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Offenlegungspflicht

Die Offenlegungspflicht ist eine gesetzlich festgelegte Pflicht. Sie betrifft sowohl Kapitalgesellschaften als auch Personengesellschaften und wird vom HGB geregelt. Diese Verpflichtung legt fest, dass der Jahresabschluss sowie sämtliche Unterlagen einzureichen sind - natürlich abhängig von der Größe des Betriebs.

Allerdings betrifft diese Pflicht nicht ausschließlich große Kreditinstitute und Kapitalgesellschaften. Sie schließt auch juristische Personen oder allgemeine Körperschaften des öffentlichen Rechts mit ein.

Was ist die Offenlegungspflicht?

Die Offenlegungspflicht ist ein Begriff, der der Wirtschaft entstammt. Es handelt sich um die Verpflichtung, den Jahresabschluss sowie weitere Unterlagen beim Bundesanzeiger einzureichen. Von dort aus leiten die zuständigen Mitarbeitenden die Daten an das Unternehmensregister weiter. Gleichzeitig betrifft diese Pflicht die Kreditinstitute, die gewährte Kredite offenlegen müssen.

Welche Unternehmen sind zur Offenlegung verpflichtet?

Die Offenlegungspflicht betrifft zahlreiche Firmen. Zu den gängigsten gehören:

  • Kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften
  • Personenhandelsgesellschaften
  • Banken und Versicherungsunternehmen

Trotzdem betrifft die Offenlegungspflicht weitaus mehr Unternehmen, als auf den ersten Blick zu vermuten. Selbst kleine Gesellschaften in Insolvenz oder Liquidation sind von dieser Pflicht nicht befreit.

Wichtig ist: Unternehmen, die von der Offenlegungspflicht betroffen sind, können gewisse Erleichterungen geltend machen. Diese Möglichkeiten sind im Bundesanzeiger publiziert. Kleine Kapitalgesellschaften erhalten beispielsweise die Aussicht, verkürzte Bilanzen zu veröffentlichen. Wichtig ist allein, dass sich etwa ein Jahresüberschuss in der Bilanzanalyse einwandfrei rückverfolgen lässt.

Welche Dokumente betrifft diese Verpflichtung?

Die handelsrechtlichen Anforderungen an die Offenlegung des Jahresabschlusses sind durchaus speziell. Aus diesem Grund sollten Kapitalgesellschaften sich an einen ausgewiesenen Steuerberater wenden. Welche Dokumente im individuellen Fall von Bedeutung sind, weiß der Experte und weist das Unternehmen darauf hin.

Dieses Vorgehen ist notwendig, da verschiedene Positionen der Steuer- und Handelsbilanz unterschiedliche Abschreibungszeiten aufweisen. Gleichzeitig gilt es, die Drohverlustrückstellung zu berücksichtigen, die in der Steuerbilanz nicht aufzuführen sind. Solche Aspekte machen den Jahresabschluss für die Offenlegungspflicht weitaus komplexer als andere Sachverhalte.

Während sich die unterjährigen Buchführungsarbeiten intern regeln lassen, ist der Jahresabschluss eine heikle Angelegenheit. Dieser muss den zuständigen Behörden außerdem in der vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vorliegen.

Wann erfolgt die Offenlegung?

Im Allgemeinen vermuten die meisten Geschäftsführer, dass die notwendigen Dokumente der Offenlegungspflicht sechs bis neun Monate nach Geschäftsjahresende einzureichen sind. Das ist jedoch nicht der Fall: Die Offenlegung für eine kleine Kapitalgesellschaft muss sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres erfolgen. Für eine mittelgroße oder große Kapitalgesellschaft erfolgt die Offenlegung innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres.

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