Firmeneigentum
Firmeneigentum ist im Arbeitsalltag nicht wegzudenken, denn es umfasst sämtliche Ressourcen, die Unternehmen ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Doch was zählt dazu? Welche Pflichten haben Mitarbeiter im Umgang mit Firmeneigentum, und wo erfolgt die Rückgabe?
Was ist Firmeneigentum?
Firmeneigentum bezeichnet sämtliche Gegenstände, Vermögenswerte und Ressourcen, die einem Unternehmen gehören. Dazu zählen sowohl materielle Güter wie Computer, Maschinen, Fahrzeuge, Möbel und Werkzeuge als auch immaterielle Werte wie Software-Lizenzen, Patente oder Markenrechte. Diese Werte tragen maßgeblich zum Firmenwert bei, der den immateriellen Wert eines Unternehmens widerspiegelt. Firmeneigentum kann auch Teil des Betriebsvermögens sein, also der Gesamtheit aller Wirtschaftsgüter, die einem Unternehmen zur Erzielung von Gewinnen dienen. Auch Gegenstände wie Firmenwagen, die Mitarbeitenden zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden, fallen unter diesen Begriff. Die rechtliche Eigentümerschaft bleibt jedoch immer beim Unternehmen, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Auch Geräte, die Mitarbeitende vorübergehend nutzen, wie Laptops oder Firmenhandys, bleiben Firmeneigentum, solange sie nicht käuflich oder per Vertrag an den Mitarbeitenden übertragen werden.
Wo muss ich Firmeneigentum zurückgeben?
Das Firmeneigentum muss in der Regel bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder bei einem internen Positionswechsel, der die Nutzung bestimmter Unternehmensgegenstände nicht mehr erforderlich macht, an den Arbeitgeber zurückgegeben werden. Dies geschieht häufig über die Personalabteilung, die IT-Abteilung oder einen anderen festgelegten Ansprechpartner. Unternehmen informieren die Mitarbeitenden im Normalfall schriftlich über den Rückgabeprozess. Dabei ist es wichtig, alle Gegenstände, die zur Arbeit gestellt wurden, vollständig und im einwandfreien Zustand zurückzugeben. Sollte ein Schaden am Firmeneigentum vorliegen, können je nach Ursache Haftungsansprüche geltend gemacht werden. Es empfiehlt sich, Übergabeprotokolle zu verwenden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Ist Arbeitskleidung Firmeneigentum?
Ob Arbeitskleidung als Firmeneigentum gilt, hängt von den konkreten Umständen ab. In vielen Fällen stellt der Arbeitgeber spezielle Arbeitskleidung, wie Sicherheitsschuhe, Schutzhelme oder Uniformen, zur Verfügung. Solche Kleidung bleibt in der Regel Firmeneigentum und muss nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückgegeben werden. Wird die Kleidung hingegen vom Mitarbeitenden selbst gekauft oder ist sie Teil des steuerpflichtigen Arbeitslohns, geht das Eigentum an den Mitarbeitenden über. Ein wichtiger Hinweis ist, dass bei speziell angefertigter Kleidung mit Firmenlogo meist davon auszugehen ist, dass diese dem Unternehmen gehört und nur für dienstliche Zwecke genutzt werden darf.
Für Unternehmen ist es wichtig, klare Regeln und Vereinbarungen über die Nutzung, Pflege und Rückgabe von Firmeneigentum zu kommunizieren, um Missverständnisse oder Konflikte zu vermeiden. Auch Mitarbeitende sollten sich bewusst sein, dass sie zur sorgfältigen Behandlung und pünktlichen Rückgabe von Firmeneigentum verpflichtet sind.
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