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Teilwertabschreibung

Die Teilwertabschreibung ist ein steuerrechtliches Instrument zur Anpassung der Bilanz an dauerhaft niedrigere Werte von Wirtschaftsgütern. Sie kommt zum Einsatz, wenn der tatsächliche Wert eines Vermögensgegenstands unter dem Buchwert liegt – beispielsweise nach Wertverlust durch Schaden, Marktveränderungen oder rechtliche Einschränkungen. Unternehmen nutzen die Teilwertabschreibung, um den realistischen Wert eines Guts am Bilanzstichtag abzubilden.

Definition und rechtliche Grundlage der Teilwertabschreibung

Die Teilwertabschreibung ist im Einkommensteuergesetz (§ 6 Abs. 1 EStG) geregelt und dient der Bilanzberichtigung bei dauerhafter Wertminderung. Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des gesamten Betriebs für das einzelne Wirtschaftsgut im Rahmen des Gesamtkaufpreises ansetzen würde. Das Steuerrecht fordert im Anlagevermögen eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, im Umlaufvermögen reicht eine am Bilanzstichtag feststellbare niedrigere Bewertung. Die Maßnahme ist Vorsichtsprinzip und steuerpolitisch motiviert, weil sie Scheingewinne bei Unternehmen verhindert.

Voraussetzungen und Durchführung in der Praxis

Für eine Teilwertabschreibung ist ein nachweislich dauerhafter Wertverlust erforderlich. Verschlechtert sich der Marktwert eines Gutes, kann das Unternehmen die Differenz zwischen Restbuchwert und Teilwert abschreiben. Technologischer Wandel, dauerhafte Schäden, wirtschaftliche Veränderungen oder gesetzliche Vorschriften begründen den Abschreibungsbedarf. Die Berechnung erfolgt anhand des aktuellen Teilwerts, welcher oft dem Marktpreis entspricht. Eine spätere Wertzunahme des Wirtschaftsgutes führt zu einer steuerlichen Zuschreibung.

Beispiele, Kriterien und Anwendungsbereiche

Teilwertabschreibung gilt für Investitionsgüter wie Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge, Vorräte oder Finanzanlagen. Bei einer Produktionsmaschine, deren Marktwert infolge technischer Neuerungen sinkt, wird die Differenz zwischen Anschaffungswert und Teilwert abgeschrieben. Bei Wertpapieren oder Vorräten, die dauerhaft an Wert verlieren, ist die Maßnahme ebenfalls zulässig. Nicht zulässig ist die Teilwertabschreibung bei nur vorübergehenden Wertverlusten oder fehlerhafter Bewertung.

Auswirkungen auf Bilanz, Steuern und Unternehmen

Eine Teilwertabschreibung führt zur niedrigeren Bewertung und wirkt sich direkt auf das Unternehmensvermögen aus. Sie senkt den steuerpflichtigen Gewinn durch zusätzlichen Abschreibungsaufwand im Berichtsjahr. Bilanzpolitisch verbessert sie die Darstellung der Vermögenslage und vermeidet die Versteuerung nicht realisierter Werte. Die Anwendung ist für Unternehmen wichtig, um vor Betriebsprüfungen realistische Buchwerte vorzuweisen. Dokumentation und Nachweise über Wertverluste sind grundlegend für die steuerliche Anerkennung. Da die Maßnahme häufig Diskussionspunkt mit Finanzbehörden ist, empfiehlt sich eine sorgfältige Begründung im Jahresabschluss.

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