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Tantiemen

Nicht nur Künstler erhalten Tantiemen für das Aufführen ihrer Werke. Der Begriff findet sich auch in der Buchhaltung und gibt Auskunft über die Umsatz- oder Gewinnbeteiligung an einem Unternehmen. Und zwar aus nicht-selbstständiger Arbeit. Wer Tantiemen bezieht, erhält somit eine zusätzliche Vergütung neben seinem regelmäßigen Gehalt.

Was sind Tantiemen?

Im Normalfall profitieren Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder leitende Angestellte von Tantiemen. Sie können die ergebnisabhängige Beteiligung an Ihrem Unternehmensumsatz oder -gewinn auch an jeden anderen Angestellten zahlen.

Gegenüber der Provision vergütet die Tantieme nicht eine einzelne erbrachte Leistung. Sondern sie richtet sich nach dem Umsatz oder Gewinn des Gesamtunternehmens oder einer seiner Abteilungen.

Aufgrund fehlender Regelungen im Arbeitsrecht liegen dem Umgang mit Tantiemen anderweitige Vereinbarungen zugrunde. Ob, wann und an wen Sie Umsatz- oder Gewinntantiemen zahlen, richtet sich nach dem Einzelfall. So besteht grundsätzlich in den folgenden Fällen ein Anspruch auf eine Tantieme:

  • Vertragsvereinbarung
  • Gesamtzusage bei betrieblichen Übungen
  • Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • Konkludente einzelvertragliche Vereinbarung

Tantiemen: Bedeutung

Tantiemen stehen in keiner Verbindung zum regelmäßigen Gehaltseingang eines Angestellten. Ihre Beträge sind variabel in der Höhe und nicht leistungsabhängig, sondern an den Unternehmenserfolg gekoppelt. Die Zahlung von Tantiemen wird in Ihrer Buchhaltung als herkömmlicher Geschäftsvorfall notiert.

Führen Sie im Vorfeld eine Bilanzanalyse durch: Dann können Sie anhand künftig erwarteter Gewinnerzielung und einem möglichen Unternehmenswachstum die Höhe der Tantieme besonders gezielt bestimmen. Es sei denn, sie ergibt sich aus vertraglichen Vereinbarungen.

Tantiemen: Berechnung

Bei einer am Gewinn orientierten Tantieme richtet sich die Summe nach dem in der Handelsbilanz erkennbaren jährlichen Reingewinn. Einer auf dem Umsatz basierenden Tantieme liegt entsprechend der Unternehmensumsatz zugrunde.

  • Bei der Kalkulation von Vorruhestandsgeldern sind Jahresboni in Form von Tantiemen nicht berücksichtigt.
  • Im Fall einer Langzeiterkrankung ohne weiteren Anspruch auf Entgeltfortzahlung erlischt in der Regel auch ein möglicher Anspruch auf Tantiemen.

Tantiemen: Versteuerung

Steuerrechtlich gelten Tantiemen als Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit und sind entsprechend zu versteuern. Dabei werden Tantiemen-Zahlungen an Mitglieder der Geschäftsführung besonders streng beobachtet.

Scheint der Betrag überhöht oder mangelt es an präzisen vertraglichen Vereinbarungen: Dann liegt der Verdacht auf eine verdeckte Gewinnausschüttung nahe und kann in diesem Fall eine doppelte Versteuerung nach sich ziehen. Zum Vermeiden dieser Komplikationen sollten Tantiemen maximal 30 Prozent des Montagsgehaltes des betroffenen Geschäftsführers nicht überschreiten.

Tantiemen werden in der Regel am Jahresende ermittelt und als Rückstellung im Jahresabschluss notiert. Durch die Minderung des Gesamtgewinns wirken sich Tantiemen direkt auf die Gewerbe- und Körperschaftssteuer aus.

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