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Anlagenspiegel

Der Anlagenspiegl ist eine Aufstellung, die dazu dient, die Werteentwicklung der Wirtschaftsgüter eines Unternehmens über den Zeitverlauf des Geschäftsjahres darzustellen. Diese Darstellung ist durch das Handelsgesetzbuch vorgeschrieben und Kapitalgesellschaften erstellen ihn im Rahmen des Jahresabschlusses und der Bilanzanalyse. Alternativ findet sich die Schreibweise „Anlagespiegel“.

Was Sie wissen müssen

Seit der Änderung der Bilanzrichtlinien am 01.01.1987 ist für den Anlagespiegel auch die Bezeichnung „Anlagegitter“ gebräuchlich. Beide Begriffe meinen dasselbe und lassen sich somit synonym verwenden.

Von der Pflicht zum Erstellen eines Anlagegitters sind kleinere Kapitalgesellschaften ausgenommen. Die entsprechenden Regelungen dazu finden sich im § 3274a des Handelsgesetzbuches.

Die Gliederung für den Anlagenspiegel ist im HGB vorgegeben. Wiederzugeben sind die ursprünglichen Herstellungs- beziehungsweise Anschaffungswerte und Zu- und Abgänge. Hinzu kommen Umbuchungen innerhalb des Anlagevermögens und Abschreibungen. Die Angaben müssen sich sämtlich auf das betreffende Geschäftsjahr beziehen.

Das Zusammenspiel von Anlagenspiegel und Bilanz

Aus der Unternehmensbilanz sind verschiedene Kennzahlen und Werte abzulesen, die für die Unternehmensführung wichtig sind. Dabei handelt es sich beispielsweise um das Anlagevermögen. Also wie viele und welche Sachwerte das Unternehmen besitzt und wo es Verluste beziehungsweise Gewinne erzielt hat. Dargestellt sind darin die Buchwerte zum Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres sowie die zusammengefassten Abschreibungen.

Insbesondere für externe Betrachter sind aber auch weitere Fragen von Interesse. Dazu gehören:

  1. Die Höhe des investierten Kapitals innerhalb des Geschäftsjahres
  2. Wie hoch die ursprünglich investierten Beträge ausfallen
  3. Bis zu welchem Grad Anlagegüter bereits abgeschrieben sind

Sobald es die oben genannten Fragen zu beantwortet gilt, kommt der Anlagespiegel beziehungsweise das Anlagegitter ins Spiel. Mittelgroßen und große Kapitalgesellschaften sind nach dem HGB zur Aufstellung einer solchen Darstellung verpflichtet. Diese müssen den Anlagenspiegel im Anhang eines jeden Jahresabschlusses erstellen. Üblicherweise liegt er in Tabellenform vor.

Ein vereinfachtes Beispiel

Kauft ein Unternehmen im Januar seine erste Fabrikhalle für 1.000.000 Euro, für die eine Nutzungsdauer von 10 Jahren veranschlagt ist: Dann kann es pro Jahr 100.000 Euro abschreiben. Aber Achtung! In der Realität verläuft die Abschreibung nicht linear, ist anfangs also höher.

Im Anlagespiegel sind in die Spalte „Zugänge“ die vollen Anschaffungskosten von 1.000.000 Euro einzutragen. Abgänge gibt es keine und ein Anfangsbestand existiert nicht, es ist ja die erste Halle. Also entsteht ein Endbetrag in der Summe von 1.000.000 Euro.

Nach demselben Schema verfährt die Buchhaltung für die kumulierten Abschreibungen, bevor der letzte Teil des Anlagespiegels die Nettobuchwerte erfasst. Dazu werden die kumulierten Abschreibungen von den historischen Anschaffungskosten abgezogen, sodass für das Beispiel ein Wert von 900.000 Euro verbleibt.

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