Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
Selbst, wenn Sie nur wenige Mitarbeiter beschäftigen, sollten Sie Ihre Lohn- und Gehaltsbuchhaltung stets präzise durchführen. Denn als Unternehmer haben Sie nicht nur zahlreiche Vorschriften zur korrekten Lohnbuchführung zu beachten. Sie sehen sich auch regelmäßig mit zahlreichen Neuerungen dieses speziellen Bereichs Ihrer betrieblichen Buchhaltung konfrontiert. Deren Einhaltung wird zudem im Rahmen offizieller Betriebsprüfungen untersucht.
Viele kleine und mittelständische Unternehmen lagern die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung an einen Buchhaltungsservice aus, der ihnen den Rücken frei hält. Denn viele Gründer sind in ihrem Fach versiert - aber nicht in der Buchhaltung. Ausgebildete Buchhalter kennen sich mit den rechtlichen Vorschriften rund um Lohnsteuer, Sozialversicherung und Meldepflichten aus, ebenso mit Besonderheiten wie dem Aufwendungsausgleichsgesetz.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung umfasst Abrechnung, Meldungen und Zahlungen rund um Beschäftigte.
- Grundlage sind u. a. Lohnsteuerdurchführungsverordnung, Gewerbeordnung und Entgeltbescheinigungsverordnung.
- Das A und O sind korrekt geführte Lohnkonten, richtige Meldungen und fristgerechte Abgaben an Finanzamt und Sozialversicherung.
- Fehler können zu Nachzahlungen, Zuschlägen und Problemen bei Betriebsprüfungen führen.
- Viele Unternehmen lagern diesen Bereich an Buchhaltungsservice oder Steuerberatung aus.
Was ist Lohnbuchhaltung genau?
Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung beschäftigt sich mit sämtlichen Aufgaben rund um Mitarbeitergehälter. Dabei ist die Beachtung geltender Rechtsgrundlagen essentiell. Die unter anderem in der Lohnsteuerdurchführungsverordnung, Gewerbeordnung und Entgeltbescheinigungsverordnung geregelten Vorschriften werden regelmäßig angepasst (z. B. bei Steuer- und Sozialversicherungswerten).
Dazu zählen neben der Entgeltabrechnung auch Meldungen an Krankenkassen und Finanzamt sowie die Pflege der Lohnkonten. Denn die Lohnbuchführung geht weit über das reine Erstellen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeitenden hinaus.
Welche Aufgaben in der Lohnbuchhaltung fallen an?
Das Führen der Lohnkonten beginnt mit dem Einstellen jedes neuen Mitarbeitenden: Mit dem Anlegen seines Lohnkontos, das neben persönlichen Daten auch seinen Lohnanspruch als Brutto- und Nettobetrag ausweist. Sowie seiner Anmeldung bei den Sozialversicherungsträgern.
Typische Aufgaben der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung sind:
- Anlegen und Pflege von Stammdaten und Lohnkonten
- Monatliche Abrechnung (Brutto/Netto, Abzüge, Zuschläge)
- Meldungen an Finanzamt und Sozialversicherung (z. B. An- und Abmeldungen)
- Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen
- Erstellung von Bescheinigungen und Unterlagen für Prüfungen
Denn mindestens ebenso wichtig wie der interne Überblick ist es, die öffentlichen Stellen stets vollumfänglich zu informieren. Sie müssen unter anderem Krankenkassenbeiträge, Lohnsteuer oder vermögenswirksame Leistungen fristgerecht abführen.
Gängiges Beispiel aus der Praxis
Ein typischer Praxisfall ist die fristgerechte Lohnsteueranmeldung: Unabhängig von Vertragsdetails, der Stundenanzahl oder Vergütungsart ist wichtig, für jeden Beschäftigten die Lohnsteuer sowie einen Solidaritätszuschlag beim Finanzamt zu melden. Ebenso eine etwaige Kirchensteuer.
Die Abgabefrist für die Lohnsteueranmeldung liegt in der Regel beim 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums. Bei Fristversäumnissen drohen Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder.
Was muss ein Lohnkonto enthalten?
Unabhängig davon, ob Ihr Mitarbeiter als Festangestellter ein monatlich festes Gehalt von Ihnen erhält oder seinen Lohn nach Stunden berechnet: Mit Beendigung eines jeden Geschäftsjahres schließt Ihr Buchhaltungsbüro alle laufenden Lohnkonten ab.
Häufige Inhalte eines Lohnkontos sind unter anderem:
- Identifikations- und Beschäftigtendaten
- Steuermerkmale / Lohnsteuerabzugsmerkmale
- Bruttoarbeitslohn, Zuschläge und Sachbezüge
- Abzüge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer)
- Sozialversicherungsdaten und -beiträge
- Auszahlungsbetrag / Nettolohn
- Zeiträume, Ein- und Austritt sowie Unterbrechungen
Aus § 4 Lohnsteuerdurchführungsverordnung ergeben sich sämtliche Meldeerfordernisse, die Ihre Lohn- und Gehaltsbuchhaltung dabei einzuhalten hat. Daneben sind Sie auch Ihren Mitarbeitenden gegenüber zur Abgabe transparenter Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen verpflichtet. Je nach Fall sind Meldungen an verschiedene Stellen erforderlich, z. B. an Finanzamt und Sozialversicherungsträger.
Welche Pflichtangaben muss eine Entgeltabrechnung enthalten?
Damit Ihre Mitarbeitenden die Abrechnung nachvollziehen können, muss eine Entgeltabrechnung bestimmte Angaben enthalten. Dazu zählen insbesondere:
- Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Abrechnungszeitraum
- Zusammensetzung des Bruttoentgelts (z. B. Grundlohn, Zuschläge, Sachbezüge)
- Abzüge (z. B. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer)
- Sozialversicherungsbeiträge und relevante Merkmale
- Auszahlungsbetrag (Netto) sowie ggf. Auszahlungsdatum
Eine transparente Abrechnung ist nicht nur im Arbeitsverhältnis wichtig, sondern erleichtert auch Rückfragen und Prüfungen, etwa bei Abweichungen durch Einmalzahlungen, Zuschläge oder Unterbrechungen.
Unterschied zwischen Lohn und Gehalt
Als Gehalt wird in der Regel ein monatlich gleichbleibender Betrag bezeichnet, der unabhängig von der tatsächlich geleisteten Stundenzahl gezahlt wird. Gang und gäbe ist dies bei Angestellten.
Ein Lohn wird häufig stunden- oder leistungsbezogen berechnet. Er kann daher von Monat zu Monat variieren, etwa bei unterschiedlichen Arbeitszeiten oder Schichtzulagen. In der Praxis werden beide Vergütungsarten in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung ähnlich verarbeitet. Dabei ist es wichtig, dass Bruttoentgelt, Abzüge und Nettobetrag korrekt ermittelt und dokumentiert werden.
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