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Kreditor

Im Rechnungswesen und in der Finanzbuchhaltung stoßen Sie vermutlich immer wieder auf Begriffe, die Sie nicht verstehen, darunter auch Debitoren/Kreditoren. Nachfolgend wollen wir Ihnen den Begriff Kreditor leicht und verständlich erklären. Dabei nehmen wir die Definition des Kreditors genau unter die Lupe und zeigen auf, was sich hinter der Bezeichnung verbirgt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Kreditor ist ein Gläubiger aus Lieferungen oder Leistungen (z. B. Lieferant, Dienstleister).
  • Für Ihr Unternehmen bedeutet das: Es entsteht eine Verbindlichkeit (typisch: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen).
  • In der Buchhaltung werden Eingangsrechnungen in der Kreditorenbuchhaltung erfasst, geprüft, kontiert und zur Zahlung überwacht.
  • Debitor/Kreditor: Debitor = Schuldner, Kreditor = Gläubiger.

Was ist ein Kreditor?

Das Wort Kreditor leitet sich vom lateinischen Wort „credere“ ab. Übersetzt bedeutet dieses Wort „glauben“ oder auch „anvertrauen“. Bei einem Kreditor handelt es sich folglich um einen Lieferanten, der einem Kunden Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt. Dieser Kreditor vertraut darauf, dass sein Kunde bonitätswürdig ist und ist somit ein Gläubiger.

Derjenige, der die Ware erhält oder die Dienstleistung in Anspruch nimmt, nimmt den Part des Schuldners ein. Das Schuldnerverhältnis besteht so lange, bis die Rechnung beglichen ist.

Auch im Finanz- oder Kreditwesen ist die Bezeichnung Kreditor geläufig. Der Darlehensgeber ist ebenso der Kreditor. Der Schuldner ist hier jedoch unter dem Fachbegriff Debitor bekannt.

Merksatz: Beim Kreditor schuldet Ihr Unternehmen Geld, beim Debitor schuldet jemand Ihnen Geld

Der Kreditor trägt immer das Risiko

Obwohl es zunächst den Anschein erweckt, dass Kreditoren stets im Vorteil sind, tragen sie in den meisten Fällen das höhere Risiko. Der Kreditor geht in Vorleistung und muss dem Debitor, beziehungsweise Schuldner ein gewisses Vertrauen bekunden. Erbringt der Schuldner die Forderung nicht oder nur teilweise, bedeutet dies für den Kreditor einen Verlust.

Um dem Geschäft mehr Sicherheit zu verleihen und sich abzusichern, liefern Kreditoren daher regelmäßig unter „Eigentumsvorbehalt“. Das bedeutet, dass sie Waren zurückholen können, wenn eine Zahlung in Verzug gerät und Mahnungen schon ausgesprochen wurden.

Kreditor in der Buchhaltung: Wo taucht er auf?

Für euer Unternehmen ist der Kreditor buchhalterisch vor allem eins: eine Verbindlichkeit. In der Bilanz werden Verbindlichkeiten (unter anderem „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“) auf der Passivseite ausgewiesen.

Praktisch heißt das: Sobald eine Eingangsrechnung vorliegt, wird sie erfasst (inkl. Zahlungsziel) und als offene Verbindlichkeit geführt, bis sie bezahlt ist. Genau dafür gibt es die Kreditorenbuchhaltung als Teilbereich der Finanzbuchhaltung.

 

So gelingt die Kreditorenbuchhaltung

Um den Überblick nicht zu verlieren, ist es unerlässlich ein Kreditorenkonto zu führen. Auf diesem sind alle Verbindlichkeiten aufgelistet, die ein Unternehmen oder eine Einzelperson gegenüber Lieferanten oder Banken hat. Dabei ist es maßgeblich, das Konto kreditorisch zu führen. Das Konto weist somit zu jeder Zeit einen Haben-Saldo (kreditorischen Saldo) auf und ist nicht „überzogen“.

In der Praxis umfasst Kreditorenbuchhaltung typischerweise:

  • Eingangsrechnung erfassen und sachlich sowie rechnerisch prüfen
  • kontieren (Kostenstelle bzw. Projekt, Steuerschlüssel)
  • Zahlungsziel überwachen (Skonto, Fälligkeit, Mahnungen)
  • Zahlung auslösen und Belege archivieren.

In der Praxis ist neben der reinen Erfassung auch das Zahlungsziel wichtig: Viele Eingangsrechnungen sind erst nach 14 oder 30 Tagen fällig. Der Zeitraum zwischen Rechnungseingang und Fälligkeit wird häufig als Kreditorenlaufzeit bezeichnet und ist vor allem für Liquiditätsplanung und Skonto-Entscheidungen relevant.

Es ist zudem ratsam, für jeden Kreditor ein eigenes Konto anzulegen. Um die Übersicht der verschiedenen Dienstleistungen, Wareneingänge und Verbindlichkeiten nicht zu verlieren, ist am besten ein Buchhalter zu Rate zu ziehen. Dieser Experte kennt sich hervorragend mit der aktuellen Gesetzeslage und dem Führen von Haupt- und Nebenbüchern aus. Somit sparen Sie Zeit, Nerven und bares Geld.

(0 79 57) 4 11 05 24 | info@buchhaltung.de
Erbracht werden ausschließlich Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 des StBerG, ohne Rechts- und Steuerberatung.
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