Erlös im Rechnungswesen
Unter Erlösen versteht man im Rechnungswesen insbesondere die Gegenwerte, die ein Unternehmen durch den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen erzielt. Eine genaue Unterscheidung zu Begriffen wie Einnahmen, Ertrag und Gewinn ist im Rechnungswesen unbedingt notwendig. Denn jeder Erlös ist in der Buchhaltung gemäß seiner Entstehung zuzuordnen und zu buchen.
Das Wichtigste in Kürze
- Erlöse entstehen insbesondere durch den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen.
- Erlös und Umsatz werden im betriebswirtschaftlichen Sprachgebrauch häufig synonym verwendet.
- Erlös, Einnahme und Gewinn sind im Rechnungswesen voneinander zu unterscheiden.
- Der Gewinn ergibt sich erst unter Berücksichtigung der entsprechenden Aufwendungen.
- Erlösschmälerungen wie Rabatte oder Skonti reduzieren die Umsatzerlöse.
- Umsatzerlöse werden in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ausgewiesen.
Erlös gemäß Handelsgesetzbuch
Das Handelsgesetzbuch (HGB) definiert in § 277 die sogenannten Umsatzerlöse. Dazu zählen Erlöse aus dem Verkauf sowie der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und aus der Erbringung von Dienstleistungen.
Bei der Ermittlung der Umsatzerlöse werden Erlösschmälerungen sowie die Umsatzsteuer und sonstige direkt mit dem Umsatz verbundene Steuern abgezogen.
Daneben kennt die Gewinn- und Verlustrechnung weiterhin die sonstigen betrieblichen Erträge. Dabei handelt es sich um betriebliche Erträge, die nicht unter die Umsatzerlöse fallen.
Die frühere enge Unterscheidung danach, ob Erlöse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beziehungsweise dem typischen Tätigkeitsfeld eines Unternehmens stammen, ist für die Definition der Umsatzerlöse heute nicht mehr maßgeblich.
Was ist der Unterschied zwischen Erlös und Umsatz?
Die Begriffe Erlös und Umsatz werden im betriebswirtschaftlichen Sprachgebrauch häufig synonym verwendet. Gemeint ist dabei der wertmäßige Gegenwert der verkauften Waren oder erbrachten Leistungen eines Unternehmens.
Das Handelsgesetzbuch verwendet hierfür den Begriff Umsatzerlöse. Seit der Erweiterung des handelsrechtlichen Begriffs durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) zählen dazu beispielsweise auch Erlöse aus der Vermietung oder Verpachtung von Produkten.
Was ist der Unterschied zwischen Erlös und Einnahme?
Erlös und Einnahme sind im Rechnungswesen nicht vollständig gleichzusetzen. Ein Erlös entsteht durch die betriebliche Leistungserstellung beziehungsweise den Verkauf einer Leistung. Eine Einnahme bezeichnet dagegen eine Erhöhung des Geldvermögens.
Beispielsweise kann ein Verkauf auf Rechnung bereits einen Erlös darstellen, obwohl der Kunde noch nicht bezahlt hat. Durch die entstehende Forderung erhöht sich jedoch gleichzeitig das Geldvermögen des Unternehmens.
Erlös vs. Gewinn
Die Abgrenzung von Erlösen gegenüber Gewinnen spielt in der Buchhaltung eine wichtige Rolle. Ein Erlös entsteht beispielsweise, wenn ein Unternehmen Waren verkauft oder Dienstleistungen erbringt.
Die Erlösdefinition betrachtet jedoch nicht sämtliche betrieblichen Aufwendungen, die notwendig waren, um den Erlös zu erzielen. Im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung werden Erträge und Aufwendungen gegenübergestellt, um das Unternehmensergebnis zu ermitteln.
So erzielt das Einzelhandelsunternehmen aus unserem Beispiel durch den Verkauf von Handelswaren Erlöse. Es musste die Waren jedoch zunächst einkaufen und hatte weitere betriebliche Aufwendungen.
Der Erlös entsteht bereits durch den Verkauf der Handelswaren. Erst unter Berücksichtigung der damit verbundenen Aufwendungen lässt sich ermitteln, welcher Gewinn dem Unternehmen verbleibt.
Bruttoerlös und Nettoerlös
Bei Erlösen kann zwischen Bruttoerlös und Nettoerlös unterschieden werden. Der Bruttoerlös beschreibt zunächst den Erlös vor Berücksichtigung von Erlösschmälerungen.
Um den Nettoerlös zu bestimmen, werden beispielsweise Rabatte, Skonti oder Boni abgezogen. Im handelsrechtlichen Ausweis der Umsatzerlöse werden außerdem die Umsatzsteuer und sonstige direkt mit dem Umsatz verbundene Steuern abgezogen.
Ein Unternehmen verkauft beispielsweise Waren im Wert von 10.000 Euro und gewährt seinen Kunden Rabatte von insgesamt 500 Euro. Ohne weitere Erlösschmälerungen beträgt der entsprechend geminderte Erlös 9.500 Euro.
Der Erlös in der Buchhaltung
Bevor ein Erlös über die Gewinn- und Verlustrechnung in den Jahresabschluss einfließt, sind mögliche Erlösschmälerungen zu berücksichtigen.
Solche Erlösschmälerungen reduzieren die erzielten Umsatzerlöse und müssen entsprechend in der Buchhaltung erfasst werden. Dadurch lässt sich nachvollziehen, welcher Erlös dem Unternehmen nach Berücksichtigung der gewährten Preisnachlässe tatsächlich verbleibt.
Die Umsatzerlöse werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen und fließen damit in die Ermittlung des Jahresergebnisses ein.
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