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Gewinn: Was ist das?

Der Begriff „Gewinn“ findet sich im alltäglichen Sprachgebrauch häufig: im Bereich Rechnungswesen bezeichnet der Gewinn grundsätzlich einen positiven Überschuss, den ein Unternehmen innerhalb eines bestimmten Zeitraums erwirtschaftet.

Anders als in der Umgangssprache besteht zudem ein wichtiger Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn. Beide Werte sind sowohl aus steuerrechtlicher Sicht als auch für die interne Buchhaltung von hoher Bedeutung. Je nach Bereich des Rechnungswesens können für die konkrete Gewinnermittlung unterschiedliche Größen herangezogen werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Gewinn liegt grundsätzlich vor, wenn die relevanten Erträge die Aufwendungen beziehungsweise die Erlöse die Kosten übersteigen.
  • Umsatz und Gewinn sind nicht dasselbe. Der Umsatz berücksichtigt die für seine Erzielung angefallenen Kosten noch nicht.
  • Im internen Rechnungswesen wird der Betriebserfolg durch die Gegenüberstellung von Leistungen und Kosten ermittelt.
  • Im externen Rechnungswesen werden Erträge und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung gegenübergestellt.
  • Eine mögliche steuerliche Gewinnermittlung ist die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
  • Je nach Betrachtungsweise wird unter anderem zwischen Bruttogewinn, Betriebsergebnis und Reingewinn unterschieden.

Gewinn im internen Rechnungswesen

Für das interne Rechnungswesen, insbesondere die Kosten- und Leistungsrechnung, liegt ein positives Betriebsergebnis vor, wenn die betrieblichen Leistungen beziehungsweise Erlöse die entsprechenden Kosten übersteigen.

Dabei ist es wichtig, verschiedene Begriffe des Rechnungswesens voneinander zu unterscheiden:

  • Umsatz: Wert der Waren und Dienstleistungen, die ein Unternehmen innerhalb eines bestimmten Zeitraums verkauft beziehungsweise erbringt.
  • Erlös: Wertmäßiger Gegenwert verkaufter Waren oder erbrachter Leistungen. Umsatz und Erlös werden in diesem Zusammenhang häufig synonym verwendet.
  • Ertrag: Wertzuwachs innerhalb einer Abrechnungsperiode. Erträge können auch außerhalb des eigentlichen Kerngeschäfts entstehen.
  • Gewinn: Positives Ergebnis, das nach Gegenüberstellung der jeweils relevanten Erträge und Aufwendungen beziehungsweise Leistungen und Kosten verbleibt.

Im internen Rechnungswesen steht insbesondere der Erfolg der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit im Mittelpunkt. Betriebsfremde Vorgänge werden deshalb von der Kosten- und Leistungsrechnung abgegrenzt.

Gewinn laut Steuerrecht

Eine Möglichkeit, den Gewinn nach dem Steuerrecht zu ermitteln, ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. Sie kommt für Steuerpflichtige infrage, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu erstellen und dies auch nicht freiwillig tun.

Bei der EÜR wird der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt:

Gewinn = Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben

Grundsätzlich werden dabei die im jeweiligen Wirtschaftsjahr zugeflossenen Betriebseinnahmen und abgeflossenen Betriebsausgaben berücksichtigt. Die EÜR ist jedoch nicht die einzige Form der steuerlichen Gewinnermittlung. Abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen kann der Gewinn beispielsweise auch durch einen Betriebsvermögensvergleich ermittelt werden.

Gewinn in der Bilanz

  • 242 Abs. 2 HGB legt fest, dass Kaufleute für den Schluss eines Geschäftsjahres eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge in Form einer Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen müssen. Übersteigen die Erträge die Aufwendungen, ergibt sich ein positives Ergebnis.

Anders als bei der internen Kosten- und Leistungsrechnung werden in der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung nicht nur Vorgänge aus dem eigentlichen betrieblichen Leistungsprozess berücksichtigt. Auch weitere Erträge und Aufwendungen können das Jahresergebnis beeinflussen.

Vereinfacht lautet die Formel:

Gewinn = Erträge − Aufwendungen

Die Gewinn- und Verlustrechnung bildet gemeinsam mit der Bilanz den Jahresabschluss. Sie zeigt, wie sich das Ergebnis eines Geschäftsjahres aus den verschiedenen Ertrags- und Aufwandspositionen zusammensetzt.

Welche Gewinnarten gibt es?

Je nach Berechnungsweise und Betrachtungszweck lassen sich verschiedene Gewinnarten unterscheiden.

Der Bruttogewinn stellt vereinfacht die Differenz zwischen den Umsatzerlösen und den unmittelbar zurechenbaren Kosten der verkauften Waren oder Leistungen dar. Er zeigt damit eine frühe Stufe der Erfolgsrechnung.

Das Betriebsergebnis betrachtet dagegen den Erfolg der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit. Eine häufig verwendete Kennzahl in diesem Zusammenhang ist das EBIT, also das Ergebnis vor Zinsen und Steuern.

Der Reingewinn beziehungsweise Jahresüberschuss berücksichtigt weitere für das Unternehmensergebnis relevante Erträge und Aufwendungen und zeigt das positive Ergebnis einer Abrechnungsperiode. Die verschiedenen Gewinnbegriffe ermöglichen es somit, den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens auf unterschiedlichen Ebenen zu betrachten.

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