Inventar
Ein Inventar ist mehr als eine interne Bestandsliste: Es ist ein gesetzlich relevantes Verzeichnis, das Vermögenswerte und Schulden nach Art, Menge und Wert dokumentiert und damit die Basis für Bilanz und Jahresabschluss liefert. In der Praxis hilft es außerdem, Bestände zu kontrollieren, Schwund aufzudecken und Zahlen gegenüber Dritten nachvollziehbar zu belegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Inventar ist das Ergebnis der Inventur und listet Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert auf.
- Kaufleute müssen ein Inventar bei Gründung und zum Ende jedes Geschäftsjahres aufstellen.
- Das Inventar wird in Staffelform geführt und ist detaillierter als die Bilanz (Einzelpositionen statt Sammelposten).
- Die Inventur kann körperlich oder schriftlich (Buchinventur) erfolgen.
- Aufbewahrung: Inventare sind i. d. R. 10 Jahre aufzubewahren.
- Einzelkaufleute können unter bestimmten Voraussetzungen von Buchführung und Inventar befreit sein (§ 241a HGB).
Was ist ein Inventar?
Das Inventar ist per Definition das Ergebnis der Inventur und bildet die Basis für den Jahresabschluss. Es verzeichnet die Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens.
Die Aufstellung des Inventars ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Es muss zu Beginn des Handelsgewerbes und bei Abschluss eines jeden Geschäftsjahres erfolgen.
Gesetzliche Grundlage: Die Pflicht zur Inventarerstellung ergibt sich aus § 240 HGB. Unter bestimmten Voraussetzungen können Einzelkaufleute von der Buchführungspflicht und damit auch von der Inventarpflicht befreit sein (§ 241a HGB).
Zu den Vermögensgegenständen und Schulden, die im Inventar aufgeführt sein müssen, gehören beispielsweise:
- Eine genaue Auflistung aller Produktionsmaschinen.
- Die exakte Menge an Vorprodukten.
- Der Lagerbestand von Endprodukten.
Zur Erfassung dient eine Bestandsaufnahme, die so genannte Inventur, die einmal jährlich erfolgt. Üblicherweise führen Mitarbeitende des Unternehmens die Maßnahme durch. Sie listen die aktuellen Vermögensgegenstände auf, indem sie etwa Produkte zählen, wiegen oder messen. Die dabei entstehende Inventarakte hat eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Erst danach darf sie aus dem Unternehmensarchiv entfernt und vernichtet werden.
Wie ist ein Inventar aufgebaut?
Ein Inventar wird typischerweise in Staffelform erstellt, genau genommen als gegliederte Liste. Der Kern besteht aus drei Bausteinen: Vermögen, Schulden und als rechnerische Differenz das Eigenkapital (Reinvermögen).
- Vermögen
- Anlagevermögen: langfristig im Betrieb eingesetzte Werte, z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Gebäude.
- Umlaufvermögen: kurzfristige Werte, z. B. Waren/Material, Forderungen, Bank/Kasse.
- Schulden
- Kurzfristige Schulden: typischerweise innerhalb eines Jahres fällig (z. B. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen).
- Langfristige Schulden: längere Laufzeit (z. B. Darlehen).
- Mindestangaben pro Position
Damit das Inventar prüfbar ist, sollten Positionen mindestens nach Art, Menge und Wert dokumentiert werden. Gerade bei Beständen ist die Mengenermittlung der Punkt, an dem in der Praxis die meisten Fehler entstehen.
Welche Inventurarten gibt es?
Inventur besteht nicht nur daraus, ins Lager zu laufen und Produkte zu zählen. In der Praxis wird nämlich zwischen körperlicher Inventur und Buchinventur unterschieden.
Körperliche Inventur (Ist-Bestand am Objekt)
Hier werden materielle Bestände durch Zählen, Wiegen oder Messen erfasst und zwar ganz klassisch: Warenlager, Rohstoffe, fertige Erzeugnisse. Vorteile: sehr anschaulich, Schwund wird sichtbar. Nachteil: Aufwand und Betriebsunterbrechungen, wenn schlecht geplant.
Buchinventur (Bestand aus Unterlagen/Büchern)
Nicht alles kann man zählen. Bankguthaben, Forderungen oder Verbindlichkeiten werden in der Regel aus Buchhaltung/Belegen abgeleitet (z. B. Kontoauszüge, Offene-Posten-Listen). Wichtig ist, dass die Unterlagen plausibel und abgestimmt sind (z. B. Debitoren/Kreditoren).
Erleichterungen (Stichprobe)
- 240 HGB erlaubt unter anerkannten mathematisch-statistischen Verfahren eine Stichprobeninventur, wenn sie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht. Das ist gerade bei großen Lagern ein wichtiger Hebel und sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Inventur, Inventar und Bilanz
Der Unterschied zwischen Inventur, Inventar und Bilanz ist leicht in wenigen Schritten erklärt:
- Die Inventur dient durch das Zählen zur Aufstellung des Inventars. Sie ist also die Grundlage.
- Im Inventar sind im Gegensatz zur Bilanz alle Werte einzeln aufgelistet. Also: Maschine 1, Maschine 2, Maschine 3 usw. Die Darstellung erfolgt in Staffelform, also als Liste oder Tabelle.
- In der Bilanz tauchen die Maschinen 1 bis 3 als ein gemeinsamer Posten auf, Beispielsweise unter „Technische Anlagen und Maschinen“. Die Bilanz wird in Form von Konten erstellt.
Das Inventar bildet die Grundlage für das Erstellen einer Bilanz und somit auch für die Erstellung eines Jahresabschlusses. Ein sorgfältig erstelltes Inventar dient dazu, die in der Bilanz enthaltenen Informationen im Zweifelsfall gegenüber Dritten belegen zu können.
Dies ist zum Beispiel bei einer möglichen Unternehmensbeteiligung wichtig. Potenzielle externe Geldgeber schauen sich ebenso wie Finanzbehörden genau an, ob Bilanz und Inventar übereinstimmen.
Wer muss ein Inventar erstellen und wer nicht?
Grundsätzlich gilt die Inventarpflicht für Kaufleute nach § 240 HGB.
Eine wichtige Ausnahme ist § 241a HGB: Einzelkaufleute können von Buchführungspflichten (und damit regelmäßig auch von der Inventarpflicht) befreit sein, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen bestimmte Schwellen nicht überschreiten.
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