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Mahnung

Der Begriff Mahnung entstammt dem Finanzsektor. Sollten Kunden ihre Rechnung zu spät oder nicht vollständig begleichen, tritt das Mahnwesen in Kraft. In diesem Fall erhält der Schuldner/Debitor ein Schreiben, das in Form einer Mahnung an die offenen Forderungen erinnert. Obwohl es sich dabei fast immer um einen fälligen Geldbetrag handelt: Es ist auch möglich, Gegenstände oder Services mithilfe einer solchen Mahnung einzufordern.

Was ist eine Mahnung?

Eine Mahnung gemäß Definition ist also ein Schriftstück, dass Verbraucher an eine offene Forderung erinnert. Wie dieses Schreiben aussieht oder zu regeln ist, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Jedes Unternehmen kann sich für das Format entscheiden, das den eigenen Bedürfnissen am besten entspricht.

Es ist jedoch sinnvoll, in der Mahnung eine erneute Frist für die ausstehende Zahlung festzulegen. Zusätzlich enthält das Mahnschreiben idealerweise die Höhe der Forderung sowie den möglichen Zahlungsweg.

Wann besteht ein Zahlungsverzug?

Unter dem Begriff Zahlungsverzug versteht man laut BGB eine Verzögerung fälliger Leistungen. Es kann sich dabei um fällige Geldleistungen oder Leistungen im Allgemeinen handeln. Während die Fälligkeit selbst individuell vereinbar ist, sind die gesetzlichen Mahnungsfristen eindeutig definiert.

Da der Zahlungsverzug nicht automatisch eintritt, ist es notwendig, den Schuldner mit einer Mahnung aktiv in Verzug zu setzen. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit der Leistung besteht ein solcher Zahlungs- oder Leistungsverzug. Dabei gilt es zu beachten: Ein ausdrücklicher Hinweis für den Verbraucher ist in jedem Fall erforderlich. Bis die Schulden beglichen sind trägt die Buchhaltung den Betrag als zweifelhafte Forderung ein.

Wann erfolgt die Mahnung?

Die Mahnung erfolgt mit Eintritt des Verzugs. Dieser besteht spätestens 30 Tage, nachdem die Leistung fällig ist. Die Frist selbst beginnt mit der Zustellung der Rechnung. Deshalb ist es für Unternehmen notwendig, dass sie den Zugang der Rechnungsaufstellung im Zweifelsfall nachweisen können.

Dadurch erhält der Gläubiger/Kreditor außerdem die Möglichkeit, Zinsen auf die offenen Forderungen zu verlangen. Abhängig von der jeweiligen Situation ist es außerdem möglich, Schadensersatz einzufordern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Welche Fristen gilt es zu berücksichtigen?

Dem Schuldner sollte ausreichen Zeit zur Verfügung stehen, um die offenen Forderungen zu begleichen. Deshalb sollten in Mahnungen die Fristen nicht zu knapp bemessen sein. Ein realistischer Zeitrahmen ermöglicht es dem Schuldner, die Mahnung zu begleichen.

Gesetzliche Mahnungsfristen als solche bestehen nicht: Laut BGB ist eine einzige Mahnung ausreichend. Wie die Fristen ausfallen, vereinbaren der Gläubiger und der Schuldner – also Kreditor und Debitor – direkt. Es handelt sich dabei um die Angaben, die die Rechnung ausweist. Wichtig ist es jedoch, die Fristen der Verjährung zu beachten. Offene Forderungen verjähren nach 3 Jahren, solange das Unternehmen sie nicht anmahnt.

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