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Abschreibung

Definition: Was ist eine Abschreibung?

Gegenstände nutzen sich im Zeitverlauf ab und verlieren an Wert. Das gilt für Maschinen, Fahrzeuge, Gebäude und immaterielle Vermögenswerte gleichermaßen.

Die Buchhaltung bildet diese Wertminderung über die Abschreibung ab. Handelsrechtlich regelt § 253 Handelsgesetzbuch (HGB) die Vorgaben, steuerrechtlich § 7 EStG.

Der Fachbegriff „AfA“ steht für „Absetzung für Abnutzung“. Beide Begriffe bezeichnen im Kern denselben Vorgang.

Warum schreiben Unternehmen Wirtschaftsgüter ab?

Abschreibungen erfüllen gleich mehrere wichtige Funktionen im Rechnungswesen. Sie sichern eine realistische Vermögensdarstellung und senken zugleich die Steuerlast.

Die wichtigsten Gründe für eine Wertminderung sind:

  • technischer Verschleiß durch die tägliche Nutzung
  • zeitlicher Verschleiß durch Alterung und Materialermüdung
  • witterungsbedingte Einflüsse wie Feuchtigkeit, Frost oder UV-Strahlung
  • technischer Fortschritt, der Anlagen veralten lässt
  • Ablauf von Rechten, Lizenzen oder Patenten
  • wirtschaftliche Entwertung durch veränderte Marktbedingungen

Für die Buchhaltung entstehen daraus jährliche Aufwendungen, die den Gewinn mindern. Der Fiskus akzeptiert diese Aufwendungen als Betriebsausgaben.

Welche Wirtschaftsgüter sind abschreibungspflichtig?

253 Abs. 2-4 HGB verpflichtet Sie, alle abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens abzuschreiben. Steuerlich gilt § 7 EStG parallel.

Typische Beispiele aus der Praxis:

  • Maschinen und Produktionsanlagen
  • Werkzeuge und Betriebsvorrichtungen
  • Fuhrpark (Pkw, Lkw, Transporter)
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Gebäude und Außenanlagen
  • Lizenzen, Konzessionen und Patente
  • Software und immaterielle Vermögensgegenstände
  • geleistete Anzahlungen auf Anlagen
  • zweifelhafte Forderungen im Umlaufvermögen

Nicht abschreibungspflichtig sind Grundstücke. Boden verliert grundsätzlich nicht an Wert. Aufstehende Gebäude bilden dagegen eine eigenständige Abschreibungsbasis.

Wie ermittelt man die Abschreibungsbasis?

Die Grundlage jeder Abschreibung bilden die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten. Diese setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

  • Nettopreis (Listenpreis ohne Umsatzsteuer)
  • Preiserhöhungen durch Sonderausstattung oder Zubehör
  • Preisminderungen wie Rabatte, Boni oder Skonti
  • Anschaffungsnebenkosten, etwa Transport, Zoll, Montage oder Notargebühren

Die Umsatzsteuer bleibt außen vor, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Kleinunternehmer rechnen dagegen mit Bruttobeträgen.

Welche Nutzungsdauer gilt für welches Wirtschaftsgut?

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bestimmt den jährlichen Abschreibungsbetrag maßgeblich. Grundlage sind die AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums (BMF).

Einige typische Beispiele:

Wirtschaftsgut Nutzungsdauer
Firmen-Pkw 6 Jahre
Büromöbel 13 Jahre
Maschinen (allg.) 8–12 Jahre
Betriebsgebäude 33 Jahre (3 % p. a.)
Wohngebäude (Neubau ab 2023) 33 Jahre (3 % p. a.)
Computer & Software 1 Jahr (Sofortabschreibung möglich)

Wichtig: Für Computerhardware und Software gilt seit 2021 eine einjährige Nutzungsdauer. Sie können diese Güter also im Anschaffungsjahr voll abschreiben.

Welche Abschreibungsmethoden gibt es?

Das deutsche Steuer- und Handelsrecht kennt mehrere Verfahren. Jede Methode verteilt den Werteverzehr anders über die Nutzungsdauer.

Lineare Abschreibung

Die lineare AfA ist die Standardmethode nach § 7 Abs. 1 EStG. Sie verteilt die Kosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer.

Formel:

Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer in Jahren = jährlicher Abschreibungsbetrag

Beispiel: Eine Maschine kostet 20.000 €, die Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre. Sie schreiben jährlich 2.000 € ab.

Degressive Abschreibung (2026 wieder aktuell!)

Bei der degressiven Abschreibung wenden Sie einen festen Prozentsatz auf den jeweiligen Restbuchwert an. Die Abschreibungsbeträge sinken also jedes Jahr.

Aktuelle Rechtslage 2026: Der sogenannte Investitionsbooster hat die degressive AfA befristet reaktiviert. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gilt:

  • Anschaffung oder Herstellung zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027
  • Abschreibungssatz maximal das Dreifache der linearen AfA
  • Deckelung bei 30 % pro Jahr
  • Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 2 EStG

Beispiel: Firmenwagen für 60.000 € netto, Nutzungsdauer 6 Jahre. Die lineare AfA läge bei 16,67 %, degressiv erreichen Sie die maximalen 30 %. Im ersten Jahr schreiben Sie 18.000 € ab – deutlich mehr als linear.

Praxistipp: Wechseln Sie von degressiv auf linear, sobald die lineare Restabschreibung höher ausfällt. Das Steuerrecht erlaubt diesen Wechsel ausdrücklich, den umgekehrten Weg jedoch nicht.

