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Zinseszins-Formel

Einfacher lässt sich Ihr Kapital kaum mehren: Und zwar, wenn Sie zum Ende eines vereinbarten Zeitraumes darauf verzichten, die angefallenen Zinsen ausgezahlt zu bekommen. Denn dies geht zugunsten Ihres Aufschlages auf das verbleibende Kapital: Die Zinsen werden künftig als Zinseszins mitverzinst.

In Ihrer Eigenschaft als Unternehmer haben Sie jedoch weniger Freiheiten als bei einer privaten Geldanlage.

Welche Zinsen dürfen Unternehmen erheben?

In der Regel ist bei der Überlassung von Kapitalerträgen ein fester oder variabler Zinssatz für einen bestimmten Zeitraum vereinbart. Als Unternehmer dürfen Sie auf ausstehende Forderungen von Debitoren Zinsen erheben. Diese weist Ihre Finanzbuchhaltung als Gewinn dem Eigenkapital zu. Ebenso die Zinserträge aus Gesellschafterdarlehen oder geschäftlichen Einlagen. Verboten hingegen ist Ihnen als Geschäftsperson gemäß § 248 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch selbst eine vertragliche Vereinbarung von Zinseszinsen vorzunehmen.

Was ist Zinseszins?

Zinseszins bedeutet die Verzinsung erneut angelegter Zinserträge. Aus der Wiederanlage der Zinsen in derselben Kapitalanlage resultiert ein überproportionales Wachstum der Zinserträge: Auch bekannt als der sogenannte Zinseszinseffekt. Mit steigender Dauer der wieder angelegten Zinserträge steigt auch das Kapital.

Zinseszins berechnen: So geht es

Zur Berechnung Ihres Zinseszinses können Sie auf die folgende allgemeingültige Zinseszins-Formel zurückgreifen:

K0 × (1 + (p ÷ 100)) ^n = Kn

Dabei steht K0 für Ihr anfänglich eingesetztes Kapital und p für den ursprünglich vereinbarten Zinssatz. Das Ergebnis der Klammer-Kalkulation potenzieren Sie im nächsten Schritt mit n, der Zinslaufzeit in Jahren. Kn schließlich zeigt Ihnen die Summe Ihres Endkapitals einschließlich Zinseszins zum Laufzeitende an.

Legen Sie beispielsweise 3000 Euro mit einem siebenprozentigen Zinssatz an, erhalten Sie nach dem ersten Jahr 210 Euro Zinsen. Während sich diese Summe ohne eine erneute Zinsanlage über Jahre nicht erhöht, wächst sie bei einer Vereinbarung von Zinseszinsen mit.

Mit Zinseszins:

  1. Jahr: 3000 Euro Startkapital, 210 Euro Zinsen
  2. Jahr: 3000 Euro Startkapital, 225 Euro Zinsen
  3. Jahr: 3000 Euro Startkapital, 240 Euro Zinsen

Ohne Zinseszins:

  1. Jahr: 3000 Euro Startkapital, 210 Euro Zinsen
  2. Jahr: 3000 Euro Startkapital, 210 Euro Zinsen
  3. Jahr: 3000 Euro Startkapital, 210 Euro Zinsen

Damit hätte sich Ihr Kapital bei einer Laufzeit von 15 Jahren inklusive Zinseszins mit einer Summe von 11.609 Euro beinahe verdreifacht. Ohne den Zinseszins stiege es auf 7.200 Euro und hätte sich damit etwas mehr als verdoppelt.

Die Wiederanlage der Zinsen erfolgt unabhängig vom Basis-Zinssatz. Sie ist bezüglich der Höhe des Kapitalzuwachses allerdings von der Höhe des Zinssatzes abhängig.

(0 79 57) 4 11 05 24 | info@buchhaltung.de
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