Höchstwertprinzip
Das Höchstwertprinzip gehört zu den zentralen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) im deutschen Handels- und Steuerrecht. Es soll verhindern, dass Unternehmen ihr Vermögen im Jahresabschluss zu günstig darstellen und dadurch ein zu positives Bild vermitteln.
Was bedeutet das Höchstwertprinzip?
Das Höchstwertprinzip regelt die Bewertung von Schulden und bestimmten Rückstellungen in der Bilanz. Es verlangt, dass ein Unternehmen für Verbindlichkeiten stets den höchsten maßgeblichen Betrag ansetzt. Maßgeblich sind dabei der ursprüngliche Erfüllungsbetrag und ein möglicher höherer Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag.
Während das Niederstwertprinzip eher bei Vermögensgegenständen greift, bezieht sich das Höchstwertprinzip auf die Passivseite. Es sorgt dafür, dass Risiken und zukünftige Belastungen vollständig und vorsichtig abgebildet werden.
Gesetzliche Verankerung im HGB
Im Handelsgesetzbuch ergibt sich das Höchstwertprinzip aus dem Vorsichtsprinzip und dem Imparitätsprinzip. Der Jahresabschluss soll alle vorhersehbaren Risiken angemessen berücksichtigen und Verluste bereits antizipieren. Dazu gehört, dass Schulden nicht zu niedrig bewertet werden, wenn höhere Zahlungen zu erwarten sind.
Je nach Posten greifen spezielle Vorschriften, zum Beispiel bei Rückstellungen oder Fremdwährungsverbindlichkeiten. Die detaillierte Anwendung ergibt sich aus Einzelvorschriften und anerkannten Bewertungsgrundsätzen.
Für welche Posten gilt das Höchstwertprinzip?
Typische Anwendungsfälle sind Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Verpflichtungen in Fremdwährung. Bei Verbindlichkeiten zählt grundsätzlich der Erfüllungsbetrag, also der Betrag, den das Unternehmen voraussichtlich zahlen muss. Steigt dieser erwartete Erfüllungsbetrag, muss der höhere Wert angesetzt werden, solange keine Erfüllung eingetreten ist.
Bei Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten darf ein erkennbar höherer Erfüllungsbetrag nicht ignoriert werden, nur weil ursprünglich ein geringerer Aufwand geplant war.
Unterschied zum Niederstwertprinzip
Das Niederstwertprinzip gilt für Vermögensgegenstände und schützt Gläubiger vor zu hohen Aktivwerten. Dort muss der niedrigere Wert aus Anschaffungskosten und beizulegendem Wert angesetzt werden. Beim Höchstwertprinzip geht es dagegen um Schulden, bei denen immer der höhere relevante Betrag zählt.
Beide Prinzipien verfolgen dasselbe Ziel, nämlich eine vorsichtige, eher sichere Bewertung der Unternehmenslage. Aktivseite wird eher „nach unten“ korrigiert, Passivseite eher „nach oben“ angepasst.
Bedeutung für Jahresabschluss und Kennzahlen
Das Höchstwertprinzip wirkt sich direkt auf Gewinn, Eigenkapital und Kennzahlen aus. Höhere Passivwerte erhöhen den Aufwand der Periode und mindern das ausgewiesene Ergebnis. Dadurch wirkt der Abschluss vorsichtiger und schützt Gläubiger vor einer zu optimistischen Darstellung.
Für Analysten und Kreditgeber signalisiert ein konsequent angewendetes Höchstwertprinzip ein eher konservatives Risikomanagement. Unternehmen sollten deshalb die Bewertungsannahmen dokumentieren und nachvollziehbar begründen, insbesondere bei größeren Ermessensspielräumen.
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