Buchhaltung.de

Der Umsatz

Der Umsatz zählt zu den wichtigsten Einflussfaktoren auf den Erfolg Ihres Unternehmens. In ihm vereinen sich sämtliche Einnahmen Ihres Betriebs innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Der Umsatz ist damit ein zentraler Teil der Kostenstellenrechnung. Er lässt sich durch Produktverkäufe wie auch die Erbringung von Dienstleistungen erzielen. Außerdem dient der Umsatz als Ausgangssumme für die Gewinnberechnung nach Abzug aller entstandenen Kosten.

Was ist Umsatz?

Der betriebswirtschaftliche Begriff des Umsatzes wird gemäß § 277 Abs. 1 Handelsgesetzbuch definiert: Als Wert aus Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Waren und Dienstleistungen abzüglich verschiedener Erlösschmälerungen und Steuerverpflichtungen.

Im Umkehrschluss gelten Erlöse aus veräußertem Anlagevermögen oder vermieteten Immobilien in der Buchhaltung nicht als Umsatz. Ebenso Versicherungsprovisionen oder Zinserträge.

Weitere Abgrenzungen gibt es zwischen den folgenden, häufig synonym verwendeten Begriffen:

  • Ertrag: Einnahmen durch Güter und Dienstleistungen. Bei einem Verkauf sämtlicher produzierten Waren entsprechen sich die Summen, andernfalls liegt die Ertragshöhe über der des Umsatzes.
  • Einnahmen: Hierunter verzeichnet Ihr Buchhaltungsbüro sämtliche Einflüsse auf das Nettovermögen Ihres Unternehmens, unter anderem auch Zinserträge oder Schenkungen.

Wie wird der Umsatz berechnet?

Wollen Ihre Buchhalter den Umsatz berechnen, unterscheiden sie zunächst zwischen wertmäßigem und mengenmäßigem Umsatz:

  • Der mengenmäßige Umsatz ergibt sich aus der Absatzmenge.
  • Der wertmäßige Umsatz ergibt sich aus dem Multiplizieren der Absatzmenge mit dem Verkaufspreis. Innerhalb des sogenannten Umsatzkostenverfahrens wird das Ergebnis schließlich durch Erlösschmälerungen wie Rabatte oder Boni reduziert.

Achtung: Im Gegensatz zum Gesamtkostenverfahren sind beim Umsatzkostenverfahren ausschließlich direkt mit den Umsatzerlösen zusammenhängende Aufwendungen abgezogen.

Darüber hinaus unterscheiden Ihre Buchhalter zwischen dem Netto- und Bruttoumsatz. In der Regel jedoch berechnen sie den Nettoerlös und verzichten auf die Berücksichtigung der Umsatzsteuer. Diese leiten sie stattdessen abhängig von Ihrer Unternehmensform umgehend an das Finanzamt weiter.

Wird der Umsatz versteuert?

Grundsätzlich entfällt auf jeden Umsatz eine Umsatzsteuer. Haben Sie sich mit nur geringen Umsätzen für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung entschieden, sind Sie von einer verpflichtenden Umsatzsteuervoranmeldung befreit. In allen anderen Fällen müssen Sie monatlich oder vierteljährlich Ihre Umsatzsteuer abführen, ein möglicher Vorsteuerüberschuss wird Ihnen wieder erstattet.

Hinweis: Umsatzsteuer Kryptowährung

Der Umtausch konventioneller in Kryptowährungen und andersherum unterliegt nach § 4 Nr. 8 Umsatzsteuergesetz ebenso wenig der Umsatzsteuerpflicht wie die Verwendung von Bitcoins und Co. als Zahlungsmittel. Selbst der Handel mit den digitalen Währungen bleibt steuerfrei, sofern Sie diese nicht innerhalb von zwölf Monaten wieder verkaufen.

Am Ende steht die Umsatzrentabilität. Auch als Umsatzrendite bekannt, bezeichnet sie das prozentuale Verhältnis zwischen Ihrem Jahresgewinn und Unternehmensumsatz.

(0 79 57) 4 11 05 24 | info@buchhaltung.de
Erbracht werden ausschließlich Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 des StBerG, ohne Rechts- und Steuerberatung.
Wir verwenden Cookies
Wir möchten Sie um Zustimmung zur Verwendung von Cookies bitten. Diese dienen uns zur Analyse der Zugriffe auf unsere Website und deren Optimierung.
technisch notwendige Cookies
Cookies zur Statistik und Webanalyse
Alle Cookies akzeptieren
Auswahl speichern