Tantiemen
Nicht nur Künstler erhalten Tantiemen für das Aufführen ihrer Werke. In der Unternehmenspraxis bezeichnet „Tantieme“ eine variable Zusatzvergütung, die sich am Erfolg eines Unternehmens (oder eines Bereichs) orientieren kann – häufig am Gewinn, teils auch am Umsatz oder an Zielgrößen.
Das Wichtigste in Kürze
- Tantiemen sind variable Vergütungsbestandteile zusätzlich zum Fixgehalt, typischerweise für Management/leitende Angestellte.
- Üblich ist eine Gewinntantieme; eine Umsatztantieme ist möglich, aber inhaltlich riskanter, weil Umsatz nicht automatisch Gewinn bedeutet.
- Wichtig dabei ist eine klare Vereinbarung (Bemessungsgrundlage, Prozentsatz, Fälligkeit/Zeitpunkt).
- Steuerlich ist die Tantieme regelmäßig Arbeitslohn (Lohnsteuer; oft als Einmalzahlung/sonstiger Bezug).
- Bei Gesellschafter-Geschäftsführern kann eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) drohen, wenn Gesamtausstattung/Mechanik unangemessen ist (z. B. sehr hohe Gewinntantiemen).
Was sind Tantiemen?
Tantiemen sind erfolgsabhängige Zusatzvergütungen, die ein Unternehmen zusätzlich zu einer festen Vergütung zahlen kann. Häufig erhalten sie Vorstände, Geschäftsführer oder leitende Angestellte; je nach Modell sind auch andere Beschäftigte möglich.
Wer bekommt Tantiemen – und wann besteht ein Anspruch?
Ob, wann und an wen Tantiemen gezahlt werden, ist in der Praxis eine Frage der Grundlage:
- einzelvertragliche Vereinbarung (Arbeitsvertrag/Geschäftsführervertrag),
- Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag,
- Gesamtzusage oder betriebliche Übung (wenn regelmäßig gleichartig gezahlt wird).
Damit es später keinen Streit gibt, sollte die Vereinbarung vor allem klären:
- Bemessungsgrundlage (welcher Gewinn/ Umsatz/ welche Kennzahl genau?),
- Prozentsatz oder Staffel,
- Deckelung/Mindest-/Garantiewerte (falls gewollt),
- Fälligkeit (z. B. nach Feststellung des Jahresabschlusses).
Wie wird eine Tantieme berechnet?
Im Kern hängt die Berechnung von der vereinbarten Grundlage ab. Häufige Modelle:
1) Gewinntantieme
Die Tantieme wird als Anteil am Gewinn definiert (z. B. „x % des Jahresüberschusses“). Praxisrelevant ist: Welcher Gewinn genau? Häufiger Fehler ist eine unklare Definition (vor/nach Steuern, vor/nach Abzug der Tantieme etc.).
2) Umsatztantieme
Hier wird an den Umsatz gekoppelt. Das ist weniger üblich, weil Umsatz nicht zwingend Gewinn bedeutet (hohe Umsätze können trotzdem mit geringer Marge/Verlust einhergehen).
3) Garantierte Mindesttantieme / Mischmodelle
Möglich sind Mindestbeträge (garantiert) plus variable Komponente ab einer Schwelle.
Rechenbeispiel
Ein Geschäftsführer erhält ein fixes Jahresgehalt von 120.000 € und zusätzlich 20 % des Unternehmensgewinns. Der Gewinn beträgt am Jahresende 70.000 €.
→ Tantieme: 20 % von 70.000 € = 14.000 €
→ Gesamtvergütung: 120.000 € + 14.000 € = 134.000 €
Praxis-Tipp: Formulieren Sie die Bemessungsgrundlage eindeutig, z. B. „x % des handelsrechtlichen Jahresüberschusses vor Abzug der Tantieme und (erfolgsabhängiger) Steuern“. Gerade bei Geschäftsführer-Tantiemen ist diese Klarheit ein häufiger Knackpunkt.
Tantieme, Provision oder Bonus: wo liegt der Unterschied?
Eine Tantieme ist eine erfolgsabhängige Zusatzvergütung, die sich typischerweise am Ergebnis des Unternehmens oder eines Unternehmensbereichs orientiert – häufig am Gewinn, manchmal auch an Umsatz- oder Zielkennzahlen. Sie soll den Empfänger stärker am Gesamterfolg beteiligen und wird deshalb besonders oft bei Geschäftsführern, Vorständen oder leitenden Angestellten eingesetzt. Im Kern steht also nicht der einzelne Deal im Vordergrund, sondern die Gesamtentwicklung.
Eine Provision dagegen knüpft an konkrete Einzelleistungen an – meist an Verkäufe, vermittelte Verträge oder Umsätze eines bestimmten Kundenstamms/Bezirks. Provisionen sind deshalb vor allem im Vertrieb üblich und lassen sich meist direkt einem Abschluss oder einer Leistung zuordnen. Wenn jemand „pro Abschluss“ oder „pro Umsatz“ bezahlt wird, ist das klassisch Provision – nicht Tantieme.
Ein Bonus ist als Begriff breiter und wird in der Praxis nicht immer trennscharf verwendet. Häufig meint Bonus eine zusätzliche Zahlung bei Zielerreichung (individuell, im Team oder auf Unternehmensebene) oder eine freiwillige Sonderzahlung als Anerkennung. Je nach Ausgestaltung kann ein Bonus damit wie eine Zielprämie funktionieren – er muss aber nicht zwingend an Gewinn oder einzelne Abschlüsse gekoppelt sein.
Kurz gesagt: Tantieme = Beteiligung am Unternehmenserfolg, Provision = Vergütung für einzelne Abschlüsse/Verkäufe, Bonus = zusätzliche Zahlung bei Zielerreichung oder als Extra – je nach Vereinbarung.
Wie werden Tantiemen versteuert und abgerechnet?
Für Arbeitnehmer sind Tantiemen grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn (§ 19 EStG).
In der Lohnabrechnung werden sie typischerweise als Einmalzahlung/sonstiger Bezug behandelt. Sozialversicherungsrechtlich gilt für Einmalzahlungen das Zuflussprinzip: beitragsrechtlich maßgeblich ist der Zeitpunkt der Auszahlung (nicht nur der Anspruch).
Wann droht eine verdeckte Gewinnausschüttung?
Bei Tantiemen an Gesellschafter-Geschäftsführer wird besonders geprüft, ob die Gesamtvergütung und die Tantiememechanik fremdüblich/angemessen sind – sonst droht eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA).
In der Praxis gilt eine Gewinntantieme von bis zu etwa 50 % des maßgeblichen Jahresüberschusses häufig als Orientierungsgröße; bei Überschreiten steigt das vGA-Risiko deutlich, essentiell bleibt aber immer die Angemessenheit der Gesamtvergütung im Einzelfall. Ein sehr hoher variabler Vergütungsanteil (klassisch diskutiert: über 25 % der Gesamtvergütung) kann ein Indiz für ein Fremdvergleichsproblem sein – ist aber für sich allein kein Automatismus.
Wichtig: Das ersetzt keine Steuerberatung – es ist ein Hinweis, warum klare Verträge und angemessene Gesamtausstattung bei Geschäftsführer-Tantiemen so wichtig sind.
Wie werden Tantiemen in der Buchhaltung erfasst?
Tantiemen sind ein normaler Geschäftsvorfall und werden als Aufwand erfasst. Wenn zum Bilanzstichtag bereits eine Verpflichtung besteht (z. B. Zusage/vertraglicher Anspruch für das abgelaufene Jahr), ist häufig eine Rückstellung für die Tantieme (inkl. Lohnnebenkosten) zu bilden.
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