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Zahlungsverzug

Was ist Zahlungsverzug?

Kommt ein Zahlungspflichtiger seiner Zahlungspflicht beispielsweise für eine erhaltene Dienstleistung oder Ware nicht fristgerecht nach, liegt ein Zahlungsverzug vor. Es handelt sich dabei um ein unzuverlässiges sowie widerrechtliches Verhalten.

Um rechtlich gegen einen Zahlungsverzug vorzugehen, müssen eine Rechnung oder ähnliche Dokumente vorliegen.

Voraussetzungen für Zahlungsverzug

Damit ein Zahlungsverzug besteht, müssen bestimmte rechtliche und formale Bedingungen erfüllt sein. Zunächst muss eine fällige und durchsetzbare Geldforderung bestehen – das heißt, die Leistung des Gläubigers (zum Beispiel eine Warenlieferung oder Dienstleistung) wurde vollständig und vertragsgemäß erbracht, und die Rechnung ist dem Schuldner ordnungsgemäß zugegangen.

Die Zahlungsfrist kann entweder ausdrücklich im Vertrag vereinbart oder gesetzlich geregelt sein. Fehlt eine vertragliche Vereinbarung, gilt in der Regel die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung (§ 286 BGB).

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Mahnung: Grundsätzlich gerät der Schuldner erst durch eine Mahnung in Verzug. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa wenn ein kalendermäßig bestimmtes Zahlungsziel vereinbart wurde („zahlbar bis spätestens 15. des Monats“) oder wenn der Schuldner die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert.

Auch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen tritt der Verzug automatisch 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein, sofern der Schuldner auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde. Bei Verbrauchern ist ein solcher Hinweis zwingend erforderlich, damit der automatische Verzugseintritt greift.

Rechte bei Zahlungsverzug

Rechtlich sind Angelegenheiten bei Zahlungsverzug im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) unter § 286 „Verzug des Schuldners“ geregelt. Die Definition von Zahlungsverzug lautet dort: „Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, (...), so kommt er durch die Mahnung in Verzug.“. Eine Mahnung ist aber nicht in jedem Fall für den Zahlungsverzug Voraussetzung.

Voraussetzungen für Zahlungsverzug sind auch gegeben, wenn:

  1. „für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,“ (§ 286 BGB)
  2. „der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung (...), dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,“ (§ 286 BGB)
  3. „der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert“ (§ 286 BGB)
  4. „aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.“ (§ 286 BGB)

Da Zahlungsverzug nicht als Ordnungswidrigkeit gilt, bleibt eine verspätete Zahlung für den Kunden meist folgenlos. Die Beweislast liegt beim Lieferanten. Hat ein Kunde nie eine Zahlungsabsicht besessen, muss der Lieferant dies nachweisen. Und zwar bevor der Zahlungsverzug als Eingehungs- der Kreditkartenbetrug gilt und verfolgbar ist.

Wie läuft ein Zahlungsverzug ab?

Der Ablauf des Zahlungsverzugs folgt meist einem klaren Schema. Nach Erbringung der Leistung und Rechnungsstellung wartet der Gläubiger zunächst die vereinbarte oder gesetzliche Zahlungsfrist ab. Erfolgt bis zum Fristablauf keine Zahlung, wird in der Praxis häufig zunächst eine freundliche Zahlungserinnerung verschickt. Bleibt auch diese unbeantwortet, folgt die erste Mahnung, in der der Schuldner ausdrücklich zur Zahlung aufgefordert und auf die Folgen des Verzugs hingewiesen wird.

Wird die Forderung weiterhin nicht beglichen, können weitere Mahnstufen folgen, oft mit zunehmender Deutlichkeit. Spätestens nach der ersten Mahnung oder nach Ablauf der 30-Tage-Frist (bei entsprechendem Hinweis auf der Rechnung) befindet sich der Schuldner im Verzug. Ab diesem Zeitpunkt kann der Gläubiger Verzugszinsen und gegebenenfalls eine Verzugspauschale verlangen. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, stehen dem Gläubiger weitere rechtliche Schritte offen, etwa die Beauftragung eines Inkassounternehmens oder die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.

Probleme durch Zahlungsverzug

Besonders in der Gründungsphase eines Unternehmens kann Zahlungsverzug zur Bedrohung werden – vor allem bei einer schwachen Eigenkapitalausstattung. Ist ein zu geringes Anlagevermögen vorhanden, um einen Zahlungsverzug auszugleichen, hängt alles an der fristgerechten Zahlung der Kundschaft ab. Schließlich gibt es auch Löhne und Gehälter zu bezahlen.

Ein weiteres Problem sind verfälschte Kennzahlen. Da das Unternehmen weniger Liquidität hat, als ihm eigentlich zusteht, sinkt die EigenkapitalquoteDurch eine Wertberichtigung lässt sich schnell erkennen, wie stark der Zahlungsverzug die Unternehmensliquidität beeinflusst.

Eine geringere Liquidität führt zu Wettbewerbsnachteilen. Beispielsweise, wenn das Geld für den Kauf von Waren sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen fehlt.

Folgen und Konsequenzen

Zahlungsverzug hat für den Schuldner weitreichende finanzielle und rechtliche Folgen. Mit Eintritt des Verzugs ist der Schuldner verpflichtet, Verzugszinsen zu zahlen. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen liegt der Verzugszinssatz deutlich über dem Basiszinssatz – aktuell bei neun Prozentpunkten darüber. Zusätzlich kann der Gläubiger eine Verzugspauschale von 40 Euro verlangen, sofern es sich um ein Geschäft zwischen Unternehmern handelt.

Zudem muss der Schuldner auch alle weiteren durch den Verzug entstandenen Schäden ersetzen. Dazu zählen zum Beispiel die Kosten für Mahnschreiben, Inkassodienstleister oder Rechtsanwälte. Im schlimmsten Fall kann der Zahlungsverzug zu einer Verschlechterung der Bonität des Schuldners führen, was sich negativ auf künftige Geschäftsbeziehungen auswirkt.

Prävention: So vermeiden Sie einen Zahlungsverzug

Schützen Sie Ihr Unternehmen daher am besten im Vorfeld vor Zahlungsverzug. Lassen Sie sich zum Beispiel zu entsprechenden Methoden wie sicherer Bezahlung beraten.

Um Zahlungsausfälle zu vermeiden, empfiehlt sich ein systematisches Forderungsmanagement. Dazu gehört die regelmäßige Überwachung offener Posten, idealerweise mithilfe einer Buchhaltungssoftware, die Fälligkeiten automatisch anzeigt und Zahlungserinnerungen generiert. Klare Zahlungsbedingungen, die bereits im Angebot und auf der Rechnung eindeutig kommuniziert werden, schaffen von Anfang an Transparenz.

Im Umgang mit säumigen Zahlern ist es ratsam, zunächst das Gespräch zu suchen und höflich an die ausstehende Zahlung zu erinnern. Bleibt die Zahlung aus, sollten Mahnstufen konsequent eingehalten und dokumentiert werden. Bei wiederholt säumigen Kunden kann eine Bonitätsprüfung sinnvoll sein, bevor weitere Geschäfte abgeschlossen werden. In besonders hartnäckigen Fällen ist die Einschaltung eines Inkassodienstleisters oder die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ein wirksames Mittel, um die Forderung durchzusetzen und die eigene Liquidität zu sichern.

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