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Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer prüfen Jahresabschlüsse und andere Finanzinformationen und schaffen dadurch Vertrauen in die veröffentlichte Zahlenlage.

Definition und Berufsbild

Wirtschaftsprüfer sind unabhängige Berufsträger mit gesetzlich geregelter Ausbildung und Zulassung. Sie prüfen vor allem Jahres- und Konzernabschlüsse großer und mittelgroßer Unternehmen und erteilen hierzu einen Bestätigungsvermerk. Daneben beraten sie häufig in Fragen der Rechnungslegung, der internen Kontrollsysteme und der Corporate Governance.

Als Organ der wirtschaftlichen Kontrolle arbeiten Wirtschaftsprüfer eigenverantwortlich und unterliegen strengen Berufspflichten. Dazu gehören Verschwiegenheit, Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit und ständige fachliche Fortbildung.

Aufgaben im Rahmen der Abschlussprüfung

Kernaufgabe ist die Prüfung, ob Jahres- und Konzernabschlüsse den anzuwendenden Rechnungslegungsnormen entsprechen. Dazu beurteilt der Wirtschaftsprüfer, ob Vermögens-, Finanz- und Ertragslage den gesetzlichen Vorgaben nach „ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild“ vermitteln. Er analysiert Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht und führt dafür risikoorientierte Prüfungshandlungen durch.

Diese Prüfungshandlungen umfassen unter anderem analytische Verfahren, Einsicht in Belege, Systemprüfungen und Gespräche mit Verantwortlichen. Am Ende steht ein Prüfungsurteil, das im Bestätigungsvermerk zusammengefasst wird und dem Abschluss beigefügt ist.

Zulassung, Qualifikation und Berufsaufsicht

Wirtschaftsprüfer benötigen ein mehrstufiges Studium beziehungsweise eine einschlägige Ausbildung mit Berufspraxis. Darauf folgt das Wirtschaftsprüfungsexamen, das hohe Anforderungen in Rechnungslegung, Prüfung, Steuerrecht und betriebswirtschaftlicher Beratung stellt. Erst nach erfolgreicher Prüfung und öffentlicher Bestellung dürfen sie die Berufsbezeichnung führen.

Über die Einhaltung der Berufspflichten wachen berufsständische Kammern und staatliche Aufsichtsstellen. Regelmäßige Qualitätskontrollen (Peer Reviews) sollen sicherstellen, dass Prüfungen nach einheitlichen fachlichen Standards erfolgen.

Unabhängigkeit und Interessenkonflikte

Unabhängigkeit zählt zu den wichtigsten Grundsätzen des Berufs. Wirtschaftsprüfer dürfen keine wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen haben, die ihre Objektivität beeinträchtigen könnten. Deshalb gelten strenge Regeln zu Beteiligungen, Honorargestaltung, Nebentätigkeiten und zur Trennung von Prüfung und Beratung.

Bei Unternehmen von öffentlichem Interesse, etwa börsennotierten Gesellschaften, sind zusätzliche Rotations- und Unabhängigkeitsvorschriften vorgeschrieben. So soll gewährleistet werden, dass das Prüfungsurteil allein auf fachlicher Beurteilung und nicht auf wirtschaftlichem Druck beruht.

Weitere Tätigkeitsfelder neben der Abschlussprüfung

Neben gesetzlichen Abschlussprüfungen führen Wirtschaftsprüfer freiwillige Prüfungen und prüferische Durchsichten durch. Dazu gehören zum Beispiel Prüfungen nach speziellen gesetzlichen Vorschriften, Gründungsprüfungen, Umwandlungsprüfungen oder Prüfungen von Mittelverwendungsnachweisen. Viele Wirtschaftsprüfer beraten außerdem in Fragen des internen Controllings, der Compliance, der Unternehmensbewertung und der Transaktionsstrukturierung.

Wichtig ist dabei die klare Trennung zwischen prüfender und beratender Rolle, insbesondere bei Mandanten mit gesetzlicher Abschlussprüfung. Grenzen setzt hier das Berufsrecht, um die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung nicht zu gefährden.

Bedeutung für Unternehmen und Stakeholder

Für Unternehmen fungiert der Wirtschaftsprüfer als externer Kontrolleur und fachlicher Sparringspartner bei Bilanzierungsfragen. Für Banken, Investoren und andere Stakeholder dient das Prüfungsurteil als wichtige Grundlage für Kreditentscheidungen und Beteiligungen. Auch Aufsichtsbehörden und Öffentlichkeit stützen sich auf geprüfte Abschlüsse, wenn sie die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens beurteilen.

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