Buchhaltung.de

Bilanzierungsgrundsätze

Was sind Bilanzierungsgrundsätze und warum sind sie wichtig?

Bei den Bilanzierungsgrundsätzen handelt es sich um Richtlinien. Von ihnen gibt es vier, die beim Erstellen von Jahresabschlüssen zu beachten sind. Zum leichteren Verständnis zunächst eine Übersicht der Bilanzgrundsätze:

  1. Grundsatz der Wahrheit: Alle anfallenden Geschäftsvorfälle sind zu buchen. Aus der Buchhaltung muss sich ein Bild der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation des Unternehmens ergeben.
  2. Grundsatz der Klarheit: Ein sachverständiger Dritter muss die wirtschaftliche Situation in angemessener Zeit nachvollziehen können.
  3. Grundsatz der Vorsicht: Die wirtschaftliche Situation ist im Zweifelsfall eher pessimistisch als optimistisch darzulegen.
  4. Grundsatz der Wirtschaftlichkeit: Die betriebenen Aufwände für die Buchhaltung müssen in vernünftiger Relation zum Sachverhalt des Kontenwerks stehen.

Was ist das Ziel der Bilanzierungsgrundsätze?

Die Bilanzierungsgrundsätze haben zum Ziel, den Jahresabschluss nachvollziehbar, aussagekräftig und vergleichbar zu gestalten. Dadurch entsteht ein klares Bild der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens. Sie sorgen dafür, dass die Bilanz richtig, vollständig und übersichtlich ist und verhindern Bilanzmanipulationen sowie Verschleierungen. Die Einhaltung dieser Grundsätze erhöht die Transparenz und Verlässlichkeit der finanziellen Berichterstattung und ermöglicht es Investoren, Gläubigern und anderen Interessierten, die Abschlüsse verschiedener Unternehmen objektiv zu vergleichen.

Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung

Die Grundsätze der Bilanzierung sind in Deutschland rechtlich verankert. Wird eine Bilanz geschönt können empfindliche Strafen die Folge sein. Geahndet werden Gesetzesbrüche wie etwa Untreue, Betrug oder Insolvenzverschleppung.

Neben den in Deutschland gültigen Vorschriften bestehen auch international Bilanzierungsgrundsätze abgekürzt IFRS. Die IFRS oder „International Financial Reporting Standards sollen die Aufstellung international vergleichbarer Jahres- und Konzernabschlüsse losgelöst von nationalen Rechtsvorschriften regeln. Sie sind rechtlich nicht bindend, können für internationale Geschäfte aber wichtig sein.

Die Deutschen Vorschriften haben nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) vor allem den Gläubigerschutz im Blick. Dagegen stehen im IFRS Auskünfte über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Unternehmen im Vordergrund.

Sich an die Bilanzierungsgrundsätze zu halten, bringt also nicht nur Rechtssicherheit mit sich. Sie verhindern die Straffälligkeit des Unternehmens und helfen auch bei der eigenen Finanzplanung. Mit geschönten Zahlen zu rechnen kann nicht nur rechtlich schnell nach hinten losgehen. Es verstellt den Blick auf das eigene Unternehmen.

Welche Arten der Bilanzierungsgrundsätze gibt es?

Die Bilanzierungsgrundsätze lassen sich in verschiedene Arten unterteilen, die zusammen eine verlässliche und transparente Rechnungslegung sicherstellen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen formellen und materiellen Bilanzierungsgrundsätzen. Die formellen Grundsätze betreffen vor allem die äußere Gestaltung und die Nachvollziehbarkeit des Jahresabschlusses. Hierzu zählen insbesondere der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit, der sicherstellt, dass die Bilanz für sachverständige Dritte verständlich ist, sowie die Bilanzkontinuität, die eine einheitliche Gliederung und Darstellung über mehrere Jahre hinweg fordert. Auch die Bilanzidentität – die Übereinstimmung von Schluss- und Eröffnungsbilanz – gehört zu den formellen Prinzipien.

