Einzelwertberichtigung
Die Einzelwertberichtigung gehört zu den wichtigsten Instrumenten, um Forderungen in der Bilanz realistisch und vorsichtig abzubilden. Unternehmen passen damit den Buchwert einzelner offener Posten an, wenn Zweifel an der vollständigen Einbringlichkeit bestehen. So bleibt der Jahresabschluss näher an der wirtschaftlichen Realität und folgt dem Vorsichtsprinzip.
Was bedeutet Einzelwertberichtigung?
Eine Einzelwertberichtigung mindert den Wert einer konkret bestimmten Forderung gegenüber einem Kunden. Grund ist die Annahme, dass dieser offene Betrag voraussichtlich nur teilweise oder gar nicht mehr eingeht. Die Berichtigung erfolgt somit nicht pauschal, sondern bezogen auf einen ganz bestimmten Debitor und eine konkrete Rechnung.
In der Praxis betrifft das häufig überfällige Forderungen mit erkennbaren Ausfallrisiken. Beispiele sind bekannte Zahlungsschwierigkeiten, Insolvenzverfahren oder langjährige erfolglose Mahnläufe des Kunden.
Abgrenzung zur Pauschalwertberichtigung
Die Einzelwertberichtigung bezieht sich immer auf einzelne, klar identifizierte Forderungen. Die Pauschalwertberichtigung hingegen erfasst das allgemeine Ausfallrisiko eines gesamten Forderungsportfolios. Beide Instrumente ergänzen sich: Zuerst werden eindeutig gefährdete Posten einzeln berichtigt, anschließend folgt eine pauschale Ergänzung.
Durch diese zweistufige Vorgehensweise bleiben Forderungen weder zu hoch noch unnötig niedrig bewertet. Der Abschluss bildet sowohl bekannte Einzelfälle als auch statistische Risiken angemessen ab.
Wann ist eine Einzelwertberichtigung nötig?
Eine Einzelwertberichtigung kommt infrage, sobald konkrete Anzeichen für ein erhöhtes Ausfallrisiko vorliegen. Dazu zählen etwa ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten, abgebrochene Ratenzahlungen oder Negativinformationen von Auskunfteien. Auch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder gescheiterte Vollstreckungsversuche sprechen für eine Wertberichtigung.
Wichtig ist eine sorgfältige Einzelfallprüfung auf Basis aktueller Informationen. Die Geschäftsleitung muss abwägen, welcher Teil der Forderung noch als realisierbar gilt und welcher als gefährdet.
Wie funktioniert die buchhalterische Erfassung?
Bei der Einzelwertberichtigung bleibt die Ursprungsforderung zunächst unverändert in der Debitorenbuchhaltung stehen. Parallel wird ein Wertberichtigungskonto geführt, das direkt mit dem Forderungskonto verknüpft ist. Die Minderung erfolgt über eine Aufwandsbuchung, zum Beispiel auf „Abschreibungen auf Forderungen“ oder ein ähnliches Konto.
In der Bilanz erscheint anschließend die Forderung brutto, vermindert um die entsprechende Wertberichtigung. Dadurch wird der Nettowert der Forderung ausgewiesen, also der Betrag, den das Unternehmen realistischerweise noch erwartet.
Steuerliche Aspekte der Einzelwertberichtigung
Steuerlich sind Einzelwertberichtigungen nur zulässig, wenn ein konkretes Ausfallrisiko nachweisbar ist. Reine Vorsicht ohne belegbare Hinweise reicht für die steuerliche Anerkennung in der Regel nicht aus. Dokumentation ist daher wichtig: Mahnschreiben, Auskünfte, Rechtsanwaltskorrespondenz und Insolvenzunterlagen sollten aufbewahrt werden.
Bei endgültigen Ausfällen wird die Forderung später ausgebucht, meist unter Verwendung der bereits gebildeten Wertberichtigung. So werden mögliche Doppelbelastungen der Gewinn- und Verlustrechnung vermieden.
Bedeutung für Bilanzanalyse und Controlling
Ein konsequent angewandtes System von Einzelwertberichtigungen verbessert die Aussagekraft der Bilanz. Außenstehende wie Banken, Investoren oder Wirtschaftsprüfer erkennen so schneller, welche Forderungsbestände wirklich werthaltig sind. Für das interne Controlling liefern Einzelwertberichtigungen zudem wichtige Hinweise auf Bonitätsrisiken und Schwächen im Forderungsmanagement.
Unternehmen können beispielsweise Ausfallquoten nach Kundengruppen, Branchen oder Regionen analysieren. Auf dieser Grundlage lassen sich Kreditrichtlinien, Zahlungsziele oder Mahnstrategien gezielt anpassen.
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