Leistungsabschreibung

Die Leistungs-AfA koppelt die Abschreibung an die tatsächliche Nutzung. Grundlage sind zum Beispiel Betriebsstunden, gefahrene Kilometer oder produzierte Stückzahlen.

Beispiel: Eine Maschine ist auf 100.000 Betriebsstunden ausgelegt. Läuft sie im ersten Jahr 15.000 Stunden, schreiben Sie 15 % ab.

Diese Methode eignet sich besonders bei stark schwankender Auslastung.

Kalkulatorische Abschreibung

Die kalkulatorische AfA dient rein internen Zwecken der Kosten- und Leistungsrechnung. Sie fließt weder in die Bilanz noch in die Steuerbilanz ein.

Sie bewertet Anlagen häufig zu Wiederbeschaffungswerten. Dadurch spiegelt sie die tatsächlichen Kosten realistischer wider als die handelsrechtliche AfA.

Außerplanmäßige Abschreibung

Diese Sonderform (Teilwertabschreibung) greift bei einer dauerhaften Wertminderung. Beispiele sind Brandschäden, Diebstahl oder ein plötzlicher Marktverfall.

Handelsrechtlich schreibt § 253 Abs. 3 HGB die außerplanmäßige AfA zwingend vor. Steuerlich sprechen wir von einer Teilwertabschreibung nach § 6 Abs. 1 EStG.

Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)?

Für günstige Anlagegüter existieren steuerliche Sonderregeln nach § 6 Abs. 2 EStG. Diese geringwertigen Wirtschaftsgüter vereinfachen die Buchhaltung erheblich.

Aktuelle GWG-Grenzen 2026 (Nettobeträge):

Anschaffungskosten Ihre Optionen
bis 250 € Sofortabschreibung ohne Aufzeichnungspflicht
250,01 € – 800 € Sofortabschreibung oder Sammelposten
250,01 € – 1.000 € Sammelposten über 5 Jahre (20 % p. a.)
über 1.000 € reguläre AfA über die Nutzungsdauer

Voraussetzung: Die Wirtschaftsgüter müssen beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar sein. Ein einzelner Monitor ohne Rechner erfüllt diese Bedingung beispielsweise nicht.

Praxistipp: Prüfen Sie jährlich, ob sich Sofortabschreibung oder Sammelposten lohnt. Das Wahlrecht üben Sie einheitlich für alle GWG des Jahres aus.

Wie bucht man eine Abschreibung korrekt?

Die Abschreibung erfasst man als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung. Der Buchungssatz lautet klassisch:

Abschreibungen auf Sachanlagen an Anlagevermögen

Der Buchwert des Wirtschaftsguts sinkt entsprechend. Am Ende der Nutzungsdauer verbleibt oft ein Erinnerungswert von 1 €.

Zeitanteilige Abschreibung: Schaffen Sie ein Gut unterjährig an, rechnen Sie pro-rata-temporis ab. Sie schreiben also nur die vollen Monate ab dem Anschaffungsmonat ab.

Handelsrechtliche vs. steuerrechtliche Abschreibung

Handels- und Steuerrecht folgen unterschiedlichen Zielen. Das führt in der Praxis zu abweichenden Abschreibungswerten.

  • Handelsbilanz (HGB): Grundsatz der vorsichtigen Bewertung, Gläubigerschutz steht im Vordergrund
  • Steuerbilanz (EStG): Grundlage der Besteuerung, folgt festen AfA-Tabellen

Weichen die Werte voneinander ab, bilden Sie latente Steuern nach § 274 HGB. Kleinere Unternehmen führen zur Vereinfachung häufig nur eine Einheitsbilanz.

Häufig gestellte Fragen zur Abschreibung (FAQ) 

Was bedeutet AfA?

AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“ und ist der steuerrechtliche Begriff für Abschreibung. Beide Begriffe meinen im Alltag dasselbe.

Ab welchem Betrag muss ich abschreiben?

Wirtschaftsgüter über 800 € netto schreiben Sie zwingend über die Nutzungsdauer ab. Darunter greifen die GWG-Sonderregeln mit Wahlrecht.

Kann ich die Abschreibungsmethode wechseln?

Vom degressiven zum linearen Verfahren dürfen Sie wechseln – und das ist oft sinnvoll. Der umgekehrte Weg ist steuerlich nicht erlaubt.

Wie lange schreibe ich einen Firmenwagen ab?

Die AfA-Tabelle des BMF gibt sechs Jahre vor. Bei überwiegend betrieblicher Nutzung profitieren Sie zusätzlich von der degressiven AfA 2026.

Muss ich Grundstücke abschreiben?

Grundstücke unterliegen keinem Werteverzehr und bleiben mit den Anschaffungskosten bilanziert. Nur das darauf stehende Gebäude schreiben Sie ab.

Was passiert nach der vollständigen Abschreibung?

Nutzen Sie das Wirtschaftsgut weiter, führen Sie es mit einem Erinnerungswert von 1 € fort. Bei Verkauf realisieren Sie einen steuerpflichtigen Gewinn.

Wann lohnt sich die degressive AfA?

Sie lohnt sich, wenn Sie in den ersten Jahren hohe Gewinne erwarten. Die frühzeitige Steuerentlastung stärkt Ihre Liquidität für Folgeinvestitionen.

Welche Software erleichtert die Abschreibung?

Moderne Buchhaltungssoftware führt automatisch ein digitales Anlagenverzeichnis. Sie berechnet AfA-Beträge, prüft GWG-Grenzen und erstellt Anlagenspiegel.

(0 79 57) 4 11 05 24 | info@buchhaltung.de
Erbracht werden ausschließlich Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 des StBerG, ohne Rechts- und Steuerberatung.
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