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Kontierung von Belegen

In der Buchführung ist es unerlässlich, jeden einzelnen Geschäftsvorgang mit Belegen zu buchen. Dadurch ist es möglich, die Bilanzierung mit jeder Einnahme und Ausgabe korrekt und lückenlos bei dem zuständigen Finanzamt vorzulegen. Damit die Buchungen jedoch klar und deutlich ersichtlich sind, ist es nötig, sämtliche Belege zu dokumentieren und kontieren. Doch was ist eigentlich mit dem Kontieren von Belegen gemeint?

Wie gelingt die Kontierung von Belegen?

Die Kontierung von Belegen ist besonders ernst zu nehmen. Unternehmer, die zeitlich sehr eingespannt sind, sollten für diese Aufgabe eine Finanzbuchhaltung beauftragen. Denn sämtliche Ein- und Ausgänge sind im Rahmen der Kontierung korrekt zu erfassen und anhand von Belegen aufzuführen. Dabei sind drei Stufen für eine korrekte Kontierung einzuhalten:

  • Jeder Beleg erhält nach Eingang einen Datumsstempel.
  • Für das Kontieren von Belegen ist es maßgeblich, diese chronologisch zu sortieren.
  • Sämtliche Daten auf den Belegen sind dabei immer auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Eine Rechnungsprüfung ist somit unerlässlich.

Die Finanzbuchhaltung erfasst dazu sämtliche Eingänge. Diese Tätigkeit ist entweder manuell oder mithilfe einer Software möglich.

Kontieren von Belegen einfach erklärt

Damit das Kontieren von Belegen reibungslos gelingt, müssen die Rechnungen im Vorfeld sortiert werden. Das gilt sowohl für Kleinbetragsrechnungen als auch für große Forderungen. Ist dieser Schritt erledigt, sind die Belege zu kontieren und zu buchen. Dabei gilt es zu entscheiden, auf welches Konto der Beleg verbucht werden soll.

Ist auch diese Aufgabe erledigt, ist der Beleg fachgerecht ins Archiv zu geben. Die Aufbewahrungsfrist hängt mitunter vom Beleg selbst ab. In Deutschland liegt diese Frist, je nach Beleg, zwischen sechs und zehn Jahren.

Ist die Kontierung von Belegen Pflicht?

Auch in der Buchhaltung muss alles seine Ordnung haben. Daher ist es wichtig, sämtliche Geschäfte ordnungsgemäß und richtig zu erfassen, um stets alle Ein- und Ausgaben im Überblick zu behalten. Die Zuordnung der einzelnen Geschäfte erfolgt dabei über die Kontierung der Belege.

Denn: Ist ein Beleg eingegangen, aber nicht kontiert, so fehlen häufig auch andere wichtige Daten. Neben dem Beleg sind für die Kontierung ebenso das Buchungsdatum, die Kontonummer und weitere Daten wichtig. Fehlt ein Beleg oder ein anderes Buchungsmerkmal, so kann nachträglich keine korrekte Zuordnung mehr erfolgen oder nur noch schwer nachvollzogen werden.

(0 79 57) 4 11 05 24 | info@buchhaltung.de
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