verwenden, die speziell für die Differenzbesteuerung vorgesehen sind.

Für den Wareneinkauf mit Differenzbesteuerung können die Konten "Wareneingang ohne USt." verwendet werden, während für den Warenverkauf die Erlöskonten "Erlöse ohne USt." und "Erlöse mit USt." entsprechend genutzt werden können.

In der Praxis werden Einzel- und Gesamtdifferenzen üblicherweise auf separaten Konten gebucht, was zu insgesamt sechs verschiedenen Buchungskonten führt:

  • Wareneingang Einzeldifferenz
  • Wareneingang Gesamtdifferenz
  • Erlöse Einzeldifferenz ohne Umsatzsteuer
  • Erlöse Einzeldifferenz mit Umsatzsteuer
  • Erlöse Gesamtdifferenz ohne Umsatzsteuer
  • Erlöse Gesamtdifferenz mit Umsatzsteuer
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