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Wirtschaftsgüter

Wirtschaftsgüter bilden in der Buchhaltung und im Steuerrecht die Grundlage für die Bewertung des Unternehmensvermögens. Sie beeinflussen zahlreiche bilanzielle und steuerliche Entscheidungen.

Definition: Was sind Wirtschaftsgüter?

Wirtschaftsgüter umfassen alle Sachen, Rechte und wirtschaftlichen Werte, die im Unternehmen genutzt werden, um Einkünfte zu erzielen. Sie besitzen einen messbaren Geldwert und lassen sich selbstständig bewerten. Wirtschaftsgüter können materiell oder immateriell sein und müssen dem Betrieb für mehr als ein Jahr dienen, um als Anlagevermögen zu gelten.

Einteilung der Wirtschaftsgüter

Wirtschaftsgüter lassen sich nach verschiedenen Kriterien unterscheiden:

  • Materielle Wirtschaftsgüter: Körperlich greifbare Gegenstände wie Maschinen, Fahrzeuge, Rohstoffe oder Waren.
  • Immaterielle Wirtschaftsgüter: Nicht-physische Werte wie Patente, Lizenzen, Markenrechte oder Software.
  • Bewegliche Wirtschaftsgüter: Transportierbare Güter wie Möbel, Maschinen oder Computer.
  • Unbewegliche Wirtschaftsgüter: Ortsgebundene Werte wie Grundstücke und Gebäude.
  • Abnutzbare Wirtschaftsgüter: Güter, die im Laufe der Zeit an Wert verlieren, etwa Maschinen oder Fahrzeuge.
  • Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter: Werte ohne planmäßigen Wertverlust, zum Beispiel Grundstücke oder Beteiligungen.
  • Anlagevermögen: Wirtschaftsgüter, die dem Unternehmen langfristig dienen, wie Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Finanzanlagen.
  • Umlaufvermögen: Güter, die kurzfristig genutzt, verarbeitet oder verkauft werden, wie Vorräte, Rohstoffe oder Forderungen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar, aber von geringem Wert. Sie dürfen bis zu einem bestimmten Wert (aktuell 800 Euro netto) sofort abgeschrieben werden. Beispiele sind Bürostühle, Tastaturen oder kleinere Geräte.

Wirtschaftsgüter in der Bilanz

Wirtschaftsgüter erscheinen in der Bilanz, wenn sie dem Betrieb dienen, selbstständig bewertbar sind und einen messbaren Wert besitzen. Die handelsrechtliche Bewertung erfolgt nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (§ 253 HGB), während steuerliche Regelungen im Einkommensteuergesetz (§ 6 EStG) festgelegt sind. Anlagevermögen wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben, Umlaufvermögen bei Verbrauch oder Verkauf direkt als Aufwand gebucht.

Beispiele für Wirtschaftsgüter

  • Ein Unternehmen kauft eine Maschine für die Produktion (materiell, abnutzbar, beweglich).
  • Es erwirbt eine Softwarelizenz zur Prozessoptimierung (immateriell, abnutzbar).
  • Ein Firmengrundstück wird bilanziert (unbeweglich, nicht abnutzbar).
  • Rohstoffe und Waren zählen zum Umlaufvermögen und werden bei Verbrauch als Aufwand gebucht.

Bedeutung für die Buchhaltung

Wirtschaftsgüter bilden die Basis für die Vermögensbewertung, die Gewinnermittlung und die steuerliche Behandlung im Unternehmen. Die korrekte Einordnung und Bewertung beeinflussen Abschreibungen, Investitionsentscheidungen und die Darstellung der finanziellen Lage. Wer Wirtschaftsgüter richtig klassifiziert, schafft Transparenz und Rechtssicherheit in der Buchhaltung.

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