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Soll und Haben

In der Buchhaltung verfügen alle Konten immer über zwei Seiten: Soll und Haben. Darin werden sämtliche Geschäftsvorfälle in Form von Buchungssätzen erfasst. Dabei sind immer zwei Konten erforderlich, von denen jeweils eins im Soll und eines im Haben verändert wird.

Was bedeutet Soll und Haben?

Soll und Haben sind nicht alltagssprachlich zu verstehen: Es handelt sich vielmehr um Bezeichnungen für die beiden Seiten eines Konto. Die Begriffe finden sowohl in der Buchhaltung als auch im Finanzbereich Anwendung. Das Soll ist dabei immer auf der linken, das Haben auf der rechten Seite eines Kontos zu finden.

Kaufleute oder Buchhalter erfassen alle Geschäftsvorfälle im Rahmen der Buchführung. Dabei legen sie für jeden Vorgang einen Buchungssatz an, der in Soll und Haben unterteilt wird. Dieser enthält die jeweiligen Konten, auf denen Werte hinzukommen oder abgehen. Für jede Buchung muss es immer eine Gegenseite geben. Einträgen im Soll steht daher immer ein Eintrag im Haben eines anderen Kontos gegenüber. Da es immer jeweils ein Haben- und ein Soll-Konto gibt, spricht man auch von der doppelten Buchführung.

Gut zu wissen: Auch unser privates Bankkonto verfügt über eine Soll- und Haben-Seite. Das Konto verzeichnet Abgänge im Soll (links) und Zugänge im Haben (rechts). Im klassischen Online-Banking ist diese Unterteilung jedoch meist nicht klar erkennbar. Und auch Kontoauszüge sind mittlerweile so stark vereinfacht, dass die Unterscheidung nicht sofort ersichtlich ist.

Soll- und Haben-Konto

Alle Konten in der Buchführung verfügen über eine Soll- und Haben-Seite. Je nach Art des Kontos werden Geschäftsvorfälle jedoch unterschiedlich gebucht:

  • Bei einem Ertragskonto werden Erträge auf der Haben-Seite, Aufwendungen auf der Soll-Seite gebucht.
  • Bei einem Bestandskonto ist es andersherum. Hier sind Zahlungsabgänge im Haben verzeichnet.

„Soll“ und „Haben“ einfach erklärt: Ein Beispiel

Ein einfaches Beispiel, um Soll und Haben zu erklären, ist der Kauf von Waren auf Rechnung: Unsere Bäckerei verkauft 1.000 Brötchen für 400 Euro netto an einen Kunden auf Rechnung. Uns entstehen in diesem Fall Forderungen, da unser Kunde die ausstehende Summe erst später überweist. Unser Buchungssatz lautet daher:

Soll Betrag Haben Betrag
Debitor (Name des Kunden) 428,00 € Erlöse 400,00 €
    Umsatzsteuer 7 % 28,00 €

Forderungen (auf der Soll-Seite, mit dem Brutto-Betrag) an Erlöse und Umsatzsteuer (auf der Haben-Seite). Da es sich um Lebensmittel handelt, gilt der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

(0 79 57) 4 11 05 24 | info@buchhaltung.de
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