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Erfolgsrechnung

Die Erfolgsrechnung gehört zu den grundlegenden Bestandteilen der Unternehmensrechnung. Sie liefert einen Überblick darüber, wie sich ein Betrieb wirtschaftlich innerhalb eines bestimmten Zeitraums entwickelt hat. Dabei geht es im Kern darum, die finanzielle Leistung messbar und nachvollziehbar zu machen – sowohl für interne Zwecke als auch für externe Adressaten. Ob in der Buchhaltung, im Controlling oder im Rahmen gesetzlicher Vorgaben: Die Erfolgsrechnung erfüllt unterschiedliche Funktionen und ist aus dem betrieblichen Alltag nicht wegzudenken.

Was versteht man unter der Erfolgsrechnung?

Unter der Erfolgsrechnung versteht man die Gegenüberstellung aller Aufwendungen und Erträge eines Unternehmens über einen festgelegten Zeitraum hinweg. Sie dient der Ermittlung des wirtschaftlichen Ergebnisses und bildet somit eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der Unternehmensleistung. In der Regel wird sie am Ende eines Geschäftsjahres erstellt, kann aber auch für kürzere Zeiträume – beispielsweise quartalsweise oder monatlich – durchgeführt werden.

Die Erfolgsrechnung ermöglicht es, den Erfolg des unternehmerischen Handelns messbar zu machen. Sie ist integraler Bestandteil des Jahresabschlusses und liefert wesentliche Informationen für interne und externe Stakeholder wie Geschäftsführung, Investoren, Gläubiger oder Finanzbehörden.

Ist Erfolgsrechnung gleich GuV?

Die Begriffe Erfolgsrechnung und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden häufig synonym verwendet – insbesondere im deutschen Sprachraum. In der Tat beschreibt die GuV als Bestandteil des handelsrechtlichen Jahresabschlusses im Grunde dasselbe wie die Erfolgsrechnung: die Ermittlung des Periodenerfolgs durch Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen.

Jedoch ist „Erfolgsrechnung“ ein breiter gefasster Begriff, der auch in der internen Unternehmensrechnung und der Kosten- und Leistungsrechnung Anwendung findet. Die GuV hingegen ist strikt auf die externe Rechnungslegung nach HGB (Handelsgesetzbuch) ausgerichtet. Während die GuV bestimmten formellen Vorschriften folgen muss, kann die Erfolgsrechnung in der internen Anwendung flexibler gestaltet werden.

Warum ist sie notwendig?

Die Notwendigkeit einer Erfolgsrechnung ergibt sich aus mehreren Aspekten:

  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Sie zeigt klar auf, wie ein Unternehmen wirtschaftlich gearbeitet hat und ob es erfolgreich war.
  • Grundlage für Entscheidungen: Geschäftsführungen, Investoren und Kreditgeber nutzen die Ergebnisse zur Bewertung der wirtschaftlichen Lage und zur Ableitung strategischer Maßnahmen.
  • Rechtliche Anforderungen: Für bilanzierungspflichtige Unternehmen ist die Erstellung einer GuV – und somit einer Erfolgsrechnung – gesetzlich vorgeschrieben.
  • Vergleichbarkeit: Die Erfolgsrechnung ermöglicht es, verschiedene Zeiträume und Unternehmen miteinander zu vergleichen, was vor allem im Rahmen von Benchmarking oder Wettbewerbsanalysen wichtig ist.
  • Controlling und Steuerung: Im internen Rechnungswesen dient sie als Werkzeug zur Steuerung von Kosten und Erlösen und damit zur Optimierung der Unternehmensleistung.

Durch die konsequente Anwendung der Erfolgsrechnung kann ein Unternehmen fundierte Aussagen über seine Rentabilität treffen und gezielt Maßnahmen zur Verbesserung einleiten.

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