Niederstwertprinzip
Das Niederstwertprinzip in der Buchhaltung schützt Gläubiger ebenso wie die finanzielle Integrität eines Unternehmens. Ziel des Prinzips ist, Werte realistisch und vorsichtig abzubilden – immer im Sinne eines frühzeitigen Risikomanagements.
Grundgedanke und rechtliche Grundlage
Das Handelsgesetzbuch (HGB) schreibt in § 253 vor, dass Vermögensgegenstände maximal zum niedrigeren Wert bilanziert werden dürfen. Maßgeblich ist hier der jeweils geringere Betrag aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und aktuellem Börsen- oder Marktwert. So wird das Risiko einer zu positiven Bilanz minimiert und keine versteckten Verluste verschleiert.
Zusammenhang mit dem Vorsichts- und Imparitätsprinzip
Das Niederstwertprinzip entsteht direkt aus dem Vorsichtsprinzip. In der Bilanzierung genießt Gläubigerschutz höchste Priorität. Gewinne dürfen erst bilanziert werden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Verluste und Wertverluste werden dagegen direkt am Bilanzstichtag aufgenommen, unabhängig davon, ob sie schon endgültig eingetreten sind. Das Imparitätsprinzip sorgt ergänzend dafür, dass Unternehmen drohende Verluste sofort bilanzieren, erwartete Gewinne jedoch nicht vorwegnehmen.
Strenges und gemildertes Niederstwertprinzip
In der Buchhaltung unterscheidet man zwischen strengem und gemildertem Niederstwertprinzip. Das strenge Niederstwertprinzip wendet man immer bei Umlaufvermögen an, wie etwa Vorräten, Wertpapieren und Forderungen. Für diese Vermögenspositionen setzt du stets den niedrigeren Wert an – auch wenn die Wertminderung nur von kurzer Dauer ist.
Das gemilderte Niederstwertprinzip betrifft das Anlagevermögen. Hier gilt der niedrigere Wert nur, falls die Wertminderung voraussichtlich dauerhaft ist. Ist ein Preisverlust absehbar wieder aufholbar, bleibt es beim ursprünglichen Bilanzwert.
Praktische Anwendung und Beispiele
Man hat zum Bilanzstichtag eine Ware für 4.000 Euro eingekauft, die auf 2.500 Euro sinkt. Nach dem Niederstwertprinzip bilanziert dein Unternehmen die Ware mit 2.500 Euro. Fällt der Wert deines Industriegebäudes spontan ab, musst du bei vorübergehendem Wertverlust im Anlagevermögen noch nicht sofort abschreiben. Erst wenn die Wertminderung dauerhaft ist, mindert das Prinzip den Bilanzwert.
Auswirkung auf Abschluss und Risikodokumentation
Durch das Niederstwertprinzip werden stille Reserven in der Bilanz gebildet – im Ernstfall erkennt man Risiken früh und minimiert so die Gefahr zu hoher Gewinnausweisungen. Für Banken, Investoren und Behörden bietet sich ein realistisches Bild der Unternehmenslage. Das Prinzip verhindert Überbewertungen und festigt die Vertrauenswürdigkeit deiner Bilanzdokumentation. Jede Wertminderung wird dokumentiert und im Folgejahr überprüft, ob eine Zuschreibung möglich und geboten ist.
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