Die materiellen Bilanzierungsgrundsätze umfassen die inhaltlichen Anforderungen an die Bilanzierung. Dazu zählen die Bilanzierungsgrundsätze im engeren Sinne (Ansatzgrundsätze), die regeln, welche Vermögensgegenstände und Schulden überhaupt in die Bilanz aufgenommen werden dürfen oder müssen. Bewertungsgrundsätze legen fest, mit welchem Wert diese Posten anzusetzen sind. Hierzu gehören das Vorsichtsprinzip, das Realisationsprinzip, das Imparitätsprinzip, das Anschaffungswertprinzip sowie der Grundsatz der Einzelbewertung. Ergänzende Grundsätze wie die Richtigkeit, Vollständigkeit, Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit sorgen dafür, dass die Bilanz ein möglichst getreues Bild der Unternehmenslage vermittelt.

Zusätzlich zu diesen Unterscheidungen werden die Bilanzierungsgrundsätze nach HGB von denen nach internationalen Rechnungslegungsstandards wie IFRS abgegrenzt. Während im HGB vor allem der Gläubigerschutz und die Vorsicht im Vordergrund stehen, betonen die IFRS die Informationsfunktion und Vergleichbarkeit für Investoren.

Abweichungen und Ausnahmen

Obwohl Bilanzierungsgrundsätze klare Regeln für die Erstellung von Jahresabschlüssen vorgeben, sind in der Praxis gelegentlich Abweichungen und Ausnahmen notwendig. Solche Abweichungen können sich aus besonderen Umständen ergeben, die eine flexible Anwendung der Grundsätze erfordern, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln.

Abweichungen sind nur zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind und die Bilanz dadurch nicht irreführend wird. Beispielsweise können außergewöhnliche Ereignisse oder branchenspezifische Besonderheiten eine Anpassung der üblichen Bewertungs- oder Ansatzmethoden notwendig machen. Dabei ist stets darauf zu achten, dass die Grundsätze der Bilanzklarheit und Bilanzwahrheit gewahrt bleiben.

Ausnahmen von Bilanzierungsgrundsätzen können auch durch gesetzliche Vorschriften oder internationale Rechnungslegungsstandards vorgegeben sein. So erlauben manche Regelwerke alternative Bewertungsmethoden oder Ausnahmen bei der Ansatzpflicht bestimmter Vermögenswerte. Unternehmen müssen solche Abweichungen transparent im Anhang zum Jahresabschluss offenlegen und begründen.

Die bewusste Abweichung von Bilanzierungsgrundsätzen erfordert eine sorgfältige Dokumentation und Begründung, um die Nachvollziehbarkeit für externe Prüfer, Investoren und andere Stakeholder sicherzustellen. Ohne eine solche Offenlegung kann die Glaubwürdigkeit des Jahresabschlusses leiden und es drohen rechtliche Konsequenzen.

Was Sie noch wissen müssen

Die Bilanzgrundsätze sind auch wichtig im Hinblick auf die Bilanzanalyse. Sie beurteilt eine Unternehmung hinsichtlich ihrer aktuellen und zukünftigen finanziellen Lage. Um die Bilanzanalyse zu erstellen, gilt es nämlich, Daten aus dem in seine Teilbereiche aufgegliederten Jahresabschluss heranzuziehen. Diese sind Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang sowie bei Kapitalgesellschaften auch der Lagebericht.

Mit den Bilanzierungsgrundsätzen eng verbunden sind auch die Bewertungsgrundsätze, die ebenfalls im HGB verankert sind.

Diese lauten:

  1. Grundsatz der Bilanzidentität
  2. Grundsatz der Unternehmensfortführung
  3. Grundsatz der Einzelbewertung
  4. Grundsatz der Stichtagsbezogenheit
  5. Grundsatz der Vorsicht
  6. Grundsatz der Periodenabgrenzung
  7. Grundsatz der Bewertungsstätigkeit
(0 79 57) 4 11 05 24 | info@buchhaltung.de
Erbracht werden ausschließlich Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 des StBerG, ohne Rechts- und Steuerberatung.
Wir verwenden Cookies
Wir möchten Sie um Zustimmung zur Verwendung von Cookies bitten. Diese dienen uns zur Analyse der Zugriffe auf unsere Website und deren Optimierung.
technisch notwendige Cookies
Cookies zur Statistik und Webanalyse
Alle Cookies akzeptieren
Auswahl speichern