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Anlagevermögen

Sie gehören so selbstverständlich ins Unternehmen, dass Sie ihnen vielleicht keine Beachtung mehr schenken: Gewerberäume, Büroausstattung oder langfristige Geldanlagen. Doch der Wert Ihres aktuellen Anlagevermögens ist ein wichtiger Aspekt Ihrer Bilanz. Er lässt sich nur durch eine präzise Buchführung ermitteln.

Was ist Anlagevermögen?

Nach der allgemeinen Definition handelt es sich beim Anlagevermögen um sämtliche Vermögensgegenstände, die dem andauernden Gebrauch in einem Betrieb dienen. Außerdem müssen sie mindestens ein Jahr in Gebrauch sein. Ihre Buchhaltung muss Ihr Anlagevermögen auf der Aktivseite ausweisen. Ein Buchhaltungsservice leistet Ihnen unersetzliche Hilfe, die Überblick über Ihre Anlagevermögen zu behalten.

Was gehört zum Anlagevermögen?

Unter den Begriff des Anlagevermögens fällt grundsätzlich alles, was langfristig an Unternehmen gebunden ist. Aufgrund seiner Funktion trägt dieses zu dessen Auf-, Ausbau oder Erhalt bei. Es wird in drei Kategorien unterteilt:

  • Sachanlagen: Hierzu zählen materielle Güter zur Gewährleistung von Dienstleistungen oder Verwaltungszwecken. Ihren zeitlicher Wertverfall muss die Buchhaltung berücksichtigen.
  • Anlagevermögen Beispiele: Maschinen, Mobiliar, Kraftfahrzeuge
  • Immaterielle Anlagen: Sie möchten ein Patent anmelden, eine Lizenz beantragen oder Ihre Marke schützen? Alle nichtgreifbaren Unternehmensrechte zählen zu den immateriellen Anlagen des Anlagevermögens. Ihr Buchhaltungsbüro muss transparente Aufstellungen zu Abschreibungen der zukünftigen Nutzungsdauer führen.
  • Anlagevermögen Beispiele: Verlagsrechte, Software, Entwicklungskosten
  • Finanzanlagen: Alle langfristigen monetären Vermögensgegenstände Ihres Betriebes sind unter Finanzanlagen zusammengefasst. Aufgrund regelmäßiger Marktschwankungen muss Ihre Buchhaltung mögliche Wertminderungen durch außerplanmäßige Abschreibungen notieren, bei Wertsteigerungen stille Reserven anlegen.
  • Anlagevermögen Beispiele: Beteiligungen, Aktien, Darlehen

Vom Nutzen des Anlagevermögens

Nach der Aufteilung Ihres Anlagevermögens folgt die Kategorisierung in das abnutzbare und nicht abnutzbare Anlagevermögen:

Sachanlagen wie Maschinen und Kraftfahrzeuge, aber auch sonstige Ausstattungsgegenstände Ihres Betriebes verlieren mit der Zeit an ihrem ursprünglichen Geldwert. Sie gelten daher als abnutzbares Anlagevermögen und sind in der Buchhaltung durch planmäßige Abschreibungen nivelliert.

Demgegenüber handelt es sich beim nicht abnutzbaren Anlagevermögen um Unternehmensanlagen, die aufgrund zeitlicher Komponenten keinen finanziellen Einbußen unterworfen sind. So beispielsweise Grundstücke oder Wertpapiere. Für diese dürfen ausschließlich bei unerwarteten Wertminderungen außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen werden.

Anlagenbuchhaltung: so komplex wie wichtig

Die Dokumentation Ihrer Anlagengüter erfordert hohe Fachkompetenz. Zur Verbuchung Ihrer Wertgegenstände müssen Sie verschiedene Bedingungen beachten – wie eine Aktivierungspflicht, ein Aktivierungsverbot oder Aktivierungswahlrecht. Zudem gilt es, Ihr Anlage- mit dem Umlaufvermögen zum Gesamtvermögen zu addieren und jederzeit transparent aufzulisten. Nur so entsprechen Sie gesetzlichen Anforderungen und erhalten jederzeit den so wichtigen Überblick über Ihr gesamtes Betriebseigentum.

(0 79 57) 4 11 05 24 | info@buchhaltung.de
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