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Gläubiger

Ein Gläubiger ist eine Person oder ein Unternehmen, das gegenüber einem Schuldner einen Anspruch auf eine bestimmte Leistung hat. Besonders häufig begegnet der Begriff in der Buchhaltung, im Forderungsmanagement und im Mahnwesen. Dabei kann es sich um eine Geldforderung, aber auch um eine andere vertraglich oder gesetzlich geschuldete Leistung handeln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Gläubiger kann von einem Schuldner eine bestimmte Leistung verlangen.
  • Gläubiger können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
  • Gläubiger und Schuldner stehen sich innerhalb eines Schuldverhältnisses gegenüber.
  • Bezahlt ein Schuldner eine fällige Forderung nicht, kann der Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen weitere Schritte zur Durchsetzung seiner Forderung einleiten.
  • In der Buchhaltung werden für bestimmte Gläubiger- und Schuldnerbeziehungen häufig die Begriffe Kreditor und Debitor verwendet.

Was ist ein Gläubiger?

Ein Gläubiger ist eine Person, die gemäß § 241 BGB aufgrund eines Schuldverhältnisses berechtigt ist, von einem Schuldner eine Leistung zu fordern. Dabei kann es sich um eine Geldzahlung oder eine andere Leistung handeln.

Gläubiger und Schuldner stehen sich innerhalb eines Schuldverhältnisses gegenüber. Welche Partei welche Rolle einnimmt, hängt dabei von der jeweiligen Leistung ab.

Bei einem Kaufvertrag ist beispielsweise der Verkäufer hinsichtlich der Kaufpreiszahlung Gläubiger und der Käufer Schuldner. Bei der Lieferung der gekauften Ware ist die Rollenverteilung umgekehrt: Der Käufer ist Gläubiger der Warenlieferung, während der Verkäufer die geschuldete Leistung erbringen muss.

In der Buchhaltung werden insbesondere bei Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Geschäftspartnern auch die Begriffe Kreditor und Debitor verwendet. Sie überschneiden sich mit den Begriffen Gläubiger und Schuldner, stammen jedoch speziell aus dem Rechnungswesen.

Verhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger

Die meisten Beziehungen zwischen Gläubigern und Schuldnern werden vertraglich geregelt. Der Gläubiger hat das Recht, die vereinbarte Leistung gemäß des Vertrags einzufordern. Es gibt zwei Arten von Schuldverhältnissen: gesetzliche und vertragliche.

Bei einem vertraglichen Schuldverhältnis entstehen die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus einem Vertrag. Ein typisches Beispiel ist ein Kaufvertrag: Der Verkäufer schuldet die Übergabe der Ware, während der Käufer zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises verpflichtet ist.

Ein gesetzliches Schuldverhältnis entsteht dagegen unabhängig von einem zuvor geschlossenen Vertrag aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Ein Beispiel dafür können Schadensersatzansprüche nach einer unerlaubten Handlung sein.

Gläubiger und Schuldner müssen daher nicht zwingend durch einen Vertrag miteinander verbunden sein.

Wer kann Gläubiger sein?

Grundsätzlich können sowohl natürliche als auch juristische Personen Gläubiger sein. Auch Unternehmen können entsprechende Forderungen besitzen.

  • Banken oder Kreditinstitute: Sie vergeben Kredite an Privatpersonen oder Unternehmen und erwarten Rückzahlung mit Zinsen.
  • Vermieter: Sie haben Anspruch auf regelmäßige Mietzahlungen.
  • Lieferanten: Sie stellen Waren oder Dienstleistungen bereit und erwarten Bezahlung.
  • Privatpersonen: Auch sie können Gläubiger sein, etwa bei einem privaten Darlehen.

Rechte von Gläubigern

Als Gläubiger haben Sie das Recht darauf, dass der Schuldner seine vereinbarte Leistung erbringt. Wenn keine Vereinbarung darüber getroffen wurde, wann die Leistung erbracht werden muss, besteht das Recht auf sofortige Erfüllung des Vertrags.

Erfüllt ein Schuldner seine Verpflichtung nicht rechtzeitig, können für den Gläubiger weitere Rechte entstehen. Voraussetzung dafür ist unter anderem, ob die Forderung bereits fällig ist und ob sich der Schuldner in Zahlungsverzug befindet.

Was kann ein Gläubiger tun, wenn der Schuldner nicht zahlt?

Bleibt eine fällige Geldforderung offen, kann der Gläubiger verschiedene Maßnahmen ergreifen, um die Forderung durchzusetzen. Welche Schritte erforderlich und sinnvoll sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Häufig wird der Schuldner zunächst durch eine Mahnung zur Zahlung aufgefordert. Eine Mahnung ist jedoch nicht in jedem Fall erforderlich, damit ein Schuldner in Zahlungsverzug gerät. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Verzug auch ohne vorherige Mahnung eintreten.

Bleibt die Forderung weiterhin offen, kann der Gläubiger beispielsweise ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug beauftragen oder ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Über einen Mahnbescheid und gegebenenfalls einen anschließenden Vollstreckungsbescheid kann der Gläubiger einen Vollstreckungstitel erlangen. Mit einem solchen Titel können anschließend Maßnahmen der Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.

Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer?

Die Gläubiger-Identifikationsnummer, kurz Gläubiger-ID, wird im SEPA-Lastschriftverfahren verwendet. Unternehmen und andere Zahlungsempfänger benötigen sie, wenn sie als Zahlungsempfänger SEPA-Lastschriften einziehen möchten.

Die Gläubiger-ID ermöglicht es, den Lastschrifteinreicher eindeutig zu identifizieren. Zusammen mit der jeweiligen Mandatsreferenz lässt sich dadurch ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat eindeutig zuordnen.

In Deutschland wird die Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank beantragt.

(0 79 57) 4 11 05 24 | info@buchhaltung.de
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