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Eröffnungsbilanz

Unternehmen und bilanzierungspflichtige Gesellschaften müssen bei der Gründung ihres Gewerbes eine sogenannte Eröffnungsbilanz (auch: Anfangsbilanz) erstellen. Diese Bilanz muss zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres neu angelegt werden.

Was ist eine Eröffnungsbilanz?

In der Eröffnungsbilanz sind alle Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens aufgeführt. Üblicherweise umfasst die Anfangsbilanz zwei Spalten: Die Aktiva und die Passiva. In der linken Spalte, der Aktiv-Seite, sind die Vermögenswerte des Unternehmens, aufgelistet. Hierunter fallen sowohl das Anlagevermögen als auch das Umlaufvermögen. Auf der rechten Seite. befinden sich die Passiva. Zu den Passiva gehören das Eigenkapital sowie Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

Wie erstelle ich eine Eröffnungsbilanz?

Die Vorgänge sind ähnlich wie bei einem handelsrechtlichen Jahresabschluss. Das Unternehmen listet zunächst alle Vermögenswerte auf und fügt anschließend die Verbindlichkeiten hinzu. Dazu zählen neben den Grundstücken, sowohl das Anlagevermögen nebst Maschinen als auch die Vorräte, Waren und weiteres Inventar. Hinzu kommen die Bankauszüge des Unternehmens, offene Rechnungen, Darlehen und andere Verbindlichkeiten. Bei Vermögensgegenständen ist der Einkaufspreis maßgeblich, bei Aufträgen oder Käufen sind alle Belege und Rechnungen einzubeziehen. So lässt sich jeder Passus für die Eröffnungsbilanz buchen.

Muss ich eine Eröffnungsbilanz führen?

Alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen sind dazu verpflichtet, jährlich eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Dazu zählen Kaufleute, OHG, KG, GmbH sowie UG und AG. Kleingewerbetreibende, die weniger als 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn pro Jahr erzielen, müssen hingegen keine Eröffnungsbilanz führen. Die Eröffnungsbilanz muss innerhalb von drei Monaten nach dem Stichtag beim zuständigen Finanzamt vorliegen. Für UG sowie kleine GmbH beträgt diese Frist hingegen sechs Monate.

Muss ich die Eröffnungsbilanz selbstständig erstellen?

Vor allem für Unternehmen, die intensiv mit dem Tagesgeschäft zu tun haben, ist das Erstellen einer Eröffnungsbilanz eine große Herausforderung. Zudem gibt es diverse rechtliche Vorschriften und Firsten, die strikt einzuhalten sind. Bei Falschangaben oder Nichtführung der Anfangsbilanz können empfindliche Strafen anfallen. Um Verzug und Risiken auszuschließen, tun Unternehmen also gut daran, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. So lassen sich Fehler vermeiden, die dem Unternehmen mitunter teuer zu stehen kommen könnten. Aus diesem Grund sollten Unternehmen ein Buchhaltungsbüro oder Steuerberater mit dieser Aufgabe betrauen. Diese Personen kennen sich nicht nur mit der aktuellen Gesetzeslage und Best-Practice-Lösungen der Bilanzen aus. Sie halten auch die gängigen Fristen ein.

(0 79 57) 4 11 05 24 | info@buchhaltung.de
Erbracht werden ausschließlich Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 des StBerG, ohne Rechts- und Steuerberatung.
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