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Grundsteuer: Alles, was Sie wissen müssen!

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer, die Gemeinden auf den Grundbesitz erheben. Sie betrifft Eigentümer von Grundstücken und Immobilien und stellt eine wichtige Einnahmequelle für Kommunen dar. Die Steuer wird jährlich fällig und basiert auf dem Wert des Grundstücks sowie der darauf befindlichen Gebäude. In der Buchhaltung wird die Grundsteuer als Betriebsausgabe erfasst und mindert somit den steuerpflichtigen Gewinn eines Unternehmens.

Wie berechnet sich die Grundsteuer?

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst ermittelt man den Grundsteuerwert, der die Basis für die weitere Berechnung bildet. Dieser Wert wird mit der Grundsteuermesszahl multipliziert, woraus sich der Grundsteuermessbetrag ergibt. Die Gemeinde wendet dann ihren individuellen Hebesatz auf diesen Messbetrag an, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen.

Die Formel lautet:

Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Was ist die Grundsteuermesszahl bzw. der Grundsteuermessbetrag?

Die Grundsteuermesszahl ist ein festgelegter Prozentsatz, der auf den Grundsteuerwert angewendet wird. Sie variiert je nach Art des Grundstücks und dessen Nutzung. Für Wohngrundstücke liegt sie beispielsweise bei 0,31%. Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus der Multiplikation des Grundsteuerwerts mit der Grundsteuermesszahl. Dieser Messbetrag dient als Basis für die Anwendung des kommunalen Hebesatzes. In der Buchhaltung ist der Grundsteuermessbetrag relevant, da er die Besteuerungsgrundlage bildet und somit die Höhe der zu buchenden Betriebsausgabe beeinflusst.

Welche Änderungen gab es mit der Grundsteuerreform?

Die Grundsteuerreform brachte folgende wesentliche Änderungen:

  • Neubewertung aller Grundstücke in Deutschland zum Stichtag 1. Januar 2022.
  • Einführung neuer Bewertungsregeln für die Grundsteuer auf Bundesebene.
  • Möglichkeit für Bundesländer, eigene Berechnungsmodelle einzuführen.
  • Einführung der Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke in den meisten Bundesländern.
  • Verpflichtung für Grundstückseigentümer, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
  • Neue Berechnung der Grundsteuer ab 2025 basierend auf den neu ermittelten Werten.
  • Notwendigkeit für Kommunen, ihre Hebesätze zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
  • Ziel einer aufkommensneutralen Reform, die jedoch zu individuellen Belastungsverschiebungen führen kann.

Diese Änderungen zielen darauf ab, eine gerechtere und verfassungskonforme Besteuerung von Grundstücken zu erreichen

Welche Berechnungsmodelle gibt es nach der Grundsteuerreform?

Mit der Grundsteuerreform, die ab 2025 greift, haben die Bundesländer die Möglichkeit, eigene Berechnungsmodelle einzuführen. Das Bundesmodell basiert auf dem Bodenrichtwert und der statistisch ermittelten Nettokaltmiete. Einige Länder wie Bayern und Baden-Württemberg haben sich für ein wertunabhängiges Flächenmodell entschieden. Andere Länder wie Hamburg und Hessen verwenden modifizierte Versionen des Bundesmodells. Diese Vielfalt an Modellen soll eine gerechtere und zeitgemäße Besteuerung ermöglichen.

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