Teilwert
Sie möchten einen Betrieb kaufen, um ihn fortzuführen? Wenn Sie an einzelnen Wirtschaftsgütern aus der Gesamtmasse besonders interessiert sind, können Sie deren Kosten durch den Teilwert aus dem Gesamtkaufpreis herauslösen und separat bestimmen.
Teilwert: Definition
Der Teilwert beschreibt bei der Veräußerung eines Gesamtbetriebes den Wert eines bestimmten Unternehmensbereiches. Und zwar unter der Annahme eines Weiterführens des Konzerns durch den voraussichtlichen Käufer.
Dieser bemisst den Wert des gewünschten Bereiches individuell. Nicht allein in der Finanzbuchhaltung, sondern auch in der Betriebswirtschaft und dem Steuerrecht findet sich der Begriff des Teilwerts häufig. Entsprechend werden die Voraussetzungen für eine Bewertung im § 6 des Einkommensteuergesetzes rechtlich definiert.
Zunächst erfolgt eine objektive Beurteilung: Um herauszufinden, welchen Betrag der Käufer eines Gesamtbetriebs innerhalb seines vollumfänglichen Kaufpreises für einen bestimmten Teil daraus ansetzen möchte.
Gehen Sie als Käufer von einem anderen als dem genannten Betrag aus: Hier stehen Sie in der Beweispflicht, den genannten Schätzwert fundiert zu widerlegen.
Ermittlung und Berechnung des Teilwerts
Die Ermittlung des Teilwerts verlangt von Unternehmen ein hohes Maß an Sorgfalt und Sachverstand. Anders als bei vielen anderen Bewertungsmaßstäben gibt es für den Teilwert keine festen Berechnungsformeln. Vielmehr handelt es sich um eine Schätzgröße, die den Betrag widerspiegelt, den ein gedachter Erwerber für ein einzelnes Wirtschaftsgut im Rahmen eines Gesamtkaufs eines fortgeführten Betriebs zahlen würde.
Die Schätzung orientiert sich an verschiedenen Faktoren: Dazu zählen der aktuelle Marktwert, die Wiederbeschaffungskosten, das Alter und der Zustand des Wirtschaftsguts sowie dessen zukünftige Nutzungsmöglichkeiten und Ertragsaussichten.
Zum Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung entspricht der Teilwert in der Regel den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Im weiteren Verlauf kann sich der Teilwert jedoch verändern – etwa durch technische Neuerungen, Marktveränderungen oder eine dauerhafte Wertminderung. In solchen Fällen ist es notwendig, den Teilwert neu zu schätzen. Die Dokumentation dieser Schätzung ist besonders wichtig, da der Steuerpflichtige im Streitfall die Nachvollziehbarkeit und Plausibilität gegenüber dem Finanzamt nachweisen muss.
Abgrenzung zum Verkehrswert
Gegenüber der rechnerischen Größe des Verkehrs- oder auch Marktwertes sind beim Teilwert die Wechselbeziehungen zu verbleibenden Betriebssparten und Wertsteigerung berücksichtigt. Letzteres geht im Normalfall mit ersterem einher.
Während hier also der Nutzen des hypothetisch fortgeführten Unternehmens im Fokus steht, konzentriert sich der Verkehrswert allein auf den Liquidationswert. Dieser ist die Summe, die für das betroffene Betriebsteil im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu zahlen wäre.
Bei nicht abnutzbaren Gegenständen oder Werten können sich der Teil- und der Verkehrswert entsprechen. Grundsätzlich bemisst sich die Obergrenze des geschätzten Teilwerts am Wiederanschaffungswert - die Mindestsumme am Einzelverkaufspreis des Wirtschaftsgutes.
Teilwert: Steuerrecht
Lohnsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer: All dies ist das täglich Brot Ihrer Buchhaltung. Auch mit dem steuerrechtlichen Teilwert muss sie sich auseinandersetzen. Falls Sie die Veräußerung oder den Ankauf eines Gesamtbetriebes planen, wie auch dessen Weiterführung.
