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Handelsregistereintrag

Der Handelsregistereintrag erfolgt im deutschen Handelsregister, das sowohl Kaufleute als auch Handelsgesellschaften verzeichnet. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgt fast immer beim Amtsgericht des zuständigen Landes. Beim Handelsregistereintrag fallen Kosten an, die das Gerichts- und Notarkostengesetz vorgibt. Wer sich darin eintragen muss, ist gesetzlich festgelegt und sollte keinesfalls vernachlässigt werden. Andernfalls können die Gerichte eine Eintragung per Zwangsgeld veranlassen.

Wer muss sich ins Handelsregister eintragen?

Der Handelsregistereintrag ist für Kaufleute und Handelsgesellschaften verpflichtend. Kleingewerbetreibende oder FreiberuflerInnen können sich hingegen freiwillig eintragen lassen. Grundsätzlich gilt jeder Mensch als Kaufmann/-frau, der ein Handelsgewerbe betreibt.

Obwohl oft vermutet wird, dass Einzelunternehmen keinen Handelsregistereintrag benötigen, stimmt dieser Annahme nicht immer.

Sobald eine Tätigkeit einen gewerblichen Umfang vermuten lässt, ist der Handelsregistereintrag verpflichtend. Als Grundlage für die Festlegung gilt der Jahresumsatz oder aber die Anzahl an Geschäftsvorfällen. Unternehmen mit einem Umsatz von 100.000 Euro pro Jahr überschreiten den festgelegten Schwellenwert.

Wichtig ist, dass der Gesetzgeber keine genauen Grenzen festlegt. Deshalb liegen für Einzelunternehmer in der Regel lediglich grobe Angaben vor. Diese legen fest, dass beispielsweise eine Buchhaltung notwendig ist und das Unternehmen kaufmännisch organisiert sein muss. Liegen. Sind sämtliche Anforderungen erfüllt, ist die Eintragung im Handelsregister Pflicht.

Wann muss man sich ins Handelsregister eintragen?

Für den Handelsregistereintrag ist zunächst ein Termin beim Notar notwendig. Diesen Termin sollten angehende Unternehmen erst dann vereinbaren, wenn sämtliche Unterlagen und Formalitäten geprüft sind. Dazu gehört auch, dass sich das Stammkapital auf dem Geschäftskonto befindet und die beglaubigten Dokumente vorliegen.

Wie hoch sind die Kosten für den Handelsregistereintrag?

Die Eintragung ins Handelsregister ist mit unterschiedlichen Kosten verbunden. Eine einheitliche Preistabelle gibt es jedoch nicht. Die Kosten für den Handelsregistereintrag betragen durchschnittlich 200 bis 300 Euro für Einzelunternehmer und bis zu 700 Euro für größere Unternehmen. GründerInnen sollten deshalb vorab immer den nötigen Betrag beiseite haben. Nötigenfalls über eine Privateinlage.

Welchen Zweck verfolgt das Handelsregister?

Der Handelsregistereintrag ermöglicht es der Öffentlichkeit, die hinterlegten Informationen zu registrierten Kaufleuten einzusehen. Dazu gehören die aktuellen Daten des Unternehmens wie der Firmenname, die Geschäftsanschrift, das Registergericht und die Registernummer. Wer diese Daten einsehen möchte, kann einen kostenpflichtigen Abdruck erhalten. Dabei kommen unterschiedliche Varianten infrage: Der aktuelle Abdruck, ein chronologischer Auszug oder ein historischer Abdruck.

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