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Bilanzierungsgrundsätze

Bei den Bilanzierungsgrundsätzen handelt es sich um Richtlinien. Von ihnen gibt es vier, die beim Erstellen von Jahresabschlüssen zu beachten sind. Zum leichteren Verständnis zunächst eine Übersicht der Bilanzgrundsätze:

  1. Grundsatz der Wahrheit: Alle anfallenden Geschäftsvorfälle sind zu buchen. Aus der Buchhaltung muss sich ein Bild der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation des Unternehmens ergeben.
  2. Grundsatz der Klarheit: Ein sachverständiger Dritter muss die wirtschaftliche Situation in angemessener Zeit nachvollziehen können.
  3. Grundsatz der Vorsicht: Die wirtschaftliche Situation ist im Zweifelsfall eher pessimistisch als optimistisch darzulegen.
  4. Grundsatz der Wirtschaftlichkeit: Die betriebenen Aufwände für die Buchhaltung müssen in vernünftiger Relation zum Sachverhalt des Kontenwerks stehen.

Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung

Die Grundsätze der Bilanzierung sind in Deutschland rechtlich verankert. Wird eine Bilanz geschönt können empfindliche Strafen die Folge sein. Geahndet werden Gesetzesbrüche wie etwa Untreue, Betrug oder Insolvenzverschleppung.

Neben den in Deutschland gültigen Vorschriften bestehen auch international Bilanzierungsgrundsätze abgekürzt IFRS. Die IFRS oder „International Financial Reporting Standards“ sollen die Aufstellung international vergleichbarer Jahres- und Konzernabschlüsse losgelöst von nationalen Rechtsvorschriften regeln. Sie sind rechtlich nicht bindend, können für internationale Geschäfte aber wichtig sein.

Die Deutschen Vorschriften haben nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) vor allem den Gläubigerschutz im Blick. Dagegen stehen im IFRS Auskünfte über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Unternehmen im Vordergrund.

Sich an die Bilanzierungsgrundsätze zu halten, bringt also nicht nur Rechtssicherheit mit sich. Sie verhindern die Straffälligkeit des Unternehmens und helfen auch bei der eigenen Finanzplanung. Mit geschönten Zahlen zu rechnen kann nicht nur rechtlich schnell nach hinten losgehen. Es verstellt den Blick auf das eigene Unternehmen.

Was Sie noch wissen müssen

Die Bilanzgrundsätze sind auch wichtig im Hinblick auf die Bilanzanalyse. Sie beurteilt eine Unternehmung hinsichtlich ihrer aktuellen und zukünftigen finanziellen Lage. Um die Bilanzanalyse zu erstellen, gilt es nämlich, Daten aus dem in seine Teilbereiche aufgegliederten Jahresabschluss heranzuziehen. Diese sind Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang sowie bei Kapitalgesellschaften auch der Lagebericht.

Mit den Bilanzierungsgrundsätzen eng verbunden sind auch die Bewertungsgrundsätze, die ebenfalls im HGB verankert sind.

Diese lauten:

  1. Grundsatz der Bilanzidentität
  2. Grundsatz der Unternehmensfortführung
  3. Grundsatz der Einzelbewertung
  4. Grundsatz der Stichtagsbezogenheit
  5. Grundsatz der Vorsicht
  6. Grundsatz der Periodenabgrenzung
  7. Grundsatz der Bewertungsstetigkeit
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