Buchhaltung.de

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) ermöglichen eine vereinfachte und oft steuerlich vorteilhafte Behandlung geringwertiger Anschaffungen im Betriebsvermögen. GWG sind bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbstständig nutzbar sind und eine bestimmte Wertgrenze nicht überschreiten.

Definition und Voraussetzungen

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten einen gesetzlich festgelegten Höchstbetrag nicht übersteigen. Die aktuelle Wertgrenze liegt bei 800 Euro netto pro Wirtschaftsgut. GWG müssen beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar sein. Sie dürfen nicht Teil eines größeren Wirtschaftsguts sein. Typische Beispiele sind Bürostühle, Drucker, Smartphones oder Werkzeuge.

Abschreibungsmöglichkeiten für GWG

Für GWG gibt es verschiedene Modelle der Abschreibung. Die Sofortabschreibung erlaubt es, den gesamten Nettobetrag im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe zu verbuchen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist das ein Vorteil, weil so mehr liquide Mittel für weitere Investitionen zur Verfügung stehen. Wichtig ist, dass die Sofortabschreibung nur für selbstständig nutzbare, abnutzbare und bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens möglich ist.

Alternativ können Unternehmen den sogenannten Sammelposten oder Poolabschreibung wählen. Dabei werden alle GWG mit Anschaffungskosten zwischen 250 und 1.000 Euro netto in einem Sammelposten zusammengefasst. Dieser Sammelposten wird dann über fünf Jahre linear abgeschrieben. Die Poolabschreibung bietet eine gleichmäßige Verteilung der Kosten und erleichtert die Übersicht über zahlreiche kleinere Anschaffungen.

Dokumentation und Nachweispflichten

Die ordnungsgemäße Dokumentation von GWG ist für die Buchhaltung und die steuerliche Anerkennung unerlässlich. Unternehmen müssen für jedes GWG den Anschaffungsbeleg, das Anschaffungsdatum und die genaue Bezeichnung erfassen. Bei der Poolabschreibung ist zusätzlich eine Liste aller im Sammelposten enthaltenen Wirtschaftsgüter zu führen. Diese Dokumentation erleichtert die Kontrolle und ist bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt notwendig.

Typische Beispiele für GWG

Zu den häufigsten GWG zählen Büroausstattungen wie Telefone, Taschenrechner, Lampen oder kleinere Computerhardware. Auch Werkzeuge, kleinere Maschinen oder mobile Geräte fallen in diese Kategorie. Entscheidend ist, dass das Wirtschaftsgut selbstständig genutzt werden kann und nicht fest mit einem anderen Gerät verbunden ist.

Steuerliche Vorteile und praktische Bedeutung

GWG bieten Unternehmen die Möglichkeit, kleinere Investitionen schnell und unkompliziert abzuschreiben. Dies verbessert die Liquidität und reduziert den Verwaltungsaufwand. Die flexible Wahl zwischen Sofort- und Poolabschreibung ermöglicht eine Anpassung an die individuellen Bedürfnisse und die steuerliche Situation des Unternehmens. Die richtige Anwendung der GWG-Regelungen ist ein wichtiger Bestandteil einer effizienten und gesetzeskonformen Buchhaltung.

(0 79 57) 4 11 05 24 | info@buchhaltung.de
Erbracht werden ausschließlich Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 des StBerG, ohne Rechts- und Steuerberatung.
Wir verwenden Cookies
Wir möchten Sie um Zustimmung zur Verwendung von Cookies bitten. Diese dienen uns zur Analyse der Zugriffe auf unsere Website und deren Optimierung.
technisch notwendige Cookies
Cookies zur Statistik und Webanalyse
Alle Cookies akzeptieren
Auswahl speichern