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Pauschalwertberichtigung

Die Pauschalwertberichtigung ist ein wichtiges Instrument im Rechnungswesen, um das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen realistisch abzubilden. Sie dient der periodengerechten Bewertung und Sicherstellung, dass potenzielle Forderungsausfälle bereits zum Bilanzstichtag erfasst werden. Das Verfahren folgt dem Vorsichtsprinzip und unterstützt Unternehmen dabei, ihre Finanzlage objektiv darzustellen.

Definition: Was ist die Pauschalwertberichtigung?

Bei der Pauschalwertberichtigung handelt es sich um die pauschale Kürzung von Forderungsbeständen durch einen festen Prozentsatz. Ziel ist es, Risiken aus nicht mehreren konkret gefährdeten, sondern aus dem gesamten Forderungsbestand abzuschätzen. Die Methode basiert auf Erfahrungswerten der vergangenen Geschäftsjahre und bildet durchschnittliche Forderungsausfälle ab.

Abgrenzung zur Einzelwertberichtigung

Während die Einzelwertberichtigung einzelne, konkret gefährdete Forderungen adressiert, gilt die Pauschalwertberichtigung für den restlichen Bestand. Sie dient dazu, allgemeine Risiken in der Breite abzusichern. In der Praxis werden beide Methoden oft kombiniert: Stark zweifelhafte Forderungen werden einzeln wertberichtigt, alle übrigen Forderungen pauschal bewertet.

Berechnung der Pauschalwertberichtigung

Zur Berechnung der Pauschalwertberichtigung wird die Summe der offenen Nettoforderungen ermittelt. Abgezogen werden bereits einzeln berichtigte Beträge, versicherte Forderungen, Forderungen mit Aufrechnungsmöglichkeiten sowie kreditorische Debitoren. Auf diesen bereinigten Forderungsbestand wird ein Prozentsatz angewendet, der sich aus den durchschnittlichen Ausfallraten der letzten drei bis fünf Jahre ergibt. In Deutschland liegt der anerkannte Prozentsatz im Regelfall bei etwa einem Prozent, bei Nachweis auch höher.

Buchhalterische Behandlung

Die Pauschalwertberichtigung wird am Bilanzstichtag als passiver Wertberichtigungsbetrag auf der Passivseite gebucht. Die Buchung reduziert den Bilanzwert der Forderungen und erhöht gleichzeitig den Aufwand der Periode. Unternehmen erstellen den Buchungssatz: "Einstellung in Pauschalwertberichtigung an Pauschalwertberichtigung auf Forderungen".

Bilanzielle und steuerliche Vorgaben

Nach § 253 Handelsgesetzbuch (HGB) ist eine realistische Bewertung der Vermögenswerte am Bilanzstichtag vorgeschrieben. Die Pauschalwertberichtigung erfüllt diese Vorgabe, indem sie eine objektive Risikoschätzung auf Basis vergangener Erfahrungen sicherstellt. Steuerlich werden pauschale Wertberichtigungen akzeptiert, sofern die Höhe nachweisbar anhand objektiver Kriterien festgelegt wurde.

Beispiel für die Praxis

Ein Unternehmen verfügt zum Bilanzstichtag über offene Nettoforderungen von 500.000 Euro. Aus Vergangenheitswerten ist ein durchschnittlicher Forderungsausfall von zwei Prozent zu erwarten. Die Pauschalwertberichtigung beträgt somit 10.000 Euro. Dieser Betrag wird als Aufwand erfasst und vermindert das auszuweisende Forderungsvermögen am Bilanzstichtag.

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