Eine wichtige Größe für sie ist dabei die Teilwertabschreibung. Obgleich es sich bei der für das Wirtschaftsgut genannten Summe um einen reinen Schätzwert handelt: Er ist ausschlaggebend für das Berechnen künftiger Abschreibungen.
Kraftfahrzeuge aus Unternehmensflotten sind im Normalfall nach sechs Jahren komplett steuerlich abgeschrieben. Dies zieht die Entnahme der betroffenen Wagen aus dem PKW-Pool nach sich. Auch hier kommt der Teilwert zum Tragen: Er dient als Bemessungsgrundlage für den Entnahmewert.
Die Differenz zwischen dem Entnahme- und dem Buchwert ergibt den Entnahmegewinn und ist gemäß § 3 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz zu versteuern. Veräußern Sie Ihren zuvor betrieblich genutzten Pkw an eine Privatperson, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist: Dann ist diese Umsatzsteuer ist nur im Ausnahmefall abziehbar.
Sonderfälle und Besonderheiten
Im Zusammenhang mit dem Teilwert gibt es einige spezielle Anwendungsfälle, die besondere Aufmerksamkeit verlangen. Ein klassisches Beispiel ist die Bewertung von Pensionsrückstellungen. Hier sieht das Steuerrecht nach § 6a EStG ein spezielles Teilwertverfahren vor, das von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen abweicht und detaillierte Vorgaben zur Berechnung und zum Zinssatz macht. Auch bei der Bewertung von Entnahmen und Einlagen ins oder aus dem Betriebsvermögen ist der Teilwert maßgeblich. Dies betrifft beispielsweise die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Privat- und Betriebsvermögen oder bei der Umwandlung von Unternehmen.
Ein weiteres besonderes Feld sind die Unterschiede zwischen Handels- und Steuerrecht. Während im Steuerrecht der Teilwert als Maßstab für die Bewertung bei dauerhafter Wertminderung dient, gelten im Handelsrecht teilweise strengere oder abweichende Regelungen, etwa im Hinblick auf die Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung. In der Praxis kann es daher vorkommen, dass ein Wirtschaftsgut in der Handelsbilanz anders bewertet wird als in der Steuerbilanz. Auch bei der Auflösung von stillen Reserven, etwa im Zuge von Betriebsveräußerungen oder -aufgaben, spielt der Teilwert eine zentrale Rolle.
Anwendungsbereiche in der Buchhaltung
Der Teilwert ist in der Buchhaltung vor allem für steuerliche Zwecke von großer Bedeutung. Er dient als Bewertungsmaßstab für Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens, insbesondere wenn es um die Frage geht, ob und in welcher Höhe eine Teilwertabschreibung vorzunehmen ist. Das betrifft beispielsweise Maschinen, Fahrzeuge, Vorräte oder auch Finanzanlagen, deren Wert sich dauerhaft reduziert hat. Auch bei der Bewertung von Entnahmen und Einlagen ins Betriebsvermögen ist der Teilwert das entscheidende Kriterium.
Darüber hinaus kommt der Teilwert bei der Ermittlung des steuerlichen Gewinns zum Einsatz, etwa im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG oder bei der Bilanzierung nach § 5 EStG. In der Praxis ist die Teilwertabschreibung ein wichtiges Instrument, um Wertverluste steuerlich geltend zu machen und so den Gewinn realitätsnah abzubilden. Auch bei Umstrukturierungen, Verschmelzungen oder Spaltungen von Unternehmen ist der Teilwert wichtig, da hier Wirtschaftsgüter häufig neu bewertet werden müssen.
Anfahrt
Unser Buchhaltungsbüro erreichen Sie bequem aus Nürnberg, Stuttgart, Ulm oder Würzburg über die A6 und die A7.
Kreßberg liegt direkt zwischen Crailsheim und Feuchtwangen.
Kontakt
Telefon: (0 79 57) 4 11 05 24
E-Mail: info@buchhaltung.de
Buchhaltung.de A-Z e. K.
Froschwasen 15
74594 Kreßberg-Waldtann
