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Was ist eine Aktiengesellschaft (AG)?

Die so genannte Aktiengesellschaft (kurz: AG) ist eine besondere Art der Kapitalgesellschaft. Diese Gesellschafsform findet man vor allem bei börsenorientierten Unternehmen.

Definition: Merkmale einer Aktiengesellschaft

Sobald eine Kapitalgesellschaft über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt, handelt es sich per Definition um eine Aktiengesellschaft. Jene Persönlichkeit, die auch als juristische Person bezeichnet wird, stellt das wichtigste Merkmal einer AG dar. Darüber hinaus ist bei der Aktiengesellschaft die Haftung anders: Eine AG haftet gegenüber ihren Gläubigern lediglich mit dem eingesetzten Gesellschaftsvermögen. Die Aktionäre tragen dabei nur das Risiko des Wertverlusts ihrer Anteile.

Besonders sind bei der Aktiengesellschaft die Organe: Bei der Aktiengesellschaft ist die Geschäftsführung der so genannte Vorstand. Des Weiteren gibt es die Aktionäre, die Anteile (Aktien) des Unternehmens besitzen. Die Versammlung aller Aktionäre bezeichnet man als Hauptversammlung. Zusätzlich haben Aktiengesellschaften immer auch einen Aufsichtsrat.

Aktienkapital vs. Eigenkapitalkonten

Auch hinsichtlich der Aktiva und Passiva gibt es einige Unterschiede: Bei einer Aktiengesellschaft bezeichnet man das eingebrachte Vermögen als Aktienkapital. Dieses tritt anstelle des Eigenkapitalkontos, das Einzelunternehmen nutzen.

Stattdessen gibt es bei der AG mehrere Eigenkapitalkonten, die über verschiedene Kennzahlen Auskunft geben. Es gibt beispielsweise das Konto "Reserven", in dem gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillig angelegte Reserven verbucht werden. Darüber hinaus existiert das Konto "Gewinn- oder Verlustvortrag". Der Betrag auf diesem Konto steigt, wenn der innerhalb eines Jahres erzielte Gewinn nicht vollständig verteilt wurde. Eine Abnahme ist zu beobachten, wenn der Jahresverlust der AG nicht gedeckt werden konnte. Dieser muss man auf die darauffolgenden Rechnungsperiode vorgetragen werden.

Dividendenausschüttung

Die Ausschüttung der Dividenden findet im Rahmen der Generalversammlung statt, deren Termin meistens auf das erste oder zweite Quartal gelegt wird. Diese erstell einen so genannten Gewinnverteilungsplan, der auch die Bilanz berücksichtigt. Vom Bilanzgewinn werden zunächst die Reserven abgezogen. Anschließend schüttet die AG den übrigen Betrag in Form von Dividenden prozentual aus. In der Buchhaltung kommen dabei Kreditor- und Debitor-Konten zum Einsatz.

Gründung einer Aktiengesellschaft

Auch was die Gründung einer Aktiengesellschaft angeht, gibt es einige Besonderheiten: Zunächst muss ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro vorliegen. Dieses Grundkapital teilt man in einzelnen Anteile des Unternehmens (die Aktien). Bei Gründung einer europäischen Aktiengesellschaft ist es außerdem wichtig, dass der Nennwert einer einzelnen Aktie mindestens einen Euro beträgt. Das ist allerdings nicht der Fall, wenn es sich um eine so genannte Stückaktie handelt: Solche Aktien müssen keinen Nennbetrag aufweisen.

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