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Rohertrag

Was ist der Rohertrag?

Der Rohertrag, auch unter der Bezeichnung Bruttomarge bekannt, ist eine Betriebswirtschaftliche Kennzahl. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis einer Ware und ihrem Materialeinsatz.

Somit ist die Definition von Rohertrag recht einfach: Es ist der Betrag, der an Marge beim Händler verbleibt.

Rohertrag berechnen

Um den Rohertrag zu berechnen, wird der Herstellungspreis vom Verkaufspreis abgezogen. Das was übrig bleibt ist der Rohertrag, der jedoch nicht mit dem Gewinn gleichzusetzen ist. Das deutet schon der Name „Rohertrag“ an. Denn von ihm wurden viele Kosten, die durch das Anbieten der Ware entstehen noch nicht abgezogen. Erst wenn diese Ausgaben abgezogen sind, sagt der dann erhaltene Betrag etwas über den Umsatz aus.

Obwohl das Berechnen des Rohertrages zunächst einfach klingt und zunächst keine große Aussagekraft besitzt, gilt es, sie gewissenhaft durchzuführen. Geschieht dies nicht, kann es im späteren Prozess zu Fehlern kommen, die manchmal mehr als nur bares Geld kosten. So beispielsweise bei der Rentabilitätsanalyse. Aus diesem Grund ist eine professionelle und gewissenhafte Buchhaltung besonders wichtig.

Was sagt der Rohertrag aus?

Der Rohertrag sagt zunächst erst einmal nur aus, wie viel der Anbieter eines Produkts beziehungsweise einer Dienstleistung vom Verkaufspreis erhält. Besonders aussagekräftig ist das noch nicht. Dazu muss man weiter rechnen: Denn der Rohertrag ist eine wichtige Größe für das Berechnen des ordentlichen Betriebsergebnisses. Dieses wiederum gibt Aufschluss über die Rentabilität des Unternehmens.

Soll die Gesamtleistung eines Unternehmens betrachtet werden, ergibt sich dieser Wertmaßgeblich aus den Umsatzerlösen. Diese kommen durch den Verkauf der Dienstleistungen und/oder Produkte des Unternehmens zustande.

Um aus diesen Werten den betrieblichen Rohertrag zu erhalten, muss man die sonstigen Leistungen des Unternehmens zu den Umsatzerlösen hinzuziehen.

Diese sonstigen Leistungen sind zum Beispiel:

  1. selbst hergestellte Maschinen
  2. selbst entwickelte Fertigungsverfahren
  3. Selbst hergestellte Werkstoffe

Umsatzerlöse sowie Materialaufwand werden dann als Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Diese ist nach §242 Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtend aufzustellen, da sie Bestandteil einer ordnungsgemäßen Buchführung ist, um Erträge und Aufwendungen gegenüberzustellen.

Sollten Sie unsicher sein, was in Ihrem Betrieb als sonstige Leistungen zu verbuchen ist: Dann finden wir dies gerne gemeinsam mit Ihnen heraus!

(0 79 57) 4 11 05 24 | info@buchhaltung.de
Erbracht werden ausschließlich Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 des StBerG, ohne Rechts- und Steuerberatung.
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