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Mehrwertsteuer (MwSt.)

Ob bei Lebensmitteln oder Malerarbeiten: Für Waren und Dienstleistungen fallen in Deutschland Steuern an. Die so genannte Mehrwertsteuer dient der Finanzierung von Bund und Ländern.

Mehrwertsteuer: Definition

Alle Bürger müssen die Mehrwertsteuer zahlen. Sie ist daher auch als Gemeinschafts- oder Konsumentensteuer bekannt. Den Aufwand allerdings haben nicht die Verbraucher, sondern vor allem die Unternehmer. Denn sie müssen die Steuer als durchlaufenden Posten bei der Buchung laufender Geschäftsvorfälle aufführen und an das Finanzamt weiterleiten. Dabei wird die unter der Abkürzung „MWST“ bekannte Steuer zur „Umsatzsteuer“.

Sie darf auf der Rechnung nicht fehlen: Die Mehrwertsteuerangabe

Auf fast allen Rechnungen für Produkte und Dienstleistungen ist zwischen dem Netto- und dem Gesamtbetrag die Mehrwertsteuer separat vermerkt. Es spielt keine Rolle, ob Sie eine Barquittung für einen Geschäftsvorfall ausstellen oder Rechnungen für eine Überweisung: Mit der Kontierung von Belegen und Rechnungsdokumenten können Sie bei der Rechnungsprüfung die ordnungsmäßige Steuererhebung nachweisen.

Wie hoch die Mehrwertsteuer ist, ist abhängig von der Art des Produktes beziehungsweise der Dienstleistung. Der Regelsteuersatz liegt in Deutschland bei 19 Prozent. Nun in Ausnahmefällen beträgt er 7 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz gilt beispielsweise für Unterkünfte oder Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen.

Ausnahme: Wer muss die Mehrwertsteuer nicht angeben?

Nur in wenigen Ausnahmefällen ist es erlaubt, Rechnungen ohne Mehrwertsteuer auszustellen:

  • Kleinunternehmer:
    Wer im vergangenen Geschäftsjahr unter 22.000 Euro Umsatz generiert hat und im laufenden maximal 50.000 Euro erwartet, gilt gemäß §19 Umsatzsteuergesetz als Kleinunternehmer. Damit darf er Kunden seine Produkte oder Serviceangebote zum Nettowert anbieten. Ein entsprechender Hinweis auf der Rechnung ist verpflichtend.
  • Bestimmte Berufsgruppen:
    Unabhängig vom Jahresumsatz müssen medizinische Berufsgruppen wie Ärzte oder Physiotherapeuten keine Mehrwertsteuer ausweisen.
  • Kleinbetragsrechnung:
    Zur Vereinfachung alltäglicher Massengeschäfte entfallen bei Rechnungen mit Gesamtbeträgen von unter 250 Euro einige der im Normalfall erforderlichen Angaben. Der Steuersatz bzw. Hinweis auf eine Steuerbefreiung müssen jedoch auch hier enthalten sein.

Mehrwertsteuer vs. Umsatzsteuer: Was ist der Unterschied?

Grundsätzlich besteht kein Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer. Die unterschiedlichen Begrifflichkeiten dienen lediglich der einfacheren Zuordnung:

  • Privatkonsumenten zahlen Mehrwertsteuer
  • Unternehmen führen Umsatzsteuer ab

Beim Eintragen der Steuerangaben in das Hauptbuch nimmt das Buchhaltungsbüro eine weitere Unterteilung vor: Bei Geschäften mit anderen Unternehmen dürfen Sie die sogenannte Vorsteuer einbehalten. Statt die Mehrwertsteuer wie bei Privatkunden dem Finanzamt zu übermitteln, dürfen Sie die Umsatzsteuer einbehalten. Die 19 bzw. sieben Prozent Steuer werden vorab erstattet, mit positiver Auswirkung auf Ihre Bilanz – und somit auch Ihre Bilanzanalyse.

(0 79 57) 4 11 05 24 | info@buchhaltung.de
Erbracht werden ausschließlich Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 des StBerG, ohne Rechts- und Steuerberatung.
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