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Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

Selbst, wenn Sie nur wenige Mitarbeiter beschäftigen, sollten Sie Ihre Lohn- und Gehaltsbuchhaltung stets präzise durchführen. Denn als Unternehmer haben Sie nicht nur zahlreiche Vorschriften zur korrekten Lohnbuchführung zu beachten. Sie sehen sich auch regelmäßig mit zahlreichen Neuerungen dieses speziellen Bereichs Ihrer betrieblichen Buchhaltung konfrontiert. Deren Einhaltung wird zudem im Rahmen offizieller Betriebsprüfungen untersucht.

Viele kleine- und mittelständische Unternehmen lagern die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung an ein Buchhaltungsservice aus, der ihnen den Rücken frei hält. Denn viele Gründer sind in ihrem Fach versiert - aber nicht in der Buchhaltung. Ausgebildete Buchhalter kennen sich mit allen rechtlichen Vorschrichten zur Erstellung der Gewinn-und-Verlust-Rechnung aus - und Feinheiten wie dem Aufwendungsausgleichsgesetz.

Was ist Lohnbuchhaltung genau?

Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung beschäftigt sich mit sämtlichen Aufgaben rund um Mitarbeitergehälter. Dabei ist die Beachtung geltender Rechtsgrundlagen von hoher Bedeutung. Die unter anderem in der Lohnsteuerdurchführungsverordnung, Gewerbeordnung und Entgeltbescheinigungsverordnung geregelten Vorschriften passen sich stets neuen gesellschaftspolitischen Gegebenheiten an. So sorgen diese dafür, dass Ihre Buchhaltung noch stärker ausgelastet ist als bei der Lohnbuchführung ohnehin. Denn diese geht weit über das reine Erstellen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeitenden hinaus.

Welche Lohnbuchhaltung Aufgaben fallen an?

Das Führen der Lohnkonten beginnt mit dem Einstellen jedes neuen Mitarbeitenden: Mit dem Anlegen seines Lohnkontos, das neben persönlichen Daten auch seinen Lohnanspruch als Brutto- und Nettobetrag ausweist. Sowie seiner Anmeldung bei den Sozialversicherungsträgern. Denn mindestens ebenso wichtig wie der interne Überblick ist es, die öffentlichen Stellen stets vollumfänglich zu informieren. Sie müssen rechtzeitig Krankenkassenbeiträge, Lohnsteuer oder vermögenswirksame Leistungen abführen.

Gängiges Lohnbuchhaltung Beispiel aus der Praxis

Spezialisiert auf das Führen von Mitarbeiterkonten berücksichtigt Ihre Lohn- und Gehaltsbuchhaltung besonders viele Steueraspekte bei Ihrer Arbeit. Sie ist eine Unterkategorie des Rechnungswesens. Unabhängig von Vertragsdetails, der Stundenanzahl oder Vergütungsart ist wichtig, für jeden Beschäftigten die Lohnsteuer sowie einen Solidaritätszuschlag beim Finanzamt einzureichen. Ebenso eine etwaige Kirchensteuer und all dies nicht später als zehn Tage nach dem angegebenen Zeitraum zur Lohnsteueranmeldung. Lassen Sie den Abgabetermin verstreichen, können Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder gegen Sie verhängt oder Lohnsteuer in geschätzter Höhe eingefordert werden.

Was muss ein Lohnkonto enthalten?

Unabhängig davon, ob Ihr Mitarbeiter als Festangestellter ein monatlich festes Gehalt von Ihnen erhält oder seinen Lohn nach Stunden berechnet: Mit Beendigung eines jeden Geschäftsjahres schließt Ihr Buchhaltungsbüro alle laufenden Lohnkonten ab. Diese enthalten unter anderem Bescheinigungen für Lohnsteuerabzüge. Diese müssen Sie sowohl an die Arbeitsagentur, Sozialversicherungsträger als auch an Statistikämter melden. Aus § 4 Lohnsteuerdurchführungsverordnung ergeben sich sämtliche Meldeerfordernisse, die Ihre Lohn- und Gehaltsbuchhaltung dabei einzuhalten hat. Daneben sind Sie auch Ihren Mitarbeitenden gegenüber zur Abgabe transparenter Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen verpflichtet.

(0 79 57) 4 11 05 24 | info@buchhaltung.de
Erbracht werden ausschließlich Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 des StBerG, ohne Rechts- und Steuerberatung